Spanische Sozialversicherung (SS): Regelungen und Verwaltung
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Arbeitslosigkeit und Ausschlüsse im SS-System
Die Arbeitnehmerperiode führt zu Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenunterstützung. Darüber hinaus gibt es Ausschlüsse von der Allgemeinen Systematik der Sozialversicherung (SS), basierend auf Verwandtschaftsgraden (PARANTESCO). Personen, die aufgrund von Verwandtschaftsbeziehungen bis zum 2. Grad der Blutsverwandtschaft (CONSANGUINEDAD) oder Verschwägerung Teil des Titels wären, sind ausgeschlossen:
Ausschlüsse aufgrund von Verwandtschaftsgraden
- 1. Grad: Ehepartner (MARIDO-MUJER), Eltern (PADRES), Schwiegereltern (SUEGROS), Kinder (HIJOS/AS).
- 2. Grad: Geschwister, Schwager/Schwägerinnen (Geschwister-in-law / AS).
Sonderregelungen der Sozialversicherung
Die spanische Sozialversicherung umfasst verschiedene spezielle Regelungen:
Sonderregelung für Landwirtschaft
Alle Arbeitnehmer im Forst- und Landwirtschaftssektor sind eingeschlossen, sowohl Selbstständige als auch Dritte. Voraussetzung ist, dass sie landwirtschaftliche Arbeit innerhalb des nationalen Gebiets verrichten und dies ihre übliche und hauptsächliche Lebensform darstellt.
Sonderregelung für Selbstständige (Autónomos)
Selbstständige, die im Hoheitsgebiet ansässig sind (oder Ausländer mit legalem Wohnsitz in SPANIEN), die älter als 18 Jahre sind und ein Geschäft im nationalen Gebiet führen.
Sonderregelung für Seeleute und Fischerei
Diese Regelung gilt für alle Arbeiter, die sich der Seefischerei widmen, sowohl Selbstständige als auch Angestellte.
Sonderregelung für Hausangestellte
Eingeschlossen sind alle Personen über 16 Jahren, die im nationalen Gebiet tätig sind und gegen eine Vergütung ausschließlich für den häuslichen oder familiären Gebrauch Dienstleistungen erbringen.
Verwaltung und Koordination der Sozialversicherung
Im Bereich der Zuständigkeiten in unserem Land ist die Arbeit der Sozialversicherung (SS) auf zwei Ministerien aufgeteilt: das Ministerium für Arbeit und Soziales und das Gesundheitsministerium.
Verwaltungsbehörden der Sozialversicherung (SS)
Die folgenden Agenturen verwalten und leiten die Einrichtungen der SS und des Systems:
- A) INSS (Nationales Institut für Sozialversicherung): Untersteht dem Ministerium für Arbeit und Soziales. Seine Hauptfunktion ist die Verwaltung der wirtschaftlichen Leistungen des SS-Systems, mit Ausnahme der Verwaltung des INSERSO und der Übertragung von Zuständigkeiten an die Autonomen Gemeinschaften (CCAA).
- B) INSALUD: Untersteht dem Ministerium für Gesundheit und Verbrauch. Seine Hauptfunktion ist die Verwaltung der gesundheitlichen Vorteile der SS.
- C) INSERSO (Institut für ältere Menschen und soziale Dienste): Untersteht dem Ministerium für Arbeit und Soziales. Seine Hauptfunktion ist die Verwaltung der beitragsfreien Renten und Altersvorsorge. Es übernimmt auch andere Funktionen, wie die Unterstützung von Einrichtungen für ältere und behinderte Menschen sowie Dienstleistungen für Einwanderer, Flüchtlinge und Vertriebene.
Kooperierende Institutionen (Partnerinstitutionen)
Zu den Partnerinstitutionen gehören:
- Gegenseitige Gesellschaften für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (AT und EP): Dies sind freiwillige Vereinigungen, die mit dem Nationalen Institut der SS bei der Verwaltung der unvorhergesehenen Risiken (Arbeitsunfälle und Krankheiten) zusammenarbeiten.