Spaniens Verfassung von 1978: Demokratie und Aufbau

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Übergang zur Demokratie

Nach dem Tod von General Franco am 20. November 1975 begann ein anfänglicher politischer Prozess. Dieser Prozess, obwohl er auf den bestehenden franquistischen Gesetzen basierte, diente als Brücke für die Umwandlung des diktatorischen Staates in einen neuen demokratischen und liberalen Staat. Ein Höhepunkt dieses Prozesses war zweifellos die Ausarbeitung der Verfassung.

Spaniens Staatsform

Artikel 1 unserer Verfassung proklamiert feierlich: „Spanien konstituiert sich als sozialer und demokratischer Rechtsstaat.“

Merkmale des Rechtsstaats

Was bedeutet das? Ein Rechtsstaat zeichnet sich durch die Existenz rechtlicher Mechanismen aus, die die volle Achtung der demokratischen Rechte gewährleisten. Dazu gehören:

  • Die Verankerung politischer Rechte für die Bürger.
  • Die Möglichkeit zur Teilnahme an der Gestaltung des staatlichen Willens.
  • Die Unterordnung der Staatsgewalt unter die Verfassung und das Gesetz.
  • Die Sicherung wirtschaftlicher und sozialer Rechte, die den sozialen Charakter des Staates garantieren.

Alle Gewalten des Staates müssen sich innerhalb der durch die Verfassung festgelegten Grenzen bewegen.

Parlamentarische Monarchie

Die Staatsform ist die parlamentarische Monarchie. Das bedeutet:

  • Das Staatsoberhaupt (der König) wird nicht für eine bestimmte Amtszeit gewählt, sondern folgt einer erblichen Thronfolge mit lebenslanger Amtszeit.
  • Alle Staatsorgane, einschließlich des Königs, unterliegen der Verfassung.
  • Der König herrscht nicht, sondern repräsentiert.
  • Es gibt keine totale Trennung zwischen Regierung und Parlament, sondern eine effektive Koordination zwischen beiden.

Territoriale Gliederung

Die Verfassung von 1978 proklamiert in ihrem zweiten Artikel die Einheit der spanischen Nation und das Recht auf Autonomie der Nationalitäten und Regionen, aus denen sie besteht. Artikel 137 bekräftigt, dass der Staat „territorial in Gemeinden, Provinzen und die sich konstituierenden Autonomen Gemeinschaften gegliedert ist“. Weiter heißt es: „Alle diese Einheiten genießen Autonomie zur Wahrnehmung ihrer jeweiligen Interessen.“

Diese dezentrale territoriale Struktur stellt eine radikale Neuerung gegenüber dem traditionell zentralistischen spanischen Staatsmodell dar. Angesichts der langen Geschichte des spanischen Zentralismus, der nur durch die Zweite Republik unterbrochen wurde, etablierte die Verfassung eine auf dem Autonomieprinzip basierende Organisation.

Autonomiestatute

Gemäß Artikel 147 sind die Autonomiestatute die grundlegende institutionelle Norm jeder Autonomen Gemeinschaft. Tatsächlich sind die Statute logischerweise die Grundlage für die Institutionen jeder Gemeinschaft. Ihre interne Struktur weist Ähnlichkeiten mit der Verfassung auf:

  • Eine Präambel mit allgemeinen Grundsatzerklärungen.
  • Festlegung des territorialen Geltungsbereichs.
  • Festlegung der von der Autonomen Gemeinschaft übernommenen Zuständigkeiten.
  • Grundprinzipien der Organisation und Funktionsweise der autonomen Organe.
  • Regelungen zur Finanzautonomie.
  • Das Verfahren zur Reform des Statuts, das ihm, ähnlich wie der Verfassung, eine gewisse Rigidität verleiht und so zu seiner Unverletzlichkeit beiträgt.

Rolle der Politischen Parteien

Artikel 6 der Verfassung erkennt ausdrücklich die zentrale Rolle der politischen Parteien an. Sie „bringen den politischen Pluralismus zum Ausdruck, wirken bei der Bildung und Äußerung des Volkswillens mit und sind das grundlegende Instrument für die politische Teilhabe“. Daher ermöglichen sie den Bürgern die Teilnahme am politischen Leben und die Ausübung öffentlicher Ämter. Gleichzeitig sind sie ein Instrument zur Vermittlung zwischen Bürgern und Institutionen. Ihre interne Struktur und ihre Tätigkeit müssen demokratisch sein.

Religionsfreiheit

Eine der wichtigsten Freiheiten des Menschen ist zweifellos die Religionsfreiheit. Diese Freiheit genießt in der Verfassung einen hohen Stellenwert. Artikel 16 erkennt die ideologische und religiöse Freiheit sowie die Freiheit der Religionsausübung an. Die Verfassung von 1978 legt fest, dass keine Konfession Staatscharakter haben wird. Sie betrachtet Religion als eine Angelegenheit des persönlichen Gewissens und überlässt es dem Einzelnen, den Glauben zu wählen, der ihm am geeignetsten erscheint. Dies verhindert jegliche Diskriminierung aufgrund der Religion und stärkt somit die individuelle Freiheit.

Entstehung der Verfassung

Am 25. Juli 1977 setzte das Plenum des aus den Wahlen vom 15. Juni 1977 hervorgegangenen Kongresses eine Verfassungskommission ein, die mit der Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs beauftragt wurde. Damit begann der verfassungsgebende Prozess, der sehr langwierig war (17 Monate) und sich durch die Suche nach Konsens auszeichnete. Nach der Verabschiedung des Verfassungstextes durch die Cortes Generales (Parlament) wurde er am 6. Dezember 1978 in einem Referendum vom Volk gebilligt. Am 27. Dezember 1978 sanktionierte König Juan Carlos I. die Verfassung in einer feierlichen gemeinsamen Sitzung des Kongresses und des Senats. Sie trat am 29. Dezember 1978 mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Staates (Boletín Oficial del Estado - BOE) in Kraft.

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