Die Spanische Transition: Wahlen, Verfassung und Autonomie
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Wahlen, Verfassung und Autonomie
Wahlen
Die Cortes (das Parlament) bestand aus zwei Kammern: dem Abgeordnetenhaus und dem Senat. Nachdem alle Parteien legalisiert worden waren, fanden die ersten demokratischen Wahlen seit der Republik statt. Die UCD (mit Schwerpunkt auf der Figur des Smith) erhielt die meisten Stimmen, dicht gefolgt von der PSOE. Die PCE erlitt einen starken Rückschlag. Die AP sah ihr Engagement für das Franco-Regime bestraft und wurde marginalisiert. Die nationalistischen Parteien der extremen Rechten erzielten Ergebnisse, die ihre zukünftige Rolle vorhersagten.
Verfassung
Die Wahlen eröffneten den verfassungsgebenden Prozess, da die neuen Cortes keinen Text hatten, der die Verantwortlichkeiten der Regierung festlegte. Daher bestand die Notwendigkeit, einen Verfassungsentwurf zu erstellen. Obwohl Schwierigkeiten auftraten, wurde dieser Prozess nach 18 Monaten abgeschlossen.
Komplexität und Ansatzpunkte
Die Komplexität ergab sich aus den unterschiedlichen Ansatzpunkten der Parteien:
- Die UCD verteidigte die Monarchie.
- Die PSOE forderte Bürgerrechte.
- Die Katalanen stellten Forderungen hinsichtlich der territorialen Organisation des Staates.
- Die baskischen Nationalisten strebten die nationale Souveränität an.
Einflussfaktoren der Ausarbeitung
Die Ausarbeitung der Verfassung wurde von folgenden Strömungen beeinflusst:
- Liberalismus: Individuelle, unverletzliche und unveräußerliche Rechte und Freiheiten, Gewaltenteilung und die Unterordnung der Exekutivgewalt unter das Gesetz.
- Demokratischer Sozialismus: Akzeptanz des Kapitalismus als Wirtschaftsmodell, jedoch mit der Möglichkeit staatlicher Intervention zur Korrektur.
- Christlicher Humanismus: Grundsätze der Gleichheit und Partizipation (allgemeines Wahlrecht und Beamtenwesen).
Genehmigung und Inhalt
Die Formulierung wurde von Vertretern der UCD (drei), der PSOE, der CIU, der Kommunisten und der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) erarbeitet. Obwohl alle Versionen eine ideale Verfassung anstrebten, wurde der Entwurf schließlich vom Abgeordnetenhaus genehmigt, wobei nur die extreme Rechte und die Basken dagegen stimmten. Anschließend wurde er zur Volksabstimmung gestellt.
Die Verfassung umfasste 169 Artikel. Im vorläufigen Abschnitt wurde Spanien als ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat definiert. Sie proklamierte die nationale Souveränität, etablierte die parlamentarische Monarchie als politische Form, bekräftigte die unauflösliche Einheit Spaniens und anerkannte sowie schützte das Recht auf regionale Autonomie.
Die folgenden Artikel garantierten Menschenrechte und Freiheiten, legten die Staatsklausel fest und sicherten Rechte wie das Streikrecht, das Recht auf Bildung und die Volljährigkeit. Des Weiteren wurde die Gewaltenteilung etabliert:
- Legislative: Parlament (Cortes)
- Exekutive: Regierung
- Judikative: Unabhängige Richter