Spanische Autonomie: Wege zum Erwerb und Bedeutung der Statuten
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Wege zum Erwerb der Autonomie in Spanien
Die spanische Verfassung sieht verschiedene Wege vor, um den Status einer Autonomen Gemeinschaft zu erlangen:
Der Allgemeine Weg (Art. 143 Abs. 2 CE)
Dieser Weg wird als einfaches Modell bezeichnet und ermöglichte den meisten Autonomen Gemeinschaften ihren Status zu erlangen.
- Initiative: Die Initiative muss von der Mehrheit der Provinzräte oder von zwei Dritteln der Gemeinden ausgehen, deren Bevölkerung mindestens die Mehrheit der Wähler jeder Provinz oder Insel repräsentiert.
- Kompetenzen: Anfangs konnten nur die Kompetenzen gemäß Art. 148 CE übernommen werden.
- Erweiterung: Eine Erweiterung der Befugnisse war erst nach fünf Jahren möglich. In der Praxis wurden autonome Befugnisse jedoch oft durch Verträge erweitert.
Der Besondere Weg (Art. 151 CE)
Dieser Weg wird als komplexes Modell bezeichnet und ermöglichte eine sofortige Übernahme eines breiteren Spektrums an Kompetenzen.
- Initiative: Die Initiative muss von den Kreisräten und drei Vierteln der Gemeinden in den einzelnen Provinzen ausgehen, die mindestens die Mehrheit der Wähler jeder Provinz repräsentieren.
- Zustimmung: Zusätzlich muss das Autonomiestatut durch eine Volksabstimmung mit absoluter Mehrheit der Wähler in jeder Provinz genehmigt werden.
Spezielle Initiativwege zur Autonomie
Zusätzlich zu den beiden herkömmlichen Wegen gibt es drei spezielle Initiativen, die in den Übergangsbestimmungen der Verfassung geregelt sind:
Sonderweg gemäß Zweiter Übergangsbestimmung
Dieser Weg galt für Gebiete, die bereits vor der Verfassung durch ein Referendum ein Autonomiestatut und vorläufige Autonomieregelungen genehmigt hatten (z.B. Katalonien, Baskenland, Galizien).
Anforderungen: Die Aktualisierung der gesetzlichen Regelung musste nur mit absoluter Mehrheit der präautonomen Körperschaften vereinbart werden.
Vierte Übergangsbestimmung (Navarra)
Diese Bestimmung ermöglichte eine spezifische Regelung für die Integration oder den Verbleib Navarras im Baskenland.
Fünfte Übergangsbestimmung (Ceuta und Melilla)
Diese Bestimmung ermöglichte die Umwandlung der Städte Ceuta und Melilla in Autonome Gemeinschaften.
Das Autonomiestatut: Funktion und Bedeutung
Das Autonomiestatut ist die grundlegende institutionelle Norm jeder Autonomen Gemeinschaft und spielt eine zentrale Rolle im spanischen Dezentralisierungsprozess:
- Es bestimmt die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Autonomen Gemeinschaft (AG) und dem Staat.
- Um Stabilität zu gewährleisten, ist eine Reform des Autonomiestatuts notwendig, um die darin vorgesehenen Ansprüche zu ändern.
- Das Autonomiestatut, das durch ein Organgesetz genehmigt wird, ist die grundlegende institutionelle Norm der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft (Art. 147 Abs. 1 CE). Es legt den Namen, das Gebiet, die politischen Institutionen und die Befugnisse der regionalen Regierungen fest. Es leitet sich aus der territorialen Organisation des Staates und dem in der Verfassung anerkannten Recht auf Autonomie der Nationalitäten ab, was die unvollendete Struktur des Staates widerspiegelt.
- Das Autonomiestatut setzt durch die Anwendung eines Gesetzes, das die Verfassung anerkennt und schützt, eine Reihe von Grenzen. Das Statut kann ein starres Reformverfahren vorsehen, und seine Änderung ist eine Voraussetzung, um die Struktur des Staates zu verändern. Nach der Verabschiedung des Autonomiestatuts ist die Struktur des Staates, die durch ihre Einbeziehung in die konstitutionelle Einheit ein gewisses Maß an verfassungsrechtlicher Stabilität genießen sollte, gefestigt.