Die Spanische Verfassung 1978: Grundlagen, Rechte und Monarchie

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Die Spanische Verfassung von 1978: Grundlagen und Struktur

1. Vorläufiger Titel: Grundprinzipien des Staates

Merkmale des spanischen Staates

  • Die nationale Souveränität liegt beim spanischen Volk. (Die Gesetze werden durch Vertreter im Parlament bestimmt.)
  • Die Verfassung basiert auf der unauflöslichen Einheit der spanischen Nation. (Das Staatsgebiet kann nicht getrennt werden.)
  • Die Staatsform ist die parlamentarische Monarchie. (Der König dient als Staatsoberhaupt unter der Kontrolle der Legislative und der Exekutive. Das heißt: Der König herrscht, aber regiert nicht.)
  • Kastilisch ist die offizielle Amtssprache des Staates. Die weiteren spanischen Sprachen sind ebenfalls Amtssprachen in ihren jeweiligen Autonomen Gemeinschaften.
  • Die Hauptstadt des Staates ist Madrid.
  • Bürger und Behörden sind an die Verfassung und andere Rechtsvorschriften gebunden.

1.3 Spanien als Sozialer und Demokratischer Rechtsstaat

Spanien ist ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat.

1.1 Der Rechtsstaat: Gewaltenteilung und Werte

Die Rechtsstaatlichkeit basiert auf der Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive und Judikative), der gerichtlichen Kontrolle der Regierung und der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsverfahrens.

Definitionen des Rechtsstaates

Rechtsstaatlichkeit: Ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat, der als übergeordnete Werte seiner Rechtsordnung die Freiheit, die Gerechtigkeit, die Gleichheit und den politischen Pluralismus festlegt.

Sozialstaat: Er besagt, dass der Staat nicht nur die Achtung und Förderung der Ausübung der individuellen und kollektiven Rechte und Freiheiten gewährleisten muss, sondern auch sicherstellen muss, dass den Bürgern die Mittel zur Verfügung stehen, um in Würde zu leben, Sozialhilfe zu erhalten und eine gerechtere Gesellschaft zu erreichen.

Demokratischer Staat: Er besagt, dass die Gesetze die Rechte und Freiheiten des Einzelnen gewährleisten sollen, was zu einer Gemeinschaft führt, die auf allgemeinen, freien, direkten und geheimen Wahlen basiert.

Die Gewaltenteilung

Zweige der Regierung:

  • Legislative: Das Parlament (Cortes Generales).
  • Exekutive: Die Regierung.
  • Judikative: Richter und Staatsanwälte.

1.2 Die Spanische Verfassung: Das Grundgesetz

Die spanische Verfassung von 1978 ist unser Grundgesetz. Die Verfassung hat Vorrang vor allen anderen Gesetzen. Alle anderen Regeln und Gesetze müssen auf der Verfassung aufbauen und ihr untergeordnet sein. Kein Gesetz darf ihr widersprechen.

1.4 Titel I: Grundrechte und Pflichten

Der Schutz der Bürgerrechte: Die Ombudsperson

Der Defensor del Pueblo (Ombudsperson) ist für den Schutz und die Verteidigung der Grundrechte und bürgerlichen Freiheiten der Bürger zuständig. Er wurde als hoher Beauftragter der Cortes Generales (Parlament) geschaffen, um die Einhaltung dieser Rechte zu überwachen.

1.5 Titel II: Die Krone und die Parlamentarische Monarchie

Die Rolle des Königs

Parlamentarische Monarchie: Die Regierungsform, bei der der König als Staatsoberhaupt unter der Kontrolle der Legislative (Parlament) und der Exekutive (Regierung) fungiert. Das heißt: Der König herrscht, aber regiert nicht.

Die Person des Königs ist unverletzlich und unterliegt keiner Haftung. Dies bedeutet, dass seine Handlungen durch den Präsidenten des Kongresses (oder andere zuständige Stellen) gegengezeichnet (refrendiert) werden müssen. Durch die Gegenzeichnung wird die Verantwortung für die Handlung auf die refrendierende Stelle übertragen.

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