Die Spanische Verfassung von 1978: Grundlagen & Aufbau
Eingeordnet in Geschichte
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 4,63 KB
Die Spanische Verfassung von 1978
Die Spanische Verfassung von 1978 wurde durch ein Referendum am 6. Dezember verabschiedet und am 29. Dezember 1978 verkündet. Sie ist Teil der historischen Periode des Übergangs zur Demokratie (Transición), in der Spanien den Wandel von der Diktatur zu einem demokratischen und parlamentarischen Monarchie-Regime vollzog.
Sie wurde von Vertretern verschiedener politischer Parteien, die in der zu diesem Zweck gebildeten Verfassungsgebenden Versammlung vertreten waren, ausgearbeitet. Sie richtet sich an die spanische Nation und ist somit öffentlich zugänglich.
Historischer Kontext: Übergang zur Demokratie
Diese Verfassung ist das grundlegende Gesetz, das die Schaffung des neuen demokratischen Staates ermöglichte und das Spanien der Autonomien gestaltete. Der historische Kontext, in den die Veröffentlichung der Verfassung fällt, ist die demokratische Übergangszeit, die zwischen 1975 und 1982 stattfand und die Wiederherstellung der demokratischen Institutionen in Spanien umfasste.
Dieser Übergang begann mit dem Tod Francisco Francos im Jahr 1975 und der Proklamation von Juan Carlos I. zum König und Staatsoberhaupt.
Nach der Bildung der Regierung unter Adolfo Suárez wurde das Gesetz zur politischen Reform verabschiedet, welches neue Cortes Generales (Parlament), bestehend aus Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados) und Senat (Senado), einrichtete.
Merkmale und Konsens
Mit ihren 169 Artikeln ist sie eine der umfangreichsten Verfassungen in der Geschichte Spaniens. Sie ist keine parteiische Verfassung, sondern das Ergebnis eines breiten politischen Konsenses zwischen linken und rechten Kräften.
Grundprinzipien der Verfassung
Die Verfassung legt folgende Grundprinzipien fest:
- Spanien ist ein demokratischer Rechts- und Sozialstaat.
- Die nationale Souveränität liegt beim spanischen Volk.
- Die Staatsform ist die parlamentarische Monarchie.
- Die Einheit der spanischen Nation ist mit der nationalen Pluralität vereinbar.
- Der spanische Staat ist nicht zentralistisch, sondern dezentral organisiert (Staat der Autonomien), jedoch kein Bundesstaat.
Staatsaufbau
Staatsoberhaupt: Der König
Der König ist das Staatsoberhaupt. Zu seinen Aufgaben gehören die Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen, die Auflösung des Parlaments und die Ansetzung von Neuwahlen sowie der Oberbefehl über die Streitkräfte.
Gesetzgebende Gewalt: Cortes Generales
Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) liegt bei den Cortes Generales, die aus zwei Kammern bestehen und durch allgemeine Wahlen gewählt werden:
- Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados)
- Senat (Senado)
Das Abgeordnetenhaus hat dabei ein größeres politisches Gewicht, da die Rolle des Senats oft auf die Bestätigung von Gesetzen beschränkt ist.
Ausführende Gewalt: Die Regierung
Die ausführende Gewalt (Exekutive) liegt bei der Regierung, die die Innen- und Außenpolitik leitet. Sie ist für ihre Amtsführung auf das Vertrauen des Parlaments angewiesen.
Richterliche Gewalt: Gerichte
Die richterliche Gewalt (Judikative) wird durch die Gerichte ausgeübt.
Grundrechte und Freiheiten
Die Verfassung enthält einen fortschrittlichen Katalog von Grundrechten und Freiheiten. Als Novum gegenüber früheren Verfassungstexten umfasst sie auch eine Reihe von sozialen und wirtschaftlichen Rechten.
Religionsfreiheit und Säkularität
Hinsichtlich des Bekenntnisstatus ist der Staat säkular, wodurch die Religionsfreiheit garantiert wird. Es wird keine Staatsreligion festgelegt.
Der Staat der Autonomien
Die Verfassung trägt den regionalen Unterschieden Rechnung und unterscheidet zwischen historischen Nationalitäten und anderen Regionen. Daher wurden zwei Wege zur Erlangung der Autonomie vorgesehen:
- Artikel 151 (schneller Weg): Dieser Weg ermöglichte den sofortigen Zugang zu den höchsten Kompetenzen und war für die historischen Nationalitäten (Katalonien, Baskenland, Galicien) sowie Andalusien vorgesehen.
- Artikel 143 (langsamer Weg): Dieser Weg war für die übrigen Regionen gedacht, die ihre vollen Kompetenzen schrittweise innerhalb von fünf Jahren übernehmen konnten.
Zwischen 1979 und 1983 wurde der Prozess zur Schaffung der heutigen siebzehn autonomen Gemeinschaften abgeschlossen.