Die Spanische Verfassung: Aufbau von Krone, Parlament und Justiz

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Die Krone und die Parlamentarische Monarchie

Artikel 1.3 der spanischen Verfassung legt fest, dass Spanien eine parlamentarische Monarchie ist. Die Krone ist der Name des Verfassungsorgans an der Spitze des Staates, dessen Inhaber der König ist.

Der König ist das Oberhaupt des Staates. Er repräsentiert den Staat, aber nicht das Volk. Der König herrscht, aber regiert nicht, da er keine Exekutivgewalt besitzt. Die Person des Königs ist unverletzlich (Immunität vom Strafrecht) und unterliegt keiner Haftung.

Verfassungsmäßige Befugnisse des Königs

Dem König werden durch die Verfassung folgende Befugnisse übertragen:

  • Den Krieg erklären und Frieden schließen.
  • Unterzeichnung von Verträgen.
  • Einberufung von Wahlen.
  • Vorschlagen und, falls erforderlich, Ernennung des Ministerpräsidenten.
  • Ausübung des Begnadigungsrechts.

Nachfolge in der Krone

Die Nachfolge in der Krone folgt der Reihenfolge nach folgenden Kriterien:

  • Männer haben Vorrang vor Frauen (männliche Präferenz).
  • Innerhalb desselben Geschlechts gilt das Prinzip des Älteren (Primogenitur).
  • Die Kinder und Enkelkinder des verstorbenen Erben haben Vorrang vor anderen königlichen Kindern.

Die Cortes Generales (Parlament)

Die Cortes Generales (General Courts) sind das spanische Parlament und bestehen aus zwei Kammern: dem Kongress der Abgeordneten und dem Senat.

Zusammensetzung und Funktionen

  • Kongress der Abgeordneten (Unterhaus): Besteht aus 350 Abgeordneten. Seine Funktionen umfassen die Gesetzgebung (legislative Gewalt), die Kontrolle der Exekutivgewalt, Finanzfunktionen und weitere Aufgaben.
  • Der Senat (Oberhaus): Ist die Kammer der territorialen Repräsentation (bestehend aus 259 Senatoren).

Weitere Organe, die den Cortes Generales zugeordnet sind, sind der Rechnungshof und der Nationale Bürgerbeauftragte (Ombudsmann).

Die Exekutive und die Judikative

Die Exekutive (Regierung)

Die Exekutivgewalt wird von der Regierung ausgeübt. Sie ist das Organ, das die Innen- und Außenpolitik, die zivile und militärische Verwaltung sowie die Verteidigung des Staates leitet.

Die Judikative (Justiz)

Artikel 117 der Verfassung besagt, dass die Justiz vom Volke ausgeht und im Namen des Königs durch Richter und Staatsanwälte verwaltet wird. Diese sind unabhängig, unabsetzbar, verantwortlich und nur dem Rechtsstaat unterworfen.

Hierarchie der Gerichte (Gerichtspyramide)

Die Gerichte sind hierarchisch angeordnet und bilden eine Gerichtspyramide. Urteile und Entscheidungen von Gerichten niedrigeren Ranges können bei übergeordneten Gerichten angefochten werden.

Definitionen der Gerichtsebenen

  • Oberster Gerichtshof (Supreme Court): Dieses Gericht ist in allen Aspekten übergeordnet, außer in Verfassungsfragen.
  • Nationaler Gerichtshof (Audiencia Nacional): Hat seinen Sitz in Madrid und verfügt über Gerichtsbarkeit in ganz Spanien. Er ist in Kammern für Strafsachen, Verwaltungsstreitigkeiten und Sozialrecht unterteilt.
  • Oberste Gerichte der Autonomen Gemeinschaften: Sie sind das höchste Gerichtsorgan der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft mit Zuständigkeit über deren Gebiet.
  • Provinzgerichte (Audiencias Provinciales): Sie haben ihren Sitz in der Hauptstadt jeder Provinz und erstrecken ihre Zuständigkeit auf das gesamte Provinzgebiet.
  • Gerichte erster Instanz und Untersuchungsgerichte: Befinden sich in einem Gerichtsbezirk, dessen Hauptort der richterliche Hauptsitz ist.
  • Friedensrichter (Juzgados de Paz): Existieren in jeder Gemeinde, in der es kein Gericht erster Instanz gibt.

Das Verfassungsgericht

Das Verfassungsgericht ist ein Gericht außerhalb der ordentlichen Justizverwaltung, dessen Zuständigkeit sich auf das gesamte Land erstreckt. Es ist die staatliche Agentur, die die Einhaltung und Interpretation der Verfassung gewährleistet.

Zusammensetzung des Verfassungsgerichts

Das Verfassungsgericht besteht aus 12 Mitgliedern, die vom König ernannt werden. Diese werden wie folgt vorgeschlagen:

  • Vier Mitglieder vom Kongress der Abgeordneten.
  • Vier Mitglieder vom Senat.
  • Zwei Mitglieder von der Regierung.
  • Zwei Mitglieder vom Generalrat der Justiz (Consejo General del Poder Judicial).

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