Das spanische Steuersystem und soziale Grundsätze

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Einkommensteuer natürlicher Personen (IRPF)

Die Einkommensteuer natürlicher Personen (IRPF) ist die bekannteste Steuer in Spanien. Aus technischer Sicht handelt es sich um eine persönliche und direkte Abgabe, die nach den Grundsätzen der Gleichheit, Universalität und Progressivität erhoben wird. Sie besteuert das Einkommen natürlicher Personen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und familiären Situation. Das heißt, diese Steuer wird jeder Person (oder jedem Haushalt) aufgrund des erzielten Einkommens auferlegt. Der Zweck der Einkommensteuer ist die Besteuerung des Einkommens des Steuerpflichtigen, wobei sowohl Gewinne als auch Verluste berücksichtigt werden.

Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades)

Die Körperschaftsteuer ist eine regelmäßige, proportionale, direkte und persönliche Abgabe des spanischen Steuersystems. Sie besteuert das Einkommen von Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen. Sie wird durch das Königliche Gesetzesdekret 4/2004 vom 5. März geregelt, das die überarbeitete Fassung des Gesetzes über die Körperschaftsteuer genehmigt.

Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR)

Diese Steuer wird durch das Königliche Gesetzesdekret 5/2004 vom 5. März geregelt, das die überarbeitete Fassung des Gesetzes über die Einkommensteuer von Nicht-Residenten (IRNR) billigt. Sie regelt die Besteuerung von Personen und Einrichtungen, die in Spanien Einkommen erzielen, aber keinen Wohnsitz haben.

Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio)

Die Vermögensteuer ist eine individuelle Steuer, die nicht auf Einkommen oder Transaktionen, sondern auf das persönliche Vermögen natürlicher Personen angewendet wird. Sie wird auf der Grundlage des Wertes aller Vermögenswerte des Steuerpflichtigen berechnet. Sie gilt in einigen Ländern auf nationaler Ebene. Befürworter argumentieren, dass sie zur Umverteilung des Reichtums beiträgt, während Gegner behaupten, dass sie dieses Ziel nicht erreicht und oft zur Abwanderung von Kapital aus ärmeren Ländern führt.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Diese Abgabe gehört zum spanischen Steuersystem. Ihr Ziel ist die Besteuerung des Vermögenszuwachses, der durch die Annahme einer Erbschaft oder Schenkung entsteht. Die entsprechenden Rechtsakte dienen als Begründung für die Steuer. Sie wird durch das Gesetz 29/1987 vom 18. Dezember über die Erbschafts- und Schenkungsteuer geregelt. Obwohl es sich im Grunde um zwei verschiedene Ereignisse handelt (Erbfälle einerseits und Schenkungen andererseits), werden die unentgeltlichen Übertragungen, sei es von Todes wegen im Falle des Erbrechts oder unter Lebenden bei der Schenkung, als eine einzige Steuerform behandelt.

Übertragungssteuern und Stempelabgaben (ITP und AJD)

Dies ist eine komplexe Steuer, die in Spanien in Kraft ist. Sie ist komplex, weil sie unterschiedliche steuerpflichtige Ereignisse umfasst, weshalb sie manchmal in der Lehre in drei verschiedene Steuern unterteilt wird:

  • Vermögenstransfers
  • Dokumentierte Rechtsakte
  • Unternehmerisches Handeln

Jede dieser Steuern belegt einen vollständig steuerpflichtigen Vorgang. Die Immobilien-Transfersteuer gilt für alle Eigentumsübertragungen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Die Stempelabgabe hingegen ist eine Steuer auf die Beurkundung bestimmter kommerzieller und administrativer Akte, die im spanischen Hoheitsgebiet oder im Ausland mit Auswirkungen auf Spanien erfolgen.

Mehrwertsteuer (Value Added Tax - VAT)

Die Mehrwertsteuer ist die Bemessungsgrundlage des spanischen Systems der indirekten Besteuerung. Sie ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, die auf dem Markt erhoben wird. Im Jahr 1992 wurde die Steuer reformiert, um sie auf Gemeinschaftsebene anzupassen und so den Binnenmarkt innerhalb der Europäischen Union zu ermöglichen, was die Abschaffung der Grenzkontrollen zur Folge hatte.

Spezialsteuern (Verbrauchsteuern)

Diese werden als Verbrauchsteuern bezeichnet und betreffen den Konsum bestimmter Güter zusätzlich zur allgemeinen Mehrwertsteuer.

Zolltarif (Renta Aduanera)

Der Zolltarif ist eine Abgabe, die auf Import- und Exportgeschäfte von Gütern und Handelswaren in Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien erhoben wird.

Definitionen und Grundsätze im Zusammenhang mit Behinderung

Behinderung

Eine Person, die unter körperlichen, geistigen oder intellektuellen Einschränkungen leidet und es dadurch als schwierig empfindet, gleichberechtigt mit dem Rest der Gesellschaft teilzunehmen.

Rechtliche Betreuung (Inkapazität)

Dies betrifft Menschen mit anhaltenden physischen oder psychischen Krankheiten, die sie daran hindern, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Die Unfähigkeit muss durch ein richterliches Dekret festgestellt werden. Je nach Schwere der Einschränkung wird dem Kläger ein Vormund zugewiesen.

Grundsätze

  • Gleichbehandlung: Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer Situation gleich behandelt werden.
  • Chancengleichheit (EO): Bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen wie andere Menschen haben sollen.
  • Nichtdiskriminierung: Verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung durch die Behörden, die zum Eingreifen verpflichtet sind.
  • Angemessene Vorkehrungen: Arbeitgeber sollen Menschen mit Behinderungen einstellen, auch wenn die Einarbeitung eine Last für die Beschäftigung darstellt.
  • Affirmative Action (Positive Maßnahmen): Maßnahmen zur Schaffung von Gleichheit zwischen Menschen mit und ohne Behinderung.

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