Das spanische Geschworenengericht: Funktionen und Urteil

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Das spanische Geschworenengericht: Zusammensetzung, Zuständigkeiten und Verfahren

1. Berechtigung und Auswahl der Geschworenen

Spanische Bürger, die das Mindestalter erreicht haben, im vollen Besitz ihrer bürgerlichen und politischen Rechte sind, lesen und schreiben können und zum Zeitpunkt der Ernennung in der Gemeinde der Provinz wohnen, in der die Straftat begangen wurde, können Geschworene werden. Sie dürfen keine körperliche, geistige oder sensorische Behinderung aufweisen, die sie an der Ausübung der Funktion hindert.

Die Auswahl erfolgt durch ein halbjährliches Losverfahren am Sitz des Landgerichts auf Grundlage des Wählerverzeichnisses. Es werden 36 Kandidaten ausgelost, von denen mindestens 20 erscheinen müssen. Nach möglichen Enthaltungen und Anfechtungen müssen weiterhin mindestens 20 Kandidaten verbleiben. Aus diesen werden 9 Geschworene und 2 Ersatzgeschworene ausgewählt.

Die Geschworenen müssen einen Eid leisten, nach spanischem Recht und ihrem Gewissen zu urteilen.

2. Zuständigkeiten des Geschworenengerichts

Das Geschworenengericht ist zuständig für folgende Straftaten:

  • Totschlag und Mord
  • Straftaten gegen Amtsträger:
    • Untreue bei der Verwaltung von Dokumenten
    • Untreue bei der Verwahrung von Gefangenen
    • Bestechung und Bestechlichkeit
    • Verbotene Verhandlungen für Beamte
    • Veruntreuung öffentlicher Gelder und Betrug
    • Illegale Einfuhrabgaben
  • Bedrohung
  • Diebstahl
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Brandstiftung, einschließlich damit verbundener Waldbrände (bei gleichzeitigem, vorsätzlichem oder instrumentellem Handeln der Täter oder zur Erlangung von Straflosigkeit)

3. Funktion des vorsitzenden Richters

Der vorsitzende Richter leitet die Verhandlung, fördert den Prozess und gibt den Geschworenen Anweisungen für das Urteil und die Verurteilung. Er legt gegebenenfalls eine angemessene Strafe oder Maßnahme fest und entscheidet über zivilrechtliche Ansprüche.

4. Funktion der Jury

Die Hauptaufgabe der Jury ist es, ein Urteil zu fällen. Sie entscheidet über die erwiesenen oder nicht erwiesenen Tatsachen sowie über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Die Teilnahme an einem Geschworenengericht ist ein Recht und eine Pflicht der Bürger.

Bei Nichterscheinen, Verweigerung des Eides, Verletzung der Geheimhaltungspflicht oder ungerechtfertigter Abwesenheit können Sanktionen verhängt werden, meist finanzieller Art (von 150 € bis 3000 €), aber auch Haftstrafen sind möglich. Die Geschworenen haben Anspruch auf Entschädigung und Erstattung ihrer Auslagen.

5. Anforderungen an das Urteil

Das Urteil muss folgende Punkte enthalten:

  • Darstellung des Sachverhalts: Eine Schilderung der von den Parteien behaupteten Tatsachen, über die die Jury entscheiden muss. Die Tatsachen müssen in separaten, nummerierten Absätzen aufgeführt werden, wobei zwischen günstigen und ungünstigen Tatsachen zu unterscheiden ist. Es muss auch auf Tatsachen eingegangen werden, die zu einem Haftungsausschluss führen könnten.
  • Darstellung des Sachverhalts in Bezug auf den Grad der Ausführung, die Beteiligung und die strafrechtliche Verantwortlichkeit.
  • Bestimmung des Vergehens oder Vergehens, für das der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig befunden wird.
  • Bezugnahme auf Verfahrensfragen, die von den Parteien aufgeworfen wurden (z. B. Rechtskraft, Begnadigung).

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