Sozialversicherungsbeiträge: Anmeldung, Abmeldung und Verpflichtungen

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Ankunft und Abfahrt

Der Beginn entspricht dem Beginn einer neuen Aufgabe oder Änderung der Firma, für die der Arbeitnehmer Dienstleistungen erbringt. Dies dient dazu, die Beziehung der sozialen Sicherheit in einem bestimmten Rahmen zu schaffen.

Die Abmeldung entspricht der Beendigung der beruflichen Tätigkeit, die den Arbeitnehmer mit einer bestimmten Firma verbindet, oder der Beendigung des Arbeitsvertrags, um eine Stelle in verschiedenen Provinzen oder sogar innerhalb derselben Provinz zu wechseln, falls eine andere Position erforderlich ist.

Die Verpflichtung zu einem Beitrag

Die wichtigsten finanziellen Ressourcen der Sozialabgaben stammen vom Staat und verpflichten die Menschen zur Teilhabe. Allerdings trägt der Beitragssatz für eine Tätigkeit im Rahmen der Sozialversicherung zur Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Lasten bei.

Das Angebot ist sowohl in der allgemeinen Regelung als auch in den Sonderregelungen erforderlich. Diese Verpflichtung ergibt sich, wenn einer der im Gesetz vorgesehenen Fälle eintritt:

  • Beginn der Durchführung von Arbeiten.
  • Feststellung der Aktivität der betroffenen Personen in bestimmten Situationen.
  • Der bloße Akt der Zugehörigkeit zur Provinz, die dem höchsten Stand der TGSS (Trinkgeld- und Sozialversicherungsverwaltung) unterliegt.

Duales Beitragssystem in Spanien

In Spanien gibt es ein duales System der Sozialversicherungsbeiträge:

  1. Der Beitrag für allgemeine Risiken.
  2. Die Ableitung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

Abgesehen von diesen beiden Modalitäten müssen die Unternehmen Bewertungen für andere Konzepte leisten, die als gemeinsame Mittelbeschaffung bezeichnet werden. Dies führt zu einer dreifachen Preisgestaltung, bei der die Gebühren für allgemeine Risiken, die Finanzierung von Arbeitslosigkeit, der Sozialfonds und die Berufsbildung gezahlt werden.

Verpflichtet und Verantwortlich

Zur Beitragszahlung verpflichtet sind Arbeitnehmer, die dem allgemeinen System der sozialen Sicherheit unterliegen, sowie die Arbeitgeber, in deren Auftrag sie arbeiten.

Die TGSS wird als aktives Subjekt der Beitragspflicht konfiguriert, da sie die rechtliche Stellung des Gläubigers der Forderungen für die Sozialversicherungsbeiträge und andere Ressourcen des Systems innehat.

Handels- und verwandte Berufe fallen in den Geltungsbereich des Systems der sozialen Sicherheit, ebenso wie die Arbeitgeber, in deren Auftrag sie arbeiten. Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Beitragspflicht verantwortlich und muss seine eigenen Beiträge sowie die seiner Arbeitnehmer vollständig abführen.

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