Spanisches Einwanderungsrecht: Visa, Aufenthalt und Kontrolle

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TEIL II: Einreisebedingungen und Status von Ausländern

Dieser Teil bezieht sich auf die Bedingungen für die Einreise nach Spanien, die erforderliche Dokumentation und den Status von Ausländern.

Erforderliche Visa für die Einreise nach Spanien

  • Transit-Visum: Berechtigt den Inhaber zur Durchreise.
  • Aufenthaltsvisum (Stay-Visum): Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten pro Semester.
  • Arbeits- und Aufenthaltsvisum (Work-Visa): Für Selbstständige oder abhängig Beschäftigte.
  • Studiengenehmigung: Für Kurse, Studien oder Forschungsarbeiten.
  • Residenzvisum: Berechtigt zum Leben in Spanien ohne Arbeitserlaubnis.

Ausländer, denen ein Visum oder eine Genehmigung für einen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten erteilt wurde, erhalten einen Ausländerausweis (Tarjeta de Identidad de Extranjero, TIE).

Unterscheidung zwischen Aufenthalt und Wohnsitz

  • Aufenthalt (Stay): Darf 90 Tage nicht überschreiten.
  • Wohnsitz (Residence): Kann unterteilt werden in:
    1. Befristeter Wohnsitz (Temporal): Maximal 5 Jahre. Erfordert den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um die Lebenshaltungskosten des Antragstellers und seiner Familie für die Dauer des Aufenthalts ohne Erwerbstätigkeit zu decken.
    2. Dauerhafter Wohnsitz (Permanente): Berechtigt zum unbefristeten Aufenthalt und zur Arbeit unter den gleichen Bedingungen wie spanische Staatsbürger. Dieser Status wird in der Regel nach fünf Jahren befristeter Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

Aufenthalt von Minderjährigen und Arbeitsgenehmigung

Die Regelungen zum Aufenthalt gelten für alle Minderjährigen, es sei denn, sie stehen unter dem Schutz der öffentlichen Verwaltung. Die zuständige Verwaltung entscheidet über deren Rückkehr oder die Bedingungen für den Aufenthalt im Land.

Die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit erfordert eine vorherige Genehmigung. Die Regierung legt jährlich eine Arbeitsquote fest, in der die Anzahl und die Merkmale der Arbeitsplätze bestimmt werden. Ausnahmen können für bestimmte Arbeitsplätze gemacht werden, die Arbeitgeber (Der Satz ist im Original unvollständig.)

TEIL III: Verstöße und Kontrollmechanismen

Dieser Teil definiert Verstöße im Bereich der Einwanderung und legt deren Kontrolle fest.

Kategorien von Verstößen

  • Geringfügige Verstöße: Verursacht durch Unregelmäßigkeiten im Status des Ausländers (z. B. verspätete Verlängerung eines Aufenthaltstitels, mangelnde Kommunikation).
  • Schwere Verstöße: Illegale Einreise in das spanische Hoheitsgebiet, fehlende Verlängerung des Aufenthalts, Mangel an einer Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeit in Spanien ohne offizielle Genehmigung.
  • Sehr schwere Verstöße: Geahndetes Verhalten wie Diskriminierung, die Einstellung oder Beschäftigung nicht zugelassener Arbeitnehmer oder die Förderung illegaler Einwanderung.

Bekämpfung der illegalen Einwanderung

Ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung ist die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Informationen über Passagiere vor der Abreise vom Ursprungsort in das spanische Hoheitsgebiet bereitzustellen.

TEIL IV: Koordinierung der staatlichen Behörden

Dieser Teil regelt die Koordinierung der staatlichen Behörden in Bezug auf die Einwanderung. Es sind zwei Gremien vorgesehen:

  1. Hoher Rat für Einwanderungspolitik

    Dient der Koordinierung zwischen den öffentlichen Verwaltungen und soll die Grundlagen für eine umfassende Politik zur Beschäftigung und sozialen Integration schaffen.

  2. Forum für die soziale Integration von Einwanderern

    Setzt sich zusammen aus Vertretern der öffentlichen Verwaltung, Migrantenvereinigungen und unterstützenden Organisationen.

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