Spanische Jugendpolitik: Rat, Aktionsplan & Beschäftigungsförderung
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 6,36 KB
Der Rat der Jugend: Gründung und Aufgaben
Der Rat der Jugend wurde im Jahr 1983 als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit gegründet. Er soll einen Kanal bereitstellen, um die Beteiligung der Jugend an der politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung Spaniens zu fördern.
Mitglieder des Rates sind:
- Jugendvereinigungen oder -verbände mit diesem Auftrag, die in mindestens 15 Provinzen oder mindestens 5000 Mitglieder haben.
- Jugendorganisationen anderer Verbände (einschließlich politischer Organisationen), die bestimmte Anforderungen erfüllen.
- Jugendverbände im Dienste der Jugend und Jugendräte in den Autonomen Gemeinschaften.
Zu seinen Funktionen gehören:
- Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung durch Studien und Berichte im Bereich Jugend.
- Die Beteiligung an Beratungsgremien der staatlichen Jugendverwaltung.
- Die Förderung von Jugendverbänden.
- Die Unterstützung der Beziehungen zwischen Jugendorganisationen der jeweiligen Autonomen Gemeinschaften.
- Der Vorschlag von Maßnahmen im Bereich der Jugend an die Regierung.
Der Globale Aktionsplan für die Jugend (GAP)
Der Globale Aktionsplan ist das aktuelle Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Organen, die im Jugendbereich tätig sind. Er betont die Notwendigkeit, das Wohl junger Menschen aus einer ganzheitlichen Perspektive zu betrachten, die mehrere Politikbereiche umfasst.
Der Plan hatte in den vier Jahren seiner Laufzeit zwei Hauptziele: die eigene Entwicklung der Jugendlichen und ihr Beitrag für den Rest der Gesellschaft.
Ziele des Globalen Aktionsplans
Ziel 1: Förderung der Autonomie und des Wohlergehens
Förderung der Bedingungen, die Autonomie, Selbstbestimmung (Empowerment) und das Wohlergehen junger Menschen ermöglichen, durch Maßnahmen zur:
- Beruflichen Eingliederung und zum Zugang zu Wohnraum.
- Bildungsprogrammen für Gesundheit und gesunde Alternativen für Freizeit und Erholung.
Ziel 2: Förderung von Werten und Partizipation
Förderung der Werte der Solidarität und Toleranz unter Jugendlichen, auch durch:
- Unterstützung für benachteiligte Gruppen.
- Prävention von Rassismus und Gewalt.
- Förderung von Freiwilligenarbeit.
- Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen, die die aktive Partizipation an der Gesellschaft fördern.
Um diese Ziele zu erreichen, sieht der Plan 27 Maßnahmen und mehr als 200 konkrete Aktionen vor.
Maßnahmen in Schlüsselbereichen
Ausbildung und Beschäftigung: Es wird weiterhin auf neue Technologien, Umwelt und ländliche Entwicklung gesetzt. Gleichzeitig werden Anreize für das Arbeitsangebot und die Qualität der Beschäftigung geschaffen, beispielsweise durch Ausbildungs- und Probezeitverträge, unbefristete Verträge für junge Arbeitnehmer unter 30 Jahren oder die Übernahme von Ärzten zur privaten Forschung und Entwicklung.
Gesundheit: Die Förderung eines gesunden Lebensstils und die Beseitigung von Risikofaktoren stehen im Mittelpunkt der Gesundheitserziehung. Dazu gehören die Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten, die Stärkung der Maßnahmen gegen soziale Drogen durch das Rahmenprogramm zur Prävention des Rauchens und Alkoholkonsums bei Jugendlichen sowie die Beachtung neuer Konsumgewohnheiten und Pathologien im Zusammenhang mit Glücksspiel und Essstörungen.
Wohnen, Freizeit und Kultur:
- Verbesserung des Zugangs zu Wohnraum, sowohl durch den Erwerb als auch durch neue Formen der Generationengerechtigkeit oder saisonale Vermietung von Wohnraum für Studenten.
- Erweiterung und Verbesserung der Qualität der kulturellen und sportlichen Infrastruktur sowie die Förderung der freiwilligen Tätigkeit.
Chancengleichheit und Integration:
- Förderung der Chancengleichheit zwischen jungen Menschen und besonderes Augenmerk auf die Prävention von Ausgrenzung und Integration.
- Besondere Beachtung von Gruppen in speziellen Situationen, wie z. B. Einwanderer, Migranten und Jugendliche in Haft.
- Innovative Maßnahmen und Kreditprogramme für Studenten oder die Ausbildung von Mediatoren im Jugendbereich sowie Schulungen zur Chancengleichheit.
- Bereitstellung von Jugenddiensten (SSSS Jugend), wie Jugendwohnungen, Tageszentren, Arbeits-Workshops und vieles mehr.
Maßnahmen zur Integration und Beschäftigungsförderung
Der Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit ist eine Priorität der Beschäftigungspolitik in unserem Land. Dies spiegelt sich in Notfallmaßnahmen, Gesetzen zur Beschäftigungsförderung und aufeinanderfolgenden Plänen wider, die die Aktionen der Beschäftigungspolitik bestimmen. Die Maßnahmen konzentrierten sich in erster Linie auf die Unterstützung der Einstellung und der selbstständigen Erwerbstätigkeit sowie auf die Förderung von Ausbildung, Entwicklung von Initiativen und Beschäftigung, insbesondere auf lokaler Ebene.
Spezifische Maßnahmen zur Jugendbeschäftigung
Es wurden verschiedene Maßnahmen entwickelt, um die Einstellung von Jugendlichen zu fördern, einschließlich wirtschaftlicher Anreize zur Stabilisierung der Beschäftigung junger Menschen (unbefristete Verträge) und spezieller Vertragsformen, die erste Berufserfahrungen ermöglichen sollen.
Der Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 21 Jahren. Ziel ist es, dieser Gruppe die theoretische und praktische Ausbildung zu vermitteln, die für die ordnungsgemäße Ausführung eines Gewerbes oder qualifizierter Arbeitsplätze erforderlich ist.
Der Probezeitvertrag
Der Probezeitvertrag soll jungen Menschen mit Hochschulabschluss, Berufsausbildung höherer Ebene oder als gleichwertig anerkannten Diplomen den Erwerb einschlägiger Berufserfahrung erleichtern. Er muss innerhalb der vier Jahre unmittelbar nach Abschluss des Studiums erfolgen.
Förderung der Selbstständigkeit
Vorgesehen sind auch Fördermaßnahmen für die selbstständige Erwerbstätigkeit unter verschiedenen Rechtsformen, einschließlich der Gründung von Genossenschaften, die im Gesetz über Genossenschaften geregelt sind.