Spanische Filmförderung: ICAA & Gesetz 55/2007

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Dem Institut für Kinematographie und Audiovisuelle Kunst (ICAA) sind folgende Organe unterstellt:

  • Filmförderungsfonds
  • Filmmuseum
  • Kommission für Filmbewertung
  • Film-Unternehmensregister
  • Forschungszentrum für Filmerfahrung
  • Kommission Raum X
  • Hoher Rat für Kinematographie
  • Ausschuss für Produktionsförderung
  • Ausschuss für Verleihförderung

Dem ICAA steht ein Generaldirektor vor, der die Tätigkeit des Instituts leitet. Zu seinen Befugnissen gehören unter anderem die Einstellung von Personal sowie die Vergabe und Verteilung entsprechender Beihilfen. Betrachtet man die autonomen Regionen, fällt eine fehlende einheitliche Organisationsstruktur und unterschiedliche Organisationsformen auf, obwohl es verschiedene staatliche Einheiten wie Film Commissions als Organisationsmodelle gibt. In den Autonomen Gemeinschaften, die entsprechende Zuständigkeiten übernommen haben, existiert ein administratives Register für Film- und audiovisuelle Unternehmen, in dem die Branchenunternehmen eingetragen sind.

Filmförderungsgesetz 2007 und Verordnungen

Das Rechtssystem der Filmproduktion in Spanien basiert auf dem Filmgesetz 55/2007. Dieses Gesetz knüpft an seinen Vorgänger, das Gesetz 15/2001 zur Filmförderung, an, welches eine umfassende Regulierung des Sektors enthielt, sowie an das Gesetz 17/1994 zum Schutz und zur Entwicklung der Kinematographie, das die Anpassung der spanischen Gesetzgebung an das Gemeinschaftsrecht ermöglichte. Frühere Gesetze waren das Gesetz 3/80 und das Gesetz vom 27. April 1946, die sich hauptsächlich mit Aspekten wie Leinwandgrößen sowie der Verwaltung und dem Schutz der nationalen Filmindustrie befassten.

Auf Basis der zahlreichen Bestimmungen des Gesetzes 55/2007 wurden regulatorische Verordnungen erlassen, um die Ordnung mitzugestalten. Dadurch werden die öffentliche Förderung, die Kontrolle der Kinosäle, das Ticketsystem und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Koproduktionen geregelt.

Diese Filmregulierung umfasst mehrere Bereiche:

Staatliches Fördersystem

Filmbewertungssystem

Filmabgabe

Beziehung Film und Fernsehen

Staatliche Unterstützung

Die Förderung ist ein zentrales Element der spanischen und weitgehend auch der europäischen Filmgesetzgebung. Daher widmet sich Kapitel III vollständig den Fördermaßnahmen und Anreizen sowie deren Regulierung durch ministerielle Verordnungen.

Die Kriterien für die Gewährung von Beihilfen sind in Artikel 19 des Gesetzes festgelegt. Diese konzentrieren sich auf die Priorisierung kultureller Projekte gegenüber anderen Arten sowie auf die Förderung unabhängiger Produktionen, die nicht mit großen Fernsehunternehmen verbunden sind.

Diese Fokussierung auf kulturelle Aspekte wird jedoch relativiert, wenn man die automatischen Beihilfen zur Amortisation von Filmen betrachtet, die sich an den Kasseneinnahmen orientieren. Kurioserweise bedeutet dies, dass rentablere Filme oft höhere Förderungen erhalten, was nicht unbedingt die kulturelle Priorisierung widerspiegelt.

Andererseits gibt es Förderungen für die Gründung und Entwicklung, den Vertrieb, die Vorführung, die Erhaltung des Filmerbes, die Promotion, den Einsatz neuer Technologien, die Forschung, die Zusammenarbeit zur Förderung des Kinos in offiziellen Sprachen und für die Auslandswerbung.

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