Spanisches Arbeitsrecht und Sozialversicherung: Ein Leitfaden

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Sozialversicherungspflichten für Unternehmen

Pflichten von Unternehmen und Selbstständigen

  • Anmeldung des Unternehmens (Eintragung des Unternehmens).
  • Anmeldung des Selbstständigen (falls zutreffend).
  • Anmeldung der Arbeitnehmer.

Unternehmensanmeldung

  • Einreichung des Formulars RA6 (mit Angabe des Kontrollcodes CCC, z.B. 49 123456 12).
  • Einreichung des Formulars RA7 (falls zutreffend, z.B. bei Tätigkeiten in anderen Provinzen oder mehreren Sportaktivitäten am selben Standort).

Anmeldung von Arbeitnehmern

  • Formular TA1 (bei erstmaliger Arbeitsaufnahme). Die Sozialversicherungsnummer (z.B. 49 123456 12) wird zugewiesen.
  • Hoch-, Niedrig- oder Änderungsdaten über TA2 (bei Arbeitsbeginn im ersten Unternehmen).

Sozialversicherung: Leistungen und Verwaltung

Übersicht der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung umfasst folgende Bereiche und Akteure:

  • Arbeitnehmer
  • Rentner
  • Unternehmer
  • Virtuelles Büro
  • RED-System
  • Statistiken und Informationen

Wirtschaftliche Leistungen

  • Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Krankheit): Krankschreibung
  • Mutterschaft: Leistungen für Kinder
  • Dauerhafte Invalidität (IP)
  • Dauerhafte Verletzungen
  • Schutz für Familienangehörige
  • Altersrente (Jubilación)
  • Hinterbliebenenschutz: Tod
  • Arbeitslosigkeit (Desempleo)

Verwaltungsbehörden

  • INSS: Nationales Institut für Soziale Sicherheit
  • INSALUD: Nationales Institut für Gesundheit
  • IMSERSO: Institut für Senioren und Soziale Dienste
  • ISM: Seemannsinstitut

Weitere Einrichtungen

  • Berufsgenossenschaften (Mutuas Patronales)
  • Unternehmen
  • Offizielle Kollegien
  • INM: Nationales Institut für Migration
  • Nationales Institut für Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz

Arbeitsvertrag: Grundlagen und Merkmale

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, bei der der Arbeitnehmer Dienstleistungen für andere Personen im Namen des Arbeitgebers unter dessen Leitung gegen ein vereinbartes Entgelt erbringt.

Merkmale des Arbeitsvertrags

  • Freiwilligkeit: Die Arbeit wird freiwillig und ohne Zwang geleistet.
  • Persönliche Leistung: Die Arbeit wird von der für diese Position eingestellten Person persönlich erbracht.
  • Vergütung: Der Arbeitnehmer erhält Geld als Gegenleistung für seine Bemühungen.
  • Fremdbestimmung: Die Arbeit wird im Interesse des Arbeitgebers und unter dessen Weisung erbracht.
  • Abhängigkeit: Die Arbeit wird unter Aufsicht und Kontrolle des Arbeitgebers ausgeführt.
  • Zweiseitigkeit: Beide Parteien haben Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.

Wesentliche Elemente

  • Persönlich: Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Formell: Verträge werden schriftlich oder mündlich geschlossen, je nach gesetzlicher Vorschrift.
  • Materiell:
    • Einwilligung: Übereinstimmung zwischen den Vertragsparteien.
    • Gegenstand: Beschreibung der auszuführenden Tätigkeit.
    • Zweck: Praktischer Zweck des Vertrags als Gegenleistung.

Vertragsfähigkeit

  • Personen über 18 Jahren.
  • Emanzipierte Personen über 16 Jahren.
  • Minderjährige können Verträge über ihre gesetzlichen Vertreter abschließen.
  • Personen mit Behinderung unter 18 Jahren oder nicht emanzipierte Minderjährige können keinen Vertrag abschließen.

Form und Inhalt schriftlicher Verträge

Schriftliche Form ist immer dann erforderlich, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere bei Verträgen:

  • von mehr als 4 Wochen Dauer.
  • bei Teilzeit- oder Probezeitverträgen.
  • bei Heimarbeit.
  • wenn beide Parteien (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) dies verlangen.
  • mit Bezug zu ausländischen Unternehmen.

Der Inhalt umfasst:

  • Art des Vertrags: unbefristet, befristet...
  • Dauer der Arbeit: Zeiteinheiten, Art der Arbeit...
  • Vergütung.
  • Arbeitszeit und Pausen.

Mündliche Verträge

  • Abschluss von Arbeiten unter 4 Wochen.
  • Regulärer unbefristeter Vertrag.

Probezeit

  • Kein Anspruch auf Abfindung.
  • Die Probezeit darf nicht missbräuchlich genutzt werden.
  • Unbefristete und befristete Verträge können eine Probezeit vorsehen.
  • Dauer: 6 Monate für ausgebildete Fachkräfte und 2 Monate für alle übrigen Arbeitnehmer.

Vertragsdauer

Der Vertrag kann unbefristet (dauerhaft) oder befristet sein. Die Dauer hängt von der Art des Auftrags und den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Grundrechte der Arbeitnehmer

  • Recht auf Arbeit und freie Wahl des Berufs oder Gewerbes.
  • Freie Gewerkschaftsfreiheit.
  • Kollektive Verhandlungen.
  • Ergreifung von kollektiven Konfliktmaßnahmen.
  • Streikrecht.
  • Versammlungsrecht.
  • Beteiligung am Unternehmen.

Weitere Rechte im Arbeitsverhältnis

  • Effektive Beschäftigung.
  • Berufliche Förderung und Weiterbildung am Arbeitsplatz.
  • Nichtdiskriminierung bei der Einstellung oder während der Beschäftigung aufgrund von Geschlecht, Familienstand, Rasse, sozialem Status, religiösen oder politischen Ansichten.
  • Schutz der körperlichen Unversehrtheit und angemessene Hygiene.
  • Sicherheitspolitik und Achtung der Privatsphäre sowie ein Entgelt für ihre Würde, einschließlich des Schutzes vor verbalen oder physischen sexuellen Belästigungen.
  • Pünktliche Zahlung der vereinbarten oder gerichtlich festgestellten Vergütung.
  • Ausübung individueller Maßnahmen, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben.
  • Alle weiteren Rechte, die ausdrücklich aus dem Arbeitsvertrag abgeleitet werden.

Pflichten der Arbeitnehmer

  • Erfüllung der spezifischen Pflichten ihrer Arbeit gemäß den Regeln von Treu und Glauben und Sorgfalt.
  • Beachtung der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.
  • Befolgung der Anweisungen des Arbeitgebers in der regulären Ausübung seiner Weisungsbefugnis.
  • Keine Konkurrenztätigkeit zum Unternehmen, wie im Gesetz festgelegt.
  • Beitrag zur Verbesserung der Produktivität.
  • Alle weiteren Pflichten, die sich gegebenenfalls aus den jeweiligen Arbeitsverträgen ergeben.

Vom Arbeitsrecht ausgeschlossene Tätigkeiten

  • Dienstverhältnis von Beamten, das durch das Gesetz über den öffentlichen Dienst geregelt wird.
  • Zwangsarbeit.
  • Tätigkeiten, die sich auf die bloße Ausübung der Funktion eines Beraters beschränken.
  • Tätigkeiten aus Freundschaft, Gefälligkeit und guter Nachbarschaft.
  • Familienarbeit, sofern die Familienmitglieder mit dem Arbeitgeber zusammenleben und nicht dessen Ehepartner sind.
  • Tätigkeiten von Personen, die im Namen eines oder mehrerer Arbeitgeber an Handelsgeschäften beteiligt sind und dabei das Risiko und den Erfolg selbst tragen.

Besondere Arbeitsverhältnisse

Als besondere Arbeitsverhältnisse gelten:

  • Führungskräfte (leitende Angestellte).
  • Hausangestellte.
  • Gefangene in Justizvollzugsanstalten.
  • Profisportler.
  • Künstler bei öffentlichen Aufführungen.
  • Personen, die an Handelsgeschäften im Namen eines oder mehrerer Unternehmen beteiligt sind, ohne das Risiko und die Verantwortung zu übernehmen.
  • Behinderte Arbeitnehmer, die ihre Dienste in speziellen Beschäftigungszentren erbringen.
  • Hafenarbeiter, die Dienstleistungen für staatliche Unternehmen oder Einzelpersonen erbringen, die dieselben Funktionen wie die in den Häfen der Autonomen Gemeinschaften ausführen.
  • Jede andere Arbeit, die ausdrücklich als Arbeitsverhältnis besonderer Art eingestuft wird.

Arten von Arbeitsverträgen

  • Unbefristeter Vertrag
  • Befristeter Vertrag
  • Diskontinuierlicher Festvertrag
  • Vertrag zur Förderung der unbefristeten Einstellung
  • Ausbildungsvertrag
  • Vertrag für Arbeitslose in sozialer Ausgrenzung
  • Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag
  • Vertrag für Produktionsumstände
  • Interimsvertrag
  • Vertrag für vorzeitigen Ruhestand
  • Relaisvertrag
  • Teilzeitvertrag
  • Integrationsverträge
  • Gruppenarbeitsvertrag

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