Die Zweite Spanische Republik: Verfassung und Reformen

Eingeordnet in Geschichte

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 4 KB

Politische Akteure der Zweiten Spanischen Republik

PCE: Revolutionär, pro-sowjetisch und zahlenmäßig unbedeutend, da sie bei den Wahlen 1933 nur noch 400.000 Stimmen erhielten. Anarchisten: Gleichgültig gegenüber der demokratisch-republikanischen Legalität und stets bereit zum Aufstand sowie zur revolutionären Konfrontation gegen die Strafverfolgung.

Parteien auf nationaler und regionaler Ebene

  • Baskisch-Nationalistische Partei (PNV): Katholisch und konservativ. José Antonio Aguirre, einer der prominentesten Führer, wurde 1936 der erste baskische Ministerpräsident (Lehendakari).
  • Galegalista-Partei: Autonomistische Linke.
  • Lliga Catalana: Konservative.
  • Esquerra Republicana de Catalunya (ERC): Linksnationalistische Partei, welche die politische Szene Kataloniens dominierte. Angeführt von Macià und Companys, waren beide Präsidenten der Generalitat.

Die Verfassung von 1931

Im Juni 1931 fanden die Wahlen zur verfassunggebenden Cortes durch allgemeines Männerwahlrecht statt. Frauen konnten kandidieren, und zum ersten Mal in der spanischen Wahlgeschichte wurden zwei weibliche Abgeordnete gewählt. Die Linken Republikaner und Sozialisten gewannen die Wahlumfragen überwältigend. Im darauffolgenden Monat wurde ein Komitee mit der Vorlage des Verfassungsentwurfs beauftragt. Es bestand aus 15 Mitgliedern unter dem Vorsitz von Jiménez de Asúa, einem Juristen und Mitglied der PSOE, der die neue Verfassung und die politische Linke definierte.

Schwerpunkte der Verfassung von 1931

  • a) Frauenstimmrecht: Anerkennung des Wahlrechts für Frauen – eine absolute Neuerung, die zu diesem Zeitpunkt nicht einmal in Ländern wie Frankreich anerkannt war.
  • b) Autonomie: Eine oder mehrere benachbarte Provinzen mit gemeinsamen historischen und kulturellen Besonderheiten konnten ein Autonomiestatut beanspruchen.
  • c) Die religiöse Frage: Die Republikaner plädierten für einen nicht-konfessionellen Staat, strichen alle Wirtschaftshilfen für die katholische Kirche und verboten religiösen Orden die Unterrichtspraxis.
  • d) Bürgerrechte: Die uneingeschränkte Anerkennung individueller Rechte wurde zum ersten Mal in der spanischen Verfassungsgeschichte durch soziale Rechte wie Arbeit, Bildung, Gesundheit und menschenwürdiges Wohnen ergänzt.
  • e) Recht auf Privateigentum: Es wurde die Möglichkeit der Enteignung und Verstaatlichung zur Sozialisierung von Eigentum aus Gründen des öffentlichen Interesses berücksichtigt.
  • f) Die neue Organisation der Macht: Die gesetzgebende Gewalt lag bei einem Einkammerparlament. Der Präsident der Republik, das Staatsoberhaupt, wurde von den Abgeordneten und nicht direkt von den Wählern gewählt. Sein Mandat dauerte sechs Jahre ohne die Möglichkeit der Wiederwahl.

Das Reform-Biennium (1931–1933)

In diesem Zeitraum wurde eine Koalitionsregierung gebildet, um die schwerwiegenden, ungelösten Probleme Spaniens anzugehen:

  • A) Die Reform der Streitkräfte: Die notwendige Transformation der Streitkräfte wurde durch Manuel Azaña mit zwei Zielen vorangetrieben: Erstens, das Militär einer zivilen Regierung zu unterstellen, und zweitens, die Anzahl der Offiziere von 21.000 auf 8.000 zu reduzieren, um sie dem tatsächlichen Bedarf und den verfügbaren Haushaltsmitteln des Landes anzupassen.
  • B) Die Bildungsreform: Da die Verfassung die Grundschule als obligatorisch, unentgeltlich und gemischt deklariert hatte (letzteres führte zu einem Skandal bei der politischen Rechten), erhöhte die republikanisch-sozialistische Regierung die Bildungsausgaben um 50 %. Es wurden 13.500 Schulen zur Bekämpfung des Analphabetismus gebaut, der Sekundarbereich I verbessert und die Forschung an den Universitäten gefördert.

Verwandte Einträge: