Spanisches Datenschutzgesetz 15/1999: Ziele und Definitionen

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Gesetz 15/1999: Schutz und Verarbeitung personenbezogener Daten

Ziele des Gesetzes 15/1999

Das Gesetz 15/1999 zielt auf den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten ab, um die öffentlichen Freiheiten und die Grundrechte des Einzelnen zu gewährleisten, insbesondere das Recht auf Ehre sowie die persönliche und familiäre Privatsphäre.

Anwendungsbereich des Organgesetzes

Das Organgesetz gilt für personenbezogene Daten, die in jeglicher Form gespeichert und verarbeitet werden, sowie für die anschließende Nutzung dieser Daten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Es umfasst sowohl öffentliche als auch private Dateien.

Wichtige Definitionen im Datenschutzrecht

Personenbezogene Daten

Alle Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen.

Datei (Archiv)

Jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, unabhängig von ihrer Form oder Art der Erstellung, Organisation, Zugänglichkeit und Speicherform.

Behandlung von Daten (Datenverarbeitung)

Jeder automatisierte oder nicht automatisierte Vorgang und technische Prozess, der die Sammlung, Aufzeichnung, Erhaltung, Konservierung, Verarbeitung, Änderung, Sperrung und Löschung sowie die Datenkommunikation, Konsultationen, Übertragungen und Interkonnektionen ermöglicht. (Dies ist der Datenschutz im Allgemeinen.)

Verantwortlicher für die Datei oder die Behandlung

Eine Person oder Körperschaft (öffentlich oder privat) oder Verwaltungsbehörde, die über den Zweck, die Verwendung und den Inhalt der Datei entscheidet.

Betroffene Person (Dateneigentümer)

Jede natürliche Person, deren Daten Gegenstand der Behandlung (Verarbeitung) sind.

Öffentlich zugängliche Quellen

Quellen, deren Konsultation durch jedermann möglich ist, sofern kein anderes Recht dies einschränkt oder verhindert und für den Zugang keine Gegenleistung oder Gebühr erforderlich ist.

Beispiele für öffentlich zugängliche Quellen:

  • Die Volkszählung (Werbe-Verwaltung beantragt). Zum Beispiel: Für Zwecke der Propaganda oder Werbung.
  • Telefonbücher.
  • Listen des Personals von Berufsgruppen, die nur Name, Titel, Beruf, Tätigkeit, akademischen Grad, Adresse und Angabe ihrer Relevanz für diese Gruppe enthalten. Zum Beispiel: Verzeichnisse von Kollegien.
  • Zeitschriften, Zeitungen und Medien. Zum Beispiel: Erteilte Genehmigungen, Zuschüsse, Bekanntmachungen von Geldbußen.

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