Die spanische Monarchie: Prinz, königliche Familie und Institutionen
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VII. Der Prinz von Asturien und die Krone
Gemäß Art. 57 Abs. 2 der Verfassung ist der Prinz von Asturien der Erbe der Krone in Spanien. Er trägt auch die Titel Prinz von Girona oder Navarra. Er muss bei Erreichen der Volljährigkeit einen Eid leisten (Art. 61 Abs. 2). Bezüglich der Erbfolge ist die Verfassung klar: Der Erbe kann heiraten, wen er möchte, aber wenn er dies gegen das ausdrückliche Verbot des Königs und der Gerichte tut, verliert er das Recht auf die Thronfolge. Seine Rolle ist bisher nicht eindeutig definiert; er vertritt Funktionen, die ihm vom Vater übertragen werden. Die Verfassung verweist nur auf die Disqualifikation des Königs wegen Unfähigkeit zur Ausübung der Krone und die Regentschaft, falls der König minderjährig ist. Der Prinz erhält gemäß Art. 65 Abs. 1 kein eigenes Geld, obwohl dies zur Kenntnis genommen werden sollte.
VIII. Die königliche Familie
Das Königliche Dekret 2917/1981 regelt das Zivilstandsregister des Königshauses und legt fest, wer zur königlichen Familie zählt. Demnach sind dies der König, seine Frau, die Eltern des Königs, seine Kinder und der Erbe der Krone (der Prinz/die Prinzessin von Asturien). Die Königin übernimmt keine eigenen Funktionen, außer im Falle einer Regentschaft oder Vormundschaft. Sie repräsentiert jedoch den Staat an der Seite des Königs. Gemäß Art. 57 Abs. 4 der Verfassung können Mitglieder der königlichen Familie frei heiraten, auch wenn ihnen bei einer Heirat gegen das Verbot der Gerichte und des Königs das Erbrecht verweigert wird.
IX. Administrative Institutionen im Dienst der Krone
Gemäß Art. 65 Abs. 1 und Art. 132 Abs. 3 hat der König eine eigene Verwaltungsorganisation und verfügt über öffentliche Güter, die das Nationalvermögen bilden und ihm zur Verfügung stehen.
1. Die Zuweisung der Krone (Zivilliste)
Art. 65 regelt die Zivilliste mit folgenden Grundsätzen:
- Es handelt sich nicht um ein persönliches Einkommen oder Kindergeld, sondern um Mittel für ein Verfassungsorgan.
- Die Mittel werden jährlich festgesetzt und im allgemeinen Staatshaushalt eingestellt, sodass die Gerichte sie kontrollieren können.
- Die Verteilung durch den König erfolgt ohne Zustimmung, die einzige Grenze ist die Unterstützung seiner Familie und des Hauses.
2. Die Casa del Rey
Die Casa del Rey (Haus des Königs) ist der Ursprung der öffentlichen Verwaltung in unserem System, beschränkt auf die Verwaltung des Stiftungsvermögens, des Kulturerbes und des Protokolls. Das Verfassungsgericht stellt fest, dass die Organisation der königlichen Familie von der Regierung getrennt ist und verwaltungstechnische Unabhängigkeit besitzt. Daher muss ihr rechtlicher Status geregelt werden. Das Haus besteht aus:
- Leiter des Hauses: Der König genehmigt den Haushalt des Hauses, sieht Ausgaben vor, schließt Verträge ab, pflegt Außenbeziehungen und koordiniert das Personal und die Dienste des Chefs.
- Das Generalsekretariat: Dies ist die zweite wichtige Stelle im Haus, vergleichbar mit dem Stabschef des Hauses im militärischen Bereich. Es ist zuständig für die Handhabung und Pflege der administrativen Tätigkeiten des Hauses.
- Die Militärische Abteilung (Cuarto Militar): Geleitet vom Chef der Militärischen Abteilung und bestehend aus den Adjutanten des Königs.
- Garde- und Sicherheitsdienst: Abhängig von den Ministerien für Verteidigung und Inneres. Die königliche Garde wurde aufgelöst und in den öffentlichen Dienst integriert.
- Pressestelle: Zuständig für die Beziehungen zu den Medien.
3. Das National Heritage (Patrimonio Nacional)
Der König verfügt über ein königliches Erbe, das aus Gebäuden und Anlagen besteht. Die derzeitige spanische Verfassung regelt dieses Problem nicht explizit, erkennt aber seine Existenz an. Seine Funktionen sind:
- Es handelt sich um eine Sammlung von Eigentum, persönlichem Eigentum, das dennoch dem Staat gehört, verwaltet durch königliche Stiftungen oder Trusts.
- Diese sind Sondervermögen des Staates, unveräußerlich und genießen die gleiche Steuerbefreiung wie öffentliches Eigentum des Staates.
- Es unterscheidet sich vom öffentlichen Bereich, da es für den Gebrauch und Dienst des Königs und der Mitglieder der königlichen Familie zur Ausübung ihrer hohen verfassungsmäßigen Aufgaben bestimmt ist.
- Es wird vom Verwaltungsrat des National Heritage verwaltet, einer öffentlichen Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit und Handlungsfähigkeit.
- Der Verwaltungsrat kann das Vermögen verwalten, aber nicht veräußern. Jede Veräußerung oder Verwaltungshandlung ist Aufgabe des Verwaltungsrats.