Soziale Strukturen, Verwaltung und der Staat
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Soziale Klassen und Schichtung
Soziale Klassen sind nicht nur eine Art von grundlegenden sozialen Strukturen, sondern das Ergebnis der sozialen Schichtung. Sie sind Zusammenschlüsse des Einzelnen mit ähnlicher Macht, ähnlichem Einkommen und ähnlichen Berufen auf verschiedenen Ebenen einer geschichteten Gesellschaft. Das bedeutet, dass soziale Klassen durch ihre mehr oder weniger große Beteiligung am Reichtum im Sinne des wirtschaftlichen und sozialen Status sowie der Macht einer gegebenen Gesellschaft definiert werden. Es handelt sich nicht um eine bewusste Entscheidung, da niemand absichtlich einer Klasse beitritt und es keine festen Regeln gibt, sondern es ist eine Gruppe von Menschen mit einer ähnlichen wirtschaftlichen Situation.
Die drei Ebenen der Verwaltung
In allen modernen Ländern ist die Größe der Verwaltung beträchtlich. Die Verwaltung in unserem Land ist in drei Ebenen unterteilt:
- Zentral: Umfasst die Regierung und das Parlament der Nation sowie die Organe der Rechtspflege.
- Autonom: Gebildet von den Regierungen und Verwaltungen der autonomen Regionen.
- Lokal: Gebildet von lokalen Unternehmen und Behörden.
Für den Staat liegt die Bedeutung der Gesellschaft darin, dass er die Form der sozialen Organisation mit der größten Macht ist, die sich im Allgemeinen im Rahmen ihrer territorialen Grenzen konzentriert.
Die Bedeutung der Zivilgesellschaft
Für alle Partnerschaften von Unternehmen – mit Ausnahme derer, die vom Staat abhängen oder konfessionell (kirchlich) gebunden sind – ist der soziale Raum derjenige, in dem sich die Zivilgesellschaft entfaltet. Eine Gesellschaft wird als Hinweis auf die Pluralität einer modernen Gesellschaft betrachtet; entscheidend ist dabei die Bedeutung und die Entwicklung ihrer Zivilgesellschaft. In der Zivilgesellschaft gilt: Je höher die gesamte Entwicklung, desto höher die Pluralität. Dies umfasst wirtschaftliche Vereinigungen (wie Automobilhersteller) sowie politische, kulturelle, religiöse oder sportliche Organisationen.
Der Staat und die Gewaltenteilung
Der Staat ist die Menge der öffentlichen Institutionen, welche die Regierung der Nation ausüben. Historisch gesehen entstand er vor etwa 5.500 Jahren mit dem ersten Erscheinen von Zivilisationen in Mesopotamien, Ägypten und dem Fernen Osten. Die Befugnisse, die den modernen Staat regeln, sind dreigeteilt:
- Exekutive: Anwendung von Gesetzen und Verordnungen.
- Legislative: Erlass von Gesetzen im Parlament.
- Judikative: Bestimmung, ob die Strafverfolgung angemessen ist oder nicht.
Diese drei Befugnisse können einzeln und unabhängig auftreten (moderne Demokratien) oder einheitlich (totalitäre Systeme). In ausreichend komplexen Gesellschaften erstreckt sich dies über die Befugnisse der öffentlichen Verwaltung, welche die Menge der öffentlichen Strafverfolgungsbehörden und die Aufgaben des Staates umfasst.