Die Spanische Verfassung von 1978: Konsens, Autonomie und Grundrechte
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Die Spanische Verfassung von 1978: Konsens und Inhalt
Entstehung und Annahme der Verfassung
Die demokratische Verfassung von 1978 war das Ergebnis eines breiten Konsenses fast aller Parteien. Der Text, der lang, ausführlich und nicht ganz eindeutig ist, wurde von einem siebenköpfigen Ausschuss ausgearbeitet und anschließend im Parlament diskutiert.
Die Verfassung wurde durch ein Referendum am 6. Dezember 1978 mit 88 % der Stimmen angenommen und am 29. Dezember verkündet. Im Baskenland war die Enthaltung hoch, und 23 % stimmten mit Nein. Sie wurde auch von der extremen Rechten (extrema derecha) abgelehnt.
Definition des Staates und Grundprinzipien
Die Verfassung definiert Spanien als einen „sozialen und demokratischen Rechtsstaat“. Sie umfasst nicht nur die liberale Tradition, sondern auch die republikanische Verfassung von 1931, welche individuelle und soziale Rechte enthielt. Sie erkennt die Souveränität des Volkes an.
Staatsform und Gewaltenteilung
Die Form des Staates ist die parlamentarische Monarchie. Der Monarch ist das Staatsoberhaupt, dessen Macht jedoch stark eingeschränkt ist: Er herrscht, aber er regiert nicht.
Es ist die Division der Gewaltenteilung festgelegt, sowie ein Zweikammersystem (Cortes: Senat und Kongress), dessen Mitglieder in allgemeiner Wahl gewählt werden (Personen über 18 Jahre).
Territoriale Organisation und Sprachen
Spanien ist als nationale Einheit definiert, aber es anerkennt und gewährleistet das Recht auf Autonomie der Nationalitäten und Regionen. Dies führt zu einem neuen, nicht zentralisierten Modell, das in einer Zwischenstellung zwischen administrativer Dezentralisierung und Föderalismus liegt und den Regionen weitreichende Befugnisse und eigene Regierungen zugesteht.
Das Kastilische ist die offizielle Sprache, aber regionale Sprachen sind in ihrem Hoheitsgebiet ebenfalls Amtssprachen. Der Staat ist nicht konfessionell gebunden, fördert jedoch die Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche.
Grundrechte und Soziale Rechte
Die Verfassung erkennt weitreichende Rechte und Freiheiten an:
- Recht auf Leben (mit Abschaffung der Todesstrafe)
- Freiheit der Ideologie, Rede, Versammlung, Demonstration, Organisation und Streik.
Sie enthält zahlreiche soziale und wirtschaftliche Rechte:
- Integrität und Vollbeschäftigung
- Bildung und soziale Sicherheit
- Privateigentum
- Schutz der Umwelt, der Verbraucher und der Rentner.