Die Spanische Revolution 1868 und das Sexenio Democrático
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Die Revolution von 1868: Das Demokratische Sexennium
Die Revolution von 1868 entstand aus der Erschöpfung und der Unbeliebtheit des Konservatismus sowie der Monarchie von Isabella II. und der wirtschaftlichen Krise des spanischen Kapitalismus.
Am 19. September 1868 konzentrierte sich das Geschwader in der Bucht von Cádiz unter dem Kommando des Brigadiers Juan Bautista Topete, um den Ruf "¡Viva España con honra!" (Es lebe Spanien mit Ehre) gegen die Regierung von Isabella II. zu erheben. In vielen Städten erhoben sich Aufständische. Es wurden revolutionäre spanische Juntas (Räte) gebildet, welche die Rebellion organisierten. Die Bewegung breitete sich wie ein Lauffeuer aus und fand nur wenig Widerstand.
Die Regierung und die Krone waren völlig isoliert. Als die wenigen regierungstreuen Truppen bei Alcolea geschlagen wurden, sah die Regierung keinen anderen Ausweg, als zurückzutreten. Isabella II. floh ins Exil nach Frankreich. So bildeten Anfang Oktober Juan Prim und Francisco Serrano eine geschäftsführende Regierung, um gemeinsam die Lage zu lösen und die Nationalmilizen zu entwaffnen.
Die Übergangsregierung und die Verfassung von 1869
Die Übergangsregierung unter der Leitung von Prim und Serrano etablierte sich schnell und setzte ein Reformprogramm um. Sofort wurden die Pressefreiheit, das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das allgemeine Wahlrecht anerkannt. Die Gemeinden wurden demokratisiert und der Freihandel eingeführt (Tarif Figuerola, nur 15 %).
Zur gleichen Zeit hielt die provisorische Regierung Wahlen zur Konstituierenden Versammlung ab, mit der Aufgabe, die Verfassung von 1869 auszuarbeiten. Die siegreiche Koalition bestand aus Progressiven, Demokraten und Unionisten. Die 1869 verkündete Verfassung war eindeutig liberal-demokratisch. Sie bestätigte die Volkssouveränität und das allgemeine Wahlrecht für Männer.
Sie enthielt zudem einen umfassenden Grundrechtekatalog (einschließlich des Briefgeheimnisses). Die wesentlichen Merkmale waren:
- Monarchische Regierungsform: Die vollziehende Gewalt lag beim König.
- Sostenimiento: Unterhalt des Klerus durch den Staat.
- Unabhängige Justiz: Einführung von Richterprüfungen (Oppositionen).
Die Monarchie blieb als Regierungsform bestehen. Der König war für die vollziehende Gewalt zuständig und hatte die Macht, das Parlament aufzulösen. Er übte seine Macht jedoch nur durch seine Minister aus, die Gesetze im Parlament einbrachten; der König sanktionierte oder förderte diese lediglich. Wie in anderen Verfassungen wurde die Unabhängigkeit der Justiz verkündet und ein System von Auswahlverfahren für Richter geschaffen, was die direkte Ernennung durch die Regierung beendete. Zudem wurde das Schwurgerichtsverfahren wieder eingeführt.
Die Verabschiedung der Verfassung führte zur Frustration einiger republikanischer, säkularer und volksnaher Gruppen und etablierte eine vorübergehende Regentschaft unter Serrano. Das Hauptproblem bestand nun darin, einen neuen Monarchen für Spanien zu finden.