Sozialversicherungssystem: Leistungen und Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 4,16 KB
Schutz von zwei Arten von Beiträgen
Beitragsfreie Leistungen
Leistungen für Angehörige von Arbeitnehmern.
Beitragsunabhängige Leistungen
Eigenständige wirtschaftliche Beiträge.
Sozialstruktur: Allgemeines System und Sonderregelungen
Allgemeines System (Arbeitnehmer)
Sonderregelungen
- Agrarbereich
- Seefahrt
- Beamte
- Studenten
- Hausfrauen
Verpflichtungen des Arbeitgebers
Registrierung von Unternehmen und Mitgliedschaft
Obligatorisch für das gesamte System. Zuweisung einer Mitgliedsnummer.
Beitragszusammenfassung (High and Low)
Finanzierung der wichtigsten Sozialversicherungsbeiträge und wirtschaftlichen Beiträge der Unternehmer (aktuell 23,60% und 4,7%).
Weitere Vorteile
Krankenunterstützung
Landesweite medizinische Versorgung durch die Sozialversicherung.
Mutterschaftsgeld
Ruhezeit und finanzielle Unterstützung für:
- Arbeitnehmer oder Selbstständige.
- Voraussetzungen: 180 Tage Beitrag in den letzten 7 Jahren oder 360 Tage insgesamt. Unter 21 Jahren ist kein Beitrag erforderlich. Für 21-26 Jahre: 90 Tage in 7 Jahren oder 180 Tage insgesamt.
- Dauer: 16 Wochen.
- Leistung: 100% des Basislohns.
Vaterschaftsgeld
Zulage und Aussetzung des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit.
- Empfänger: Väter.
- Voraussetzungen: 180 Tage Beitrag in den letzten 7 Jahren.
- Dauer: 13 Tage plus 2 zusätzliche Tage.
- Leistung: 100% des Basislohns.
Invaliditätsleistungen
Wirtschaftliche Leistungen bei Einkommensverlust durch Krankheit oder Unfall.
- Teilinvalidität: Verminderte Arbeitsfähigkeit, 24 monatliche Zahlungen.
- Vollinvalidität: Berufsunfähigkeit, aber Fortsetzung in einem anderen Beruf möglich (55% des regulären Einkommens, 20% mehr bei über 55 Jahren).
- Absolute Invalidität: Arbeitsunfähigkeit, 100% des regulierenden Einkommens.
- Große Invalidität: Unterstützung.
Altersrente
Für Versicherte ab 65 Jahren mit mindestens 15 Beitragsjahren. Die letzten 2 Jahre sind entscheidend für die Berechnung.
- Beitragssätze: 50% für 15 Beitragsjahre, 100% für 35 Beitragsjahre.
Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit
a) Anspruchsberechtigte: Arbeitnehmer mit mindestens 180 Tagen Beitrag in den letzten 5 Jahren vor dem Ereignis (bei Krankheit oder Unfall).
b) Höhe der Leistung: Abhängig vom regulierenden Einkommen und anwendbaren Prozentsätzen.
- Gemeinsame Krankheit oder Arbeitsunfall: 60% des regulierenden Einkommens vom 4. bis 20. Tag, 75% ab dem 21. Tag.
- Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: 75% ab dem Tag nach dem Ereignis.
c) Maximale Dauer: 12 Monate, verlängerbar um 6 Monate bei Annahme einer Entlastung.
Arbeitslosengeld
a) Anspruchsberechtigte: Personen, die ihre Beschäftigung (temporär oder endgültig) verloren haben oder deren Arbeitszeit reduziert wurde. Arbeitssuchende mit mindestens 12 Monaten Beitrag in den letzten 6 Jahren.
b) Dauer: 120 bis 720 Tage.
c) Höhe der Leistung:
- 70% des regulierenden Einkommens der letzten 180 Tage für die ersten 180 Tage.
- 60% ab dem 181. Tag.
Maximale Leistung: 175% des IPREM (Index der öffentlichen Einkommensmittel) plus ein Sechstel, ohne Kinder; 200% plus ein Sechstel mit einem Kind; 225% plus ein Sechstel mit zwei oder mehr Kindern.
Minimale Leistung: 80% des IPREM plus ein Sechstel, ohne Kinder; 107% plus ein Sechstel mit Kindern.
d) Antragstellung: Der Arbeitnehmer muss sich als Arbeitssuchender registrieren und den Antrag innerhalb von 15 Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit stellen.