Spanisches Sozialversicherungssystem: Beitragsbasiert vs. Bedürftigkeitsabhängig

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Modell: Beitragsfrei oder Hilfe? Historische Entwicklung und Merkmale

Im Jahr 1979 äußerten einige Autoren die Ansicht, dass der Begriff der medizinischen und sozialen Leistungen als Grundlage für den Aufbau eines öffentlichen Systems dienen könne. Dieses System sollte seine Schutzwirkung durch die Integration zweier Techniken entfalten: Gesundheitsleistungen, die allen Bürgern ohne jegliche Voraussetzung gewährt werden, und Leistungen, die sich auf den Anspruch der arbeitenden Bevölkerung stützen, unter Berücksichtigung ihrer Renten und anderer Komponenten.

Reaktion des Verfassungsgerichts (1983)

Das Verfassungsgericht reagierte im Jahr 1983 wie folgt auf diese Frage:

Es kann argumentiert werden, dass die Tatsache, dass Artikel 41 eine Garantie in Situationen erfordert, zu dem Schluss führt, dass Schutz nur in Situationen der Notwendigkeit gewährt wird. Artikel 41 garantiert ein verfassungsrechtlich garantiertes Mindesteinkommen. Der Gesetzgeber kann aus politischen Motivationen heraus den Geltungsbereich der Sozialpolitik oder der Schutzgesetzgebung erweitern.

Grundprinzipien der Sozialen Sicherheit

Die Verfassung sieht kein einheitliches Modell der Sozialen Sicherheit vor (STC 206/1997 vom 27. November), das auf identischen Prinzipien beruht (STC 77/1995 vom 22. Mai). Dennoch hat sie die Grundsätze der beitragsbasierten oder sozialen Sicherheit betont, wobei Rodriguez-Pinero hervorhebt, dass der Kern des verfassungsrechtlich geschützten Bereichs die Sozialversicherung ist.

Kurz gesagt, es ist heute unwahrscheinlich, von einer reinen Sozialversicherung als Umlagesystem oder nur von Leistungen zu sprechen, sondern von einem gemischten System.

4.2. Merkmale des aktuellen spanischen Systems der Sozialen Sicherheit

Im Folgenden werden die herausragenden Merkmale der spanischen Sozialversicherung dargestellt:

  1. Staatliche Funktion und Pflicht: Wie erstmals in der STC 65/1987 vom 21. Mai erwähnt, ist die Soziale Sicherheit eine Funktion des Staates, der verpflichtet ist, seine Bürger zu schützen. Es handelt sich um ein öffentliches System, das sowohl administrativ als auch finanziell staatlich geregelt ist. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, und sein Ziel ist es, Notlagen, Hilfsbedürftigkeit oder unzureichende Sozialleistungen zu verringern, zu beseitigen oder zu verhindern.
  2. Koexistenz von Systemen: Es koexistieren beitragsfreie Leistungen, die ihren Charakter als Einkommensersatz verloren haben, mit beitragsbasierten Leistungen, die den Charakter eines Verdienstausfalls in bestimmten Situationen haben. Für den Bezug beitragsfreier Leistungen müssen bestimmte Zeiträume als Voraussetzung festgelegt werden, und die Höhe der Leistung wird durch den Beitrag bestimmt. Für den Bezug beitragsbasierter Leistungen muss ein Antrag gestellt werden.
  3. Abmilderung der Äquivalenz: Obwohl das Prinzip der Äquivalenz zwischen Beiträgen und Leistungen im System weiterhin besteht, wird es durch die Einrichtung von beitragsfreien Mindestrenten und Zulagen gemildert.
  4. Vereinfachung und Integration: Es gibt eine progressive Vereinfachung und Integration der Systeme, die auf eine größtmögliche Homogenität des Allgemeinen Systems abzielt. Obwohl offiziell noch separate Regelungen existieren, sind viele Leistungen identisch mit denen des Allgemeinen Systems. Innerhalb dieses Trends hat sich eine Entwicklung hin zu einem sogenannten Verwaltungssystem gezeigt, das die öffentlichen Bediensteten (zivil und militärisch) in jeder Situation umfasst, in der sie sich befinden. Die Grundlagen stammen aus dem Gesetz von 1963 und dem Text von 1966, ihre Entstehung liegt jedoch im ersten Drittel des neunzehnten Jahrhunderts (1820). In den letzten Jahren wurde eine progressive Linie der Homogenisierung verfolgt, wobei auch spezielle Renten aufgrund von Terroranschlägen (1990 und 1992) in das System der Sozialversicherung einbezogen wurden.
  5. Fokus auf wirtschaftliche Vorteile: Die Soziale Sicherheit umfasst vorzugsweise Renten und andere wirtschaftliche Vorteile. Formal existieren noch einige Gesundheits- und Sozialdienste. Diese wurden jedoch mit unterschiedlichem Umfang auf die Autonomen Gemeinschaften übertragen, was dem System eine größere wirtschaftliche Stabilität ermöglicht hat.
  6. Finanzierung durch Verteilungssystem: Die Finanzierung folgt dem Verteilungssystem, mit Ausnahme von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, deren finanzielle Verantwortung bei den beteiligten Verwaltungsinstitutionen liegt. Das bedeutet, dass die Leistungen, die Rentner und andere Begünstigte erhalten, aus den Beiträgen aktiver Arbeitnehmer, Unternehmer und staatlichen Beiträgen finanziert werden. Daher ist die finanzielle Nachhaltigkeit des Systems und das Gleichgewicht zwischen Beiträgen und Leistungen von entscheidender Bedeutung.
  7. Wachsende staatliche Beteiligung: Es gibt ein Wachstum der finanziellen Beteiligung des Staates, insbesondere da viele beitragsfreie Leistungen keinen Mindestbeitragsanspruch erfordern. Der Staat hat zudem im Jahr 2003 einen Reservefonds eingerichtet, der sich aus den Überschüssen der Einnahmen speist, um beitragsfreie Leistungen und andere notwendige Verwaltungsausgaben zu finanzieren.
  8. Kompetenzverteilung: Hinsichtlich der Zuständigkeiten muss festgehalten werden, dass die grundlegende Gesetzgebung und die wirtschaftliche Regelung der ausschließlichen Zuständigkeit des Staates unterliegen, unbeschadet der Ausführung der Leistungen durch die Autonomen Gemeinschaften (EG, Artikel 149.1.17 ª).

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