Die Zweite Spanische Republik: Verfassung und Reformen

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Die konstitutionelle Periode (1931)

Die Provisorische Regierung vereinbarte die Einberufung einer Verfassungsgebenden Versammlung (Cortes Constituyentes). In jenen Monaten verfassten Manuel Azaña und Marcelino Domingo Caballero die ersten Dekrete zu Militär, Landwirtschaft und Kultur. Der erste Konflikt entstand früh: Am 11. und 12. Mai 1931 kam es in Madrid und anderen Städten zu Klosterbränden. Dies schockierte die wichtigsten katholischen Sektoren. Zusammen mit der Kürzung der kirchlichen Privilegien schuf dies die Voraussetzungen dafür, dass die Bischöfe in die legale Opposition gingen (z.B. die Ausweisung von Kardinal Segura und die Unterstützung der Kirche für die rechte CEDA – Acción Nacional ab 1933).

Die Wahlen im Juni 1931 verliefen mit großer Höflichkeit. Der republikanisch-sozialistische Block errang mit 70 % der Stimmen einen klaren Sieg (250 Abgeordnete), während Lerroux' Radikale 90 Sitze und die Rechten 80 Sitze erhielten. Die Verfassunggebende Versammlung erarbeitete eine neue Verfassung, die ihrer Zeit voraus war. Die umstrittensten Debatten betrafen die Fragen der Religion und Autonomie. Sie wurde am 9. Dezember 1931 angenommen:

  • Einkammersystem.
  • Das allgemeine Wahlrecht wurde auf Frauen und Männer ausgeweitet.
  • Der Staat war „integral“, nicht föderal, bot aber die Möglichkeit, Regionen Autonomie zu gewähren.
  • Individuelle Rechte wurden anerkannt.
  • Die Regierung konnte im öffentlichen Interesse enteignen.

Niceto Alcalá Zamora (rechtsliberaler Republikaner) wurde zum Präsidenten der Republik gewählt, und Manuel Azaña führte die Regierung, die sich aus Republikanern, Sozialisten und Nationalisten zusammensetzte.

Der reformistische Biennium (1931-1933)

Die neue Regierung stand vor einer Reihe radikaler Reformen: die Trennung von Kirche und Staat, die Modernisierung des Landes, die Dezentralisierung des Staates zur Befriedigung der Nationalisten und die Umverteilung des Landes, was letztlich zu einer Spaltung des Landes in zwei entgegengesetzte Lager führte.

a) Die Religionsfrage: Trennung von Kirche und Staat

Die Trennung von Kirche und Staat sowie die Säkularisierung der mehrheitlich katholischen Gesellschaft waren absolute Prioritäten für die ersten republikanischen Regierungen, gleichzeitig aber eine unerschöpfliche Quelle von Konflikten. An der Wurzel dieses Konflikts standen einerseits der traditionelle Antiklerikalismus großer Teile des Kleinbürgertums, der sich gelegentlich in radikaleren Randgruppen der Gesellschaft äußerte, und andererseits die Haltung des Episkopats, der sehr eifersüchtig auf seine Vorrechte war. Die Kirche, die 2 % der Staatsausgaben ausmachte und deren Einfluss auf die Bildung unbestritten war, wurde durch aufeinanderfolgende Dekrete betroffen: Die Jesuiten wurden aufgelöst, ihre Güter konfisziert, die Zivilehe und Scheidung eingeführt sowie die Friedhöfe säkularisiert. Das Gesetz über die Ordensgemeinschaften von 1933 verbot der Kirche und den Ordensgemeinschaften Lehrtätigkeiten, Industrie und Handel, was zu einem gemeinsamen Hirtenbrief führte, der zum friedlichen Widerstand aufrief.

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