Spanische Transition zur Demokratie & Verfassung 1978

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Die Spanische Transition zur Demokratie (1976-1982)

Die Legalisierung politischer Parteien und die Wahlen von 1977

Das Gesetz sah die Einberufung von Neuwahlen vor, doch zuvor mussten alle politischen Parteien legalisiert werden. In den ersten Monaten des Jahres 1977 wurde das Recht der politischen Vereinigung legalisiert. In kurzer Zeit wurden rund 150 politische Parteien zugelassen.

Für die anstehenden Wahlen mussten alle politischen Parteien legalisiert werden. Ein großes Problem stellte die Legalisierung der Kommunistischen Partei Spaniens (PCE) dar. Nach zahlreichen Kontakten mit ihren Führern, insbesondere mit Santiago Carrillo, nutzte Präsident Suárez, der als Vermittler fungierte, am 9. April 1977 – einem Karsamstag – die Abwesenheit von Militärs in den Kasernen, um die PCE zu legalisieren. Obwohl dieses Manöver riskant war, wurde es von ganz Spanien als mutiger und entscheidender Schritt zur Aussöhnung der Spanier gewürdigt. Dies führte zu großer Aufregung beim Militär; der Marineminister trat daraufhin zurück.

Am 15. Juni 1977 wurden die ersten allgemeinen Wahlen seit dem 16. Februar 1936 ausgerufen.

Die Ausarbeitung der Verfassung von 1978

Das neu versammelte Parlament, das ursprünglich nicht als Verfassunggebende Versammlung gewählt worden war, wandelte sich durch Mehrheitsentscheidung der Abgeordneten und Senatoren in eine solche um. Die Verfassung wurde von einem Ausschuss erarbeitet, der im Sommer 1977 seine Arbeit aufnahm. Mitglieder dieses Ausschusses waren:

  • Gabriel Cisneros, Miguel Herrero und José Pedro Pérez-Llorca von der UCD
  • Manuel Fraga von der AP
  • Miquel Roca von der CiU
  • Gregorio Peces-Barba von der PSOE
  • Jordi Solé Tura von der PCE

Verabschiedung und Inkrafttreten der Verfassung

Von Sommer 1977 bis 1978 wurde intensiv an der Verfassung gearbeitet. Im Spätsommer 1978 wurde die Verfassung im Senat diskutiert. Am 31. Oktober 1978 wurde sie in einer gemeinsamen Sitzung von Kongress und Senat verabschiedet. Am 6. Dezember 1978 wurde sie in einem nationalen Referendum zur Abstimmung gestellt und mit überwältigender Mehrheit angenommen. Am 27. Dezember 1978 sanktionierte der König die Verfassung, die zwei Tage später in Kraft trat.

Wesentliche Merkmale der Spanischen Verfassung von 1978

Die Verfassung definiert Spanien als einen sozialen und demokratischen Rechtsstaat. Sie überträgt die Souveränität auf das Volk und etabliert eine umfassende Anerkennung der Rechte und Pflichten der Bürger. Sie legt die Gewaltenteilung klar fest und etabliert eine neue territoriale Organisation des Staates in Form autonomer Gemeinschaften. Zudem schafft sie die Figur des Bürgerbeauftragten (Ombudsmann), das Verfassungsgericht sowie Mechanismen zur Verfassungsänderung.

Gründe für den Erfolg der Spanischen Demokratie

Die Demokratie in Spanien wurde aus zwei Hauptgründen möglich:

  • Durch den klaren Willen des Königs von Spanien, eine echte Demokratie zu etablieren.
  • Durch den Wunsch der Mehrheit der spanischen Bevölkerung, dass die Demokratie der geeignete Rahmen für ein zivilisiertes Zusammenleben sei, um schwere Traumata zu vermeiden.

Herausforderungen der Demokratie: Der Putschversuch 1981

Der neue demokratische Staat sah sich zahlreichen regressiven Versuchen gegenüber, von denen der gravierendste der Putschversuch vom 23. Februar 1981 war. Der Grund für das Scheitern dieser Versuche war niemand anderes als die breite Unterstützung der Bevölkerung für die Demokratie. Am Tag nach dem Angriff auf den Kongress der Abgeordneten durch die Guardia Civil unter Antonio Tejero (24. Februar 1981) demonstrierten eine Million Menschen aller Couleur mit ihren politischen Führern an der Spitze auf der Carrera de San Jerónimo.

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