Sozialleistungen in Deutschland: Arbeitsunfähigkeit, Rente & Arbeitslosigkeit
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 4,18 KB
Geldleistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit
Geldleistungen für die vorübergehende Behinderung werden gezahlt, um den Einkommensverlust auszugleichen, der entsteht, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig ist und medizinische Versorgung benötigt. Dies gilt aufgrund folgender Gründe:
- Allgemeine Krankheit oder Unfall und Berufskrankheiten.
Dauer der Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
Die maximale Bezugsdauer beträgt 12 Monate. Arbeitnehmer, die mit der ärztlichen Einschätzung nicht einverstanden sind, können eine medizinische Begutachtung beantragen. Dieser Zeitraum kann um weitere sechs Monate verlängert werden, wenn davon ausgegangen wird, dass eine medizinische Heilung möglich ist. Nach Ablauf dieser Zeit muss das Nationale Institut für Soziale Sicherheit innerhalb von drei Monaten den Grad der dauerhaften Invalidität feststellen. Diese Feststellung kann auf maximal 24 Monate verlängert werden, wenn eine Genesung weiterhin als wahrscheinlich gilt.
Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit
Ein Arbeitnehmer kann sich in einer Situation vorübergehender Arbeitsunfähigkeit befinden. In diesem Fall kann sein Arbeitsvertrag enden, wenn:
Aus allgemeinen Risiken
In diesem Fall wird die Leistung in gleicher Höhe wie das Arbeitslosengeld bis zur Genesung weitergezahlt. Danach besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Aus beruflichen Risiken
In diesem Fall wird die Leistung in gleicher Höhe wie zuvor weitergezahlt, bis diese Situation beendet ist. Danach besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Aussetzung oder Aufhebung von Leistungen
Der Leistungsanspruch kann widerrufen oder unterbrochen werden bei betrügerischen Handlungen des Empfängers, bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder bei Ablehnung einer zumutbaren Behandlung. Auch kann der Anspruch erlöschen bei: Erschöpfung der maximalen Bezugsdauer, medizinischer Genesung, Rentenbezug und der Weigerung, sich einer nicht gerechtfertigten medizinischen Untersuchung zu unterziehen.
Reguläres Rentenalter und Voraussetzungen
Arbeitnehmer erhalten eine reguläre Rente, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie sind bei der Sozialversicherung angemeldet und ihre Situation ist dieser gleichgestellt.
- Sie haben das 65. Lebensjahr vollendet und ihre Erwerbstätigkeit beendet.
- Sie haben mindestens 15 Beitragsjahre, wobei mindestens zwei davon in den letzten 15 Jahren unmittelbar vor Rentenbeginn liegen müssen.
Altersteilzeit: Voraussetzungen
Altersteilzeit kann ab dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mindestens sechs Jahre Betriebszugehörigkeit.
- Eine Mindestbeitragszeit von 30 Jahren.
Rentenbonus für Arbeitnehmer über 65 Jahre
Ein Arbeitnehmer, der nach dem 65. Lebensjahr in Rente geht und die Wartezeit erfüllt hat, erhält einen zusätzlichen Rentenanteil von 2 % pro Jahr. Dieser zusätzliche Anteil erhöht sich auf 3 %, wenn der Interessent bei Vollendung des 65. Lebensjahres mindestens 50 Beitragsjahre nachweisen kann.
Arbeitslosengeld: Anspruch und Voraussetzungen
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld beginnt am Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit, sofern der Antrag innerhalb von 15 Tagen gestellt wird. Eine spätere Einreichung führt zum Verlust des Anspruchs für die verspäteten Tage. Die Einschreibung als Arbeitsloser und die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt sind erforderlich. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld hat mehrere Voraussetzungen:
- Angemeldet und bei der Sozialversicherung versichert sein.
- Sich in einer rechtlichen Situation der Arbeitslosigkeit befinden.
Gesundheitswesen: Leistungen und Empfänger
Die medizinische Versorgung der Sozialversicherung umfasst die Bereitstellung von medizinischen Leistungen, pharmazeutischen Produkten und mehr. Empfänger dieser Leistungen sind angemeldete und versicherte Arbeitnehmer, Rentner sowie Angehörige ehemaliger Mitglieder, die mit dem Leistungsempfänger zusammenleben und von ihm abhängig sind.