Soziallohn in Spanien: Anforderungen & Unterschiede (CCAA)

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Einführung des Soziallohns in Spanien

Die Einführung des Soziallohns in Spanien fand während der Transition in den 80er und 90er Jahren statt. Die unmittelbare Vorgeschichte beginnt 1985 in Navarra. Das erste Programm, das als Mindesteinkommen bezeichnet wird, wurde 1989 im Baskenland (PV) eingeführt. Fünf Jahre später war es in fast allen Autonomen Gemeinschaften (CCAA) eingeführt (außer den Balearen).

Zugangsvoraussetzungen zum Soziallohn

Die Autonomen Gemeinschaften (CCAA) haben unterschiedliche Anforderungen für den Zugang zum Soziallohnprogramm, obwohl alle eine Reihe gemeinsamer Kriterien anwenden:

Allgemeine Kriterien

  • Alter: Außer in Extremadura und Aragonien beträgt das Mindestalter 25 Jahre. Die Regeln sind flexibel für Haushalte, in denen kein Mitglied dieses Alter erreicht hat, oder für emanzipierte Minderjährige, die unter staatlichem Schutz stehen.
  • Höchstalter: Das Höchstalter für den Bezug liegt bei 65 Jahren, da danach in der Regel Anspruch auf Altersrente besteht. Ausgeschlossen sind Fälle, die die Anforderungen nicht erfüllen. Der Soziallohn kann jedoch beantragt werden, wenn ein anderes Haushaltsmitglied die Voraussetzungen erfüllt und als Antragsteller auftritt.
  • Wohnsitz: Mindestens 2 Jahre Wohnsitz in der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft. Dies erschwert den Zugang für Obdachlose und Durchreisende. In Madrid erforderte die Einführung spezielle Maßnahmen für diese Gruppen.
  • Unabhängiger Haushalt: Mindestens 1 Jahr unabhängiger Haushalt vor Antragstellung. Einige CCAA schließen bestimmte Haushaltsformen aus.
  • Keine Beschäftigung: Diese Anforderung besteht nur in einigen Systemen und bezieht sich auf den Verlust von Arbeitsplätzen mit einer gewissen zeitlichen Stabilität, bevor die Leistung gewährt wird.
  • Unzureichende Ressourcen: Die Gewährung erfolgt nach Prüfung der finanziellen Mittel des Antragstellers. Jede Regelung legt spezifische Berechnungsmechanismen fest, bei denen das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft (UF - Unidad Familiar) berücksichtigt wird. Bei der Berechnung werden sowohl bewegliches als auch unbewegliches Vermögen einbezogen.

Staatsangehörigkeit und weitere Leistungen

Einige CCAA stellen Anforderungen bezüglich der Staatsangehörigkeit und schließen teilweise Ausländer aus. Dies gilt insbesondere dort, wo eine größere Zahl von Ausländern ansässig ist. Bei der Berechnung für die Bedarfsgemeinschaft (UF) werden auch andere erhaltene Leistungen berücksichtigt.

Unterschiede zwischen den Autonomen Gemeinschaften

Diese unterschiedlichen Anforderungen führen zu Abweichungen zwischen den CCAA hinsichtlich der Strenge der Zugangsbeschränkungen:

  • CCAA mit starken Zugangsbeschränkungen: Kanarische Inseln, Andalusien, Galicien
  • CCAA mit mittleren Zugangsbeschränkungen: Asturien, Kantabrien, Kastilien und León, Extremadura und Murcia
  • CCAA mit wenigen Zugangsbeschränkungen: Aragonien, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Valencia, Madrid, Navarra, Baskenland und La Rioja

Leistungshöhe und Integrationsmaßnahmen

Der Betrag liegt in der Regel zwischen der Hälfte und zwei Dritteln des monatlichen Brutto-Mindestlohns (SMI - Salario Mínimo Interprofesional). Die Berechnungsgrundlage ist heterogen: Sie kann sich am SMI, an den nicht beitragsabhängigen Renten (PNC - Pensiones No Contributivas) oder an regionalen Entscheidungen orientieren.

Die Leistung ist oft an Maßnahmen zur sozialen Integration gekoppelt. Diese umfassen ein breites Spektrum von Aktivitäten: allgemeine Dienstleistungen, wirtschaftliche Unterstützung und spezifischere soziale Dienste, insbesondere Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. In einigen Autonomen Gemeinschaften ist der Bezug der Leistung an die Erfüllung von Verpflichtungen zur sozialen Eingliederung durch den Empfänger gebunden. Dazu werden Eingliederungsvereinbarungen getroffen, die die Verpflichtungen des Empfängers festlegen. Diese Vereinbarungen sind nicht zu verwechseln mit den individuellen Eingliederungsplänen oder -projekten, die von den Sozialdiensten (SSSS - Servicios Sociales) auf Basis eines Berichts über die persönliche und wirtschaftliche Situation erstellt werden und Ziele, Maßnahmen sowie einen Zeitplan enthalten.

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