Sozioökonomische Integration und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen
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Arbeitsbereichintegration
Die Integration in den Arbeitsbereich stellt einen wichtigen Schritt für die sozioökonomische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dar. Es wurden Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung in diesem Sektor ergriffen, sowohl über reguläre Kanäle als auch durch Formen der geschützten Beschäftigung für Menschen mit schweren oder dauerhaften Behinderungen.
Reguläre Beschäftigungsmaßnahmen
Diese Maßnahmen umfassen die Schaffung von Arbeitsplätzen und spezifische Fördermaßnahmen für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 2 % ihrer Stellen für Menschen mit Behinderungen zu reservieren (öffentliche Verwaltung: 3 %). Es gibt auch Maßnahmen zur Unterstützung der Einstellung, wie z. B. Zuschüsse und Steuervorteile für Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Diese Maßnahmen sind im Gesetz Nr. 10/1994 über dringende Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung verankert. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Erfüllung dieser Quote zu gewährleisten.
Geschützte Arbeitsplätze
Spezielle Beschäftigungszentren und Zentren für berufliche Entwicklung bieten geschützte Arbeitsplätze. Die speziellen Beschäftigungszentren ermöglichen die Ausübung bezahlter Arbeit für Menschen, die aufgrund ihrer Fähigkeiten eine Beschäftigung in einem regulären Unternehmen nicht ausüben können. Die beruflichen Entwicklungszentren richten sich an geistig behinderte Menschen über 16 Jahren, deren Behinderung sie an der Teilnahme an einem regulären Unternehmen oder einem speziellen Beschäftigungszentrum hindert. Diese Zentren werden in der Regel von gemeinnützigen Organisationen verwaltet.
Es wurden auch Beschäftigungsmodelle in semi-normalen Unternehmen, Genossenschaften und integrativen Unternehmen gefördert, die darauf abzielen, den Arbeitsplatz an die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Person anzupassen. Ein Beispiel hierfür sind geschützte Enklaven, die in Unternehmen integriert sind und von nicht behinderten Menschen gebildet werden.
Soziale und wirtschaftliche Vorteile
Im Bereich der Behinderten gibt es verschiedene wirtschaftliche Vorteile und Renten im beitragsunabhängigen System der Sozialversicherung.
Renten
Für Menschen ohne ausreichende Mittel bietet die Sozialversicherung verschiedene Leistungen. Das LISMI (Listado de Incapacitados para el Sistema de la Seguridad Social) erkennt das Recht auf Gesundheitsversorgung und Arzneimittelversorgung für Menschen mit Behinderungen an. Es bietet auch verschiedene Arten von wirtschaftlichen Vorteilen: Mindestunterstützung, Unterstützung für die dritte Person, Mobilitätsbeihilfe und Entschädigung für Transportkosten. Mit der Einführung des PNC-Gesetzes wurden die ersten beiden Leistungen aufgehoben und eine beitragsunabhängige Rente für diejenigen geschaffen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Alter: 18-65 Jahre
- Krankheit oder Behinderung mit einem Grad von mehr als 65 %
- Mangel an ausreichendem Einkommen
Beitragsabhängiges System
Im beitragsabhängigen System gibt es die Invalidenrente, die bei beruflicher Beeinträchtigung und weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die die berufliche Tätigkeit einschränken, gewährt wird. Die Höhe und die Merkmale der Rente hängen vom Grad der Behinderung ab. Es werden folgende Situationen anerkannt:
- Teilweise dauerhafte Erwerbsminderung
- Vollständige dauerhafte Erwerbsminderung
- Absolute dauerhafte Erwerbsminderung
- Schwerbehinderung
Zusätzlich zu diesen Leistungen erhalten Menschen mit Behinderungen Unterstützung beim Erwerb, der Wartung und der Erneuerung von technischen Hilfsmitteln. Die Entwicklung von Technologien wird gefördert, und es gibt Subventionen und Förderungen für Verbände in diesem Sektor.