Das Sozialversicherungssystem: Modelle, Leistungen und Verwaltung

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1. Merkmale des deutschen Sozialversicherungsmodells (1883)

Es zeichnet sich durch eine beitragsfreie Struktur und eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für Industriearbeiter aus.

2. Merkmale des angelsächsischen Sozialversicherungsmodells

Grundlegende Merkmale sind die Beitragsregelung und die Universalität.

3. Merkmale des spanischen Sozialversicherungssystems

Es ist ein allgemeines und öffentliches System, das den Menschen ausreichenden Schutz bietet. Dieses System kann durch private Versicherungen und die Aktivierung von Sparsystemen ergänzt werden, um die von der Sozialversicherung gewährten Leistungen zu verbessern.

4. Verpflichtung der Unternehmen zur Sozialversicherung

Die Verpflichtung wurde durch das Königliche Gesetzesdekret 1/1994 vom 20. Juni genehmigt, als Teil des Gesetzes 40/2007 vom 4. Dezember.

5. Modalitäten der Sozialversicherungsleistungen

Es gibt zwei Hauptmodalitäten:

  • Beitragsbezogene Leistungen: Dies sind Leistungen, die auf der Grundlage von Beiträgen erbracht werden.
  • Nicht-beitragsbezogene Leistungen: Diese erfordern keine Beiträge und werden vom Staat finanziert.

6. Zuständigkeiten des Nationalen Instituts für Sozialversicherung

Das Nationale Institut für Sozialversicherung (INSS) ist zuständig für:

  • Die Verwaltung der beitragsbezogenen Leistungen.
  • Die Anerkennung des Rechts auf Gesundheitsversorgung.

7. Zusammensetzung der Sozialversicherungsfonds

Die Fonds setzen sich aus den Beiträgen von Unternehmen und staatlichen Einrichtungen sowie einem Prozentsatz für Eventualitäten zusammen.

8. Sozialversicherungsregime in Spanien

Allgemeines Regime:

  • Arbeitnehmer im Allgemeinen.
  • Fahrer von privaten Fahrzeugen im öffentlichen Dienst.
  • Zivilpersonal (nicht-offiziell) des Staates und der Kommunalverwaltung, das nicht in anderen Regimen erfasst ist.
  • Laien- oder bezahlte Dienstleister kirchlicher Einrichtungen.
  • Personen, die für soziale Wohltätigkeitsorganisationen bezahlt werden.
  • Mitarbeiter von Notariaten, Grundbuchämtern und ähnlichen Büros.
  • Beamte, die eine Probezeit für eine Beamtenstelle anstreben.
  • Interimspersonal der Justizverwaltung.
  • Andere Personen, die nicht als Arbeitnehmer gelten (z. B. Stierkämpfer, Künstler).

Sonderregime:

  • Sonderregime für Seeleute.
  • Sonderregime für Landwirtschaft.
  • Sonderregime für Hausangestellte.
  • Sonderregime für den Kohlebergbau.
  • Sonderregime für die Studentenversicherung.

Spezifisch durch eigene Gesetze geregelt:

  • Regime für Beamte.
  • Regime für die Streitkräfte.
  • Regime für Beamte der Justizverwaltung.

9. Verwaltungsorgane der Sozialversicherung

Die wichtigsten öffentlichen Einrichtungen, die für die Verwaltung der Sozialversicherung zuständig sind, sind:

  • Generalschatzamt der Sozialversicherung (TGSS)
  • Nationales Institut für Sozialversicherung (INSS)
  • Sozialinstitut der Marine (ISM)

Diese sind dem Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft zugeordnet.

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