Die spanische Verfassung von 1812: La Pepa und ihre historische Bedeutung
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Die spanische Verfassung von 1812: La Pepa
Die spanische Verfassung von 1812, auch bekannt als La Pepa, wurde am 19. März 1812 vom spanischen Parlament erlassen. Da dies der Tag des Heiligen Josef war, erhielt sie vom Volk von Cádiz den Spitznamen Pepa.
Offiziell war sie nach ihrem Inkrafttreten nur zwei Jahre lang gültig, bis zum 24. März 1814, als Ferdinand VII. nach Spanien zurückkehrte. Später trat sie während des Liberalen Trienniums (1820 - 1823) erneut in Kraft. Die Verfassung sah unter anderem das Wahlrecht, die Pressefreiheit, die Abschaffung der Inquisition, die Neuverteilung von Land und die Gewerbefreiheit vor.
Der Weg zur Verfassung: Widerstand und Juntas
Nach dem Aufstand der Madrider Bevölkerung gegen die Franzosen am 2. Mai 1808 kam es in vielen Regionen zu einem spontanen Widerstandsphänomen, das sich in sogenannten Juntas organisierte. Man erkannte, dass eine Vereinigung und effektivere Gruppierung notwendig war.
So wurde am 25. September desselben Jahres die Zentrale Oberste Junta (Junta Central Suprema) zunächst in Aranjuez und dann in Sevilla gegründet. Ihre Aufgabe war es, den Krieg zu leiten und den anschließenden Wiederaufbau des Staates zu organisieren.
Politische Optionen und die Cortes von Cádiz
Dabei wurden zwei Optionen für die politische Zukunft Spaniens diskutiert. Die erste, hauptsächlich von Jovellanos vertreten, war die Wiederherstellung der vor der absoluten Monarchie geltenden Regelungen.
Die zweite Option hingegen sah den Erlass einer neuen Verfassung vor. Die Cortes versammelten sich in San Fernando, damals bekannt als La Isla de León, und hielten ihre erste Sitzung am 24. September 1810 im heutigen Teatro de las Cortes ab.
Wichtige Merkmale der Verfassung von 1812
- Ergebnis eines Kompromisses zwischen Liberalen und Absolutisten, wobei die Liberalen (freie Staatsorganisation) bevorzugt wurden, während die Absolutisten die Anerkennung der römisch-katholischen Religion erhielten.
- Ausarbeitung durch den Muñoz-Ausschuss unter dem Vorsitz von Torrero.
- Proklamation am 19. März 1812, bekannt als „La Pepa“.
- Merkmale:
- Verankerung des Prinzips der nationalen Souveränität.
- Regierungsstruktur: Monarchie mit begrenzten Befugnissen und Gewaltenteilung: Legislative (Cortes mit dem König), Exekutive (König) und Judikative (Gerichte).
- Keine Anerkennung der Religionsfreiheit (Katholizismus als Staatsreligion).
- Einkammersystem der Cortes mit weitreichenden Befugnissen: Gesetzgebung, Entscheidung über die Thronfolge, Genehmigung internationaler Verträge.
- Garantie einer Reihe von Grundrechten: Gleichheit vor dem Gesetz, Unverletzlichkeit der Wohnung, Pressefreiheit, allgemeine Schulbildung.