Die Sozialversicherung: Aufbau, Organe und Partner

Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,25 KB

Die Sozialversicherung: Aufbau und Partner

Das Managementsystem der Sozialversicherung (SS) wird hauptsächlich von drei öffentlichen Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit durchgeführt, die dem Ministerium für Arbeit und Soziales angehören:

  • Nationales Institut für Sozialversicherung (INSS)
  • Soziales Marineinstitut (ISM)
  • Generalkasse der Sozialversicherung (TGSS)

Verwaltungs- und Nebenorgane der Sozialversicherung

Die direkte Verwaltungseinheit hat die Funktion, Dienste zu verwalten und zu administrieren, die in die Zuständigkeit der Sozialversicherung (SS) fallen.

Nationales Institut für Sozialversicherung (INSS)

Das INSS ist zuständig für:

  • Die Anerkennung von Unternehmen.
  • Die Verwaltung von wirtschaftlichen Leistungen in Form von beitragsfreien Leistungen.
  • Die Anerkennung des Rechts auf Gesundheitsversorgung.
  • Die Verwaltung eines Verzeichnisses der Sozialleistungen.
  • Die Steuerung der Zuweisung für unterhaltsberechtigte Kinder (beitragsunabhängig).

Die nachgeordneten Stellen, Organisationen oder Unternehmen arbeiten mit den Verwaltungseinrichtungen zusammen:

Nationales Institut für Beschäftigung (INEM)

Das INEM verwaltet hauptsächlich:

  • Die Arbeitslosenunterstützung.
  • Die Organisation von Beschäftigung.
  • Die berufliche Weiterbildung für Arbeitnehmer.
  • Die Umsetzung der Beschäftigungspolitik.

Die Sozialversicherung (SS) arbeitet auch mit Einrichtungen zusammen, die unterstützende Tätigkeiten entwickeln. Die Generalkasse der Sozialversicherung (TGSS) ist ein gemeinsamer Dienst, der für die Zwecke der Rechtspersönlichkeit die gleiche Bedeutung wie die Verwaltungseinrichtungen besitzt.

Generalkasse der Sozialversicherung (TGSS)

Die TGSS ist ein gemeinsamer Dienst, der alle finanziellen Ressourcen der Sozialversicherung (SS) bündelt. Ihre Aufgaben umfassen:

  • Gewerbeanmeldung und Anmeldung von Arbeitnehmern.
  • Mitgliedschaftsverwaltung.
  • Verwaltung und Kontrolle der Beitragszahlungen.
  • Erhebung von Beiträgen.
  • Vorbereitung des Haushalts für das Sozialversicherungssystem.

Kommissionen für medizinische Bewertung

Diese Stellen prüfen und bewerten die Situation der dauerhaften Behinderung.

Zusammenarbeitende Organisationen

Diese Organisationen nehmen indirekt an der Verwaltung der Sozialversicherung (SS) teil.

Gegenseitigkeitsgesellschaften für Arbeitsunfälle

Diese Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit werden vom Ministerium für Arbeit und Soziales genehmigt, um bei der Verwaltung der Sozialversicherung (SS) zusammenzuarbeiten. Ihnen werden folgende Aufgaben zugeschrieben:

  • Verwaltung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit beruflichen Risiken.
  • Risikoprävention.
  • Zusammenarbeit bei der Verwaltung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund allgemeiner Risiken.

Zusammenarbeitende Unternehmen

Unternehmen, die mit der Sozialversicherung zusammenarbeiten, zahlen wirtschaftliche Leistungen für die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und den Familienschutz.

Verwandte Einträge: