Spaniens Verfassung 1978 & Autonomiestatut Extremadura

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Die spanische Verfassung von 1978

Die Verfasser des Textes waren die Cortes Constituyentes (verfassungsgebende Versammlung), das Parlament, dessen Mitglieder die nationale Souveränität vertreten. Sie hatten die Aufgabe und die Befugnis, die Verfassung zu erlassen oder zu ändern. In diesem Fall wurde die Verfassung von Vertretern der verschiedenen in den Cortes vertretenen politischen Parteien ausgearbeitet. Zu den Verfassern gehörten Mitglieder von Parteien wie UCD, PSOE, PC, AP und CiU.

Es handelt sich um einen Verfassungstext mit rechtlichem, sozialem und politischem Inhalt. Als Primärquelle ist der Text zeitgenössisch zu den Ereignissen und wurde 1978 verfasst.

Grundsätze und wichtige Artikel

Die Hauptaussage des Textes ist die Zusammenfassung der allgemeinen Grundsätze dieser Verfassung. Zu den weiteren wichtigen Punkten gehören:

  • Die Verfassung soll einen demokratischen, gerechten, freien und sicheren Staat schaffen, der auf Volkssouveränität, Freiheit und der Vielfalt der Kulturen basiert, um allgemeinen Fortschritt und friedliche Beziehungen zu fördern.
  • Artikel 1 und 2: Spanien wird als sozialer und demokratischer Rechtsstaat in Form einer parlamentarischen Monarchie konstituiert. Die nationale Souveränität liegt beim spanischen Volk. Die Verfassung festigt die unauflösliche Einheit der spanischen Nation und anerkennt gleichzeitig das Recht auf Autonomie der Nationalitäten und Regionen, aus denen sie sich zusammensetzt.
  • Artikel 3 und 4: Die Amtssprache ist Kastilisch; andere spanische Sprachen können in den jeweiligen Autonomen Gemeinschaften ebenfalls offiziell sein. Die spanische Flagge besteht aus drei horizontalen Streifen – rot, gelb und rot, wobei der gelbe Streifen doppelt so breit ist wie jeder rote. Die Flaggen der Autonomen Gemeinschaften können neben der spanischen Flagge an öffentlichen Gebäuden gezeigt werden.
  • Artikel 14: Dieser Artikel verankert die volle Gleichheit aller Spanier vor dem Gesetz.

Historischer Kontext der Entstehung

Nach dem Ende der Diktatur und dem Rücktritt von Arias Navarro ernannte König Juan Carlos I. von Bourbon Adolfo Suárez zum Ministerpräsidenten. Suárez rief für 1977 Wahlen aus, die von der UCD gewonnen wurden und den Beginn der demokratischen Rechtsstaatlichkeit markierten. Zuvor hatte Adolfo Suárez den Cortes ein Gesetz zur politischen Reform vorgelegt, das deren Auflösung und die Einberufung neuer Cortes vorsah, um eine Verfassung auszuarbeiten. Die Hauptaufgabe dieser neuen Cortes, die am 15. Juni 1977 zusammentraten, war die Ausarbeitung einer neuen Verfassung durch die Vertreter der verschiedenen Parteien.

Bei der Ausarbeitung mussten enorme Schwierigkeiten überwunden werden, um einen Konsens bei umstrittenen Themen wie Wirtschaftsplanung, Wahlsystem, Staatsform, die Rolle der Kirche, Scheidung und Abtreibung zu erzielen. Fast alle politischen Kräfte erreichten einen Konsens, mit Ausnahme der PNV. Dennoch wurde die Verfassung am 6. Dezember 1978 in einem Referendum mit absoluter Mehrheit angenommen.

Sie besteht aus einem dogmatischen und einem organischen Teil. Die Verfassung umfasst 11 Titel mit insgesamt 169 Artikeln und hat einen progressiven Charakter.

Das Autonomiestatut der Extremadura

Die Verfasser dieses Textes waren ein Ausschuss, der sich aus verschiedenen Vertretern der beiden Provinzen (Cáceres und Badajoz) zusammensetzte.

Es handelt sich um einen Text von verfassungsrechtlichem und rechtlichem Charakter mit politischer, sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung. Als Primärquelle ist der Text zeitgenössisch zu den Ereignissen und wurde am 25. Februar 1983 verfasst.

Grundsätze und Ziele des Statuts

Die Hauptaussage des Textes ist die Einführung der Grundprinzipien des Statuts, das die Extremadura als Autonome Gemeinschaft konstituiert. Weitere wichtige Punkte sind:

  • Artikel 1: Die Extremadura konstituiert sich als Autonome Gemeinschaft innerhalb der spanischen Nation. Ihre Regierung übernimmt die Verteidigung der Werte der Gemeinschaft. Ihre Macht leitet sich vom Volk, der Verfassung und diesem Statut ab.
  • Artikel 5: Der Sitz der Versammlung und der Regierung (Junta) ist die Hauptstadt der Gemeinschaft, Mérida.
  • Artikel 6: Die Rechte, Freiheiten und Pflichten der Bürger der Extremadura sind die in der spanischen Verfassung festgelegten. Die Institutionen der Extremadura verfolgen folgende Ziele:
    1. Das Bildungsniveau und die Beschäftigung zu verbessern
    2. Freiheit und Gleichheit für die Bürger der Extremadura zu erreichen
    3. Allen Bürgern die Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen
    4. Den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern
    5. Das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen der Bürger der Extremadura zu sichern

Historischer Kontext der Entstehung

1976 begannen die Annäherungen zwischen Sektoren der beiden Provinzen der Extremadura, um einen Statutenentwurf fertigzustellen. Im August trat die Real Sociedad Económica de Amigos del País de Badajoz zusammen, um dieses Projekt voranzutreiben und einen regionalen Entwicklungsplan zu entwerfen.

1978 fand in Trujillo ein vor-autonomes Treffen nationaler Parlamentarier statt. Luis Ramallo wurde zum ersten Präsidenten der Regionalregierung der Extremadura gewählt.

Die PSOE forderte für die Region die Anwendung von Artikel 151 der Verfassung (den schnellen Weg zur Autonomie), was jedoch von der Zentralregierung nicht anerkannt wurde. Das Statut musste daher über den Weg des Artikels 143 ausgearbeitet werden. Das erste Treffen fand in Plasencia statt, wo beschlossen wurde, die Hauptstadt nach Mérida zu verlegen und die Flagge zu gestalten.

Mit dem Zusammenbruch der UCD trat Ramallo zurück. 1981 verabschiedete die Regionalversammlung das Autonomiestatut der Extremadura unter dem Vorsitz von Manuel Bermejo. Der Sieg der PSOE bei den spanischen Parlamentswahlen 1982 brachte Juan Carlos Rodríguez Ibarra als Präsidenten hervor. Am 25. Februar 1983 verabschiedeten die nationalen Cortes endgültig das Autonomiestatut.

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