Sozialversicherung: Mitgliedschaft, Funktionen und Antragsverfahren
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Die Mitgliedschaft im Sozialversicherungssystem
Geregelt in Art. 13 des LGSS (Ley General de la Seguridad Social) für das gesamte System.
Konzept der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Allgemeine Finanzverwaltung der Sozialversicherung (TGSS) die Bedingung anerkennt, die in der Sozialversicherung auf die Person zutrifft. Sie ist eine entscheidende Tätigkeit für die Aufnahme in den Geltungsbereich der Sozialversicherung. Die Mitgliedschaft ist der Rechtstitel für den Erwerb der Rechte der Sozialversicherung.
Funktionen der Mitgliedschaft
- Sie ist zwingend erforderlich für Personen, die zum Zwecke der Rechte und Pflichten im Rahmen ihres Beitrags enthalten sind.
- Sie ist einzigartig und umfassend für das gesamte System.
- Sie erstreckt sich über das gesamte Leben der Personen, die in das System eintreten.
- Sie ist exklusiv.
Mitgliedschaft und Sozialversicherungsnummer
Die Mitgliedschaft wird in einem allgemeinen Mitgliederverzeichnis erfasst, und jedem Arbeitnehmer wird eine Nummer zugeordnet, die seine Mitgliedschaft kennzeichnet.
Formen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung kann wie folgt erfolgen:
Auf Antrag des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung für diejenigen zu beantragen, die ihre Dienste antreten.
Auf Antrag des Arbeitnehmers
Selbstständige oder diesen gleichgestellte Personen, die ihre Geschäftstätigkeit als solche ausüben und noch keine Mitglieder sind, sind verpflichtet, die Mitgliedschaft auf die gleiche Weise zu beantragen. Arbeitnehmer oder Betreuer, deren Arbeitgeber die Verpflichtung nicht erfüllen, können die Mitgliedschaft beantragen.
Amtswegige Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann automatisch von der Landesdirektion für Finanzen oder der Sozialversicherungsverwaltung erfolgen, entweder als Ergebnis der Durchführung von Inspektionen für Arbeit und soziale Sicherheit, aufgrund von Informationen, die den Unternehmen vorgelegt werden, oder auf andere Weise, wenn ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Mitgliedschaft von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern festgestellt wird.
Ort und Termin für die Beantragung der Mitgliedschaft
Anträge auf Mitgliedschaft sind an die Provinzverwaltung der TGSS in der Provinz zu richten, in der das Unternehmen seinen Sitz hat, in der der Arbeitnehmer wohnt oder in der die Einrichtung des Selbstständigen betrieben wird. Anträge auf Mitgliedschaft müssen vor dem Beginn der Tätigkeit des Arbeitnehmers gestellt werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft beinhaltet gegebenenfalls die Erstzulassung des Arbeitnehmers in der Sozialversicherung.