Die Spanische Verfassung: Auslegung und Rechtskraft
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Die Verfassung im Gefüge der Rechtsordnung
Die Verfassung (EC) steht in engem Zusammenhang mit der restlichen Rechtsordnung. Gemäß der Auslegung der gesamten Rechtsordnung muss jede Norm im Lichte der Verfassung interpretiert werden. Die Verfassung bestimmt somit die Interpretation und die Geltungskraft aller übrigen Bestimmungen.
Konsequenzen der verfassungskonformen Auslegung
- Da die Rechtsordnung eine Einheit bildet, ist eine konsistente Auslegung folgerichtig.
- Die Einheit der Verfassung dient dazu, dem System Kohärenz zu verleihen; keine rechtliche Regel entzieht sich der verfassungskonformen Interpretation.
- Diese Interpretation ist für alle Juristen, die Verwaltung, die Gerichte und das Verfassungsgericht (TC) verbindlich.
- Die Verfassung fungiert als rechtlicher Maßstab. Die verfassungskonforme Auslegung durch das TC ist zwar nicht die einzige, aber die höchste Instanz. Dies führt dazu, dass sich alle anderen Organe der Interpretation des TC unterordnen müssen.
- Die Verfassung wird primär durch das TC interpretiert. Dessen Lehre und Urteile stellen die einzig gültige Interpretation dar. Die Verfassung bezieht sich auf die gesamte Rechtsordnung (OJ), und alle Gesetze müssen an den Verfassungstext angepasst werden.
- Das Organische Gesetz der Justiz (LOPJ) regelt das Handeln der Gerichte. In Artikel 5 wird verdeutlicht: "Die Verfassung ist das oberste Gesetz der Rechtsordnung und bindet alle Richter und Gerichte bei der Interpretation von Gesetzen."
Die Bindung des Gesetzgebers
Die Vorschriften der Verfassung schränken die Freiheit des Gesetzgebers ein. Dieser ist der Verfassung sowie der Rechtsprechung und Lehre des TC untergeordnet.
Aufhebung verfassungswidriger Bestimmungen
Die Verfassung besitzt die Kraft, verfassungswidrige Bestimmungen aufzuheben. Dies geschieht in drei Abschnitten:
- Aufgehoben wird das Gesetz 1/1977 vom 4. Januar zur politischen Reform sowie die Grundsätze der Nationalen Bewegung vom 17. Mai 1958, die Charta der Spanier vom 17. Juli 1945, das Arbeitsgesetz vom 9. März 1938, das Gründungsgesetz des Parlaments vom 17. Juli 1942, das Gesetz über die Nachfolge des Staatsoberhauptes vom 26. Juli 1947 (geändert durch das Organische Staatsgesetz vom 10. Januar 1967) und das Gesetz über das Volksentscheid vom 22. Oktober 1945.
- Soweit es noch eine gewisse Gültigkeit besaß, wird das Gesetz vom 25. Oktober 1839 endgültig aufgehoben, insofern es die Provinzen Álava, Guipúzcoa und Vizcaya betrifft. Ebenso wird das Gesetz vom 21. Juli 1876 endgültig aufgehoben.
- Zudem werden alle einzelnen Bestimmungen aufgehoben, die den Vorschriften dieser Verfassung widersprechen.
Die Verfassung als rechtlicher Rahmen
Die Verfassung bildet den rechtlichen Rahmen (Ober- und Untergrenze) für die Aufhebung bisheriger Standards. Durch die Kraft der dritten Aufhebungsbestimmung wird sichergestellt, dass keine widersprüchlichen Normen – ob rangniedriger oder ranghöher – fortbestehen können.