Spanisches Steuerrecht: Körperschaftsteuer, Erbschaftsteuer und IRPF
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Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades)
Grundlagen und Anwendungsbereich
- Charakteristik: Direkte, persönliche und subjektive Abgabe.
- Ziel: Besteuerung von Unternehmen und juristischen Personen.
- Anwendungsbereich (Scope): Gilt für das gesamte spanische Hoheitsgebiet.
- Steuertatbestand: Die Erzielung von Einkommen, unabhängig von Quelle oder Herkunft, das dem Steuerpflichtigen zugewiesen wird.
Passive Subjekte (Steuerpflichtige)
- Juristische Personen und andere Zivilgesellschaften (mit oder ohne Rechtspersönlichkeit).
- Investmentfonds, Joint Ventures.
- Venture Capital Fonds.
- Der Steuerzahler wird für alle Einkünfte besteuert, unabhängig von deren Herkunft oder dem Zahlenden.
Wohnsitz und Geschäftsführung
Steuerpflichtige haben ihren Sitz im spanischen Hoheitsgebiet, wenn:
- Ihr Hauptsitz in Spanien liegt.
- Die tatsächliche Geschäftsführung in Spanien ausgeübt wird.
Anmerkung: Der soziale Wohnsitz ist maßgeblich. Für steuerliche Zwecke kann der Wohnort durchgesetzt werden, an dem der höchste Wert des Anlagevermögens liegt.
Ausnahmen und Befreiungen
Vollständig von der Steuer befreit sind:
- Der Staat, die Autonomen Gemeinschaften und lokale öffentliche Verwaltungen.
- Die Bank von Spanien, Garantiefonds, Pfand- und Investitions-Garantiefonds.
- Die Agenturen der Verwaltung der Sozialversicherung.
- Das Institut für Spanien und die Spanische Königliche Akademie.
Teilweise befreit sind: Organisationen und gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, Gewerkschaften, gegenseitige Unfallversicherungen, Berufsverbände, Vereinigungen und politische Parteien.
Korrekturen des Werts: Abschreibung
Die Abschreibung erfolgt effektiv durch:
- Anwendung der Koeffizienten für die lineare Abschreibung gemäß offiziell genehmigten Tabellen.
- Anwendung eines konstanten Satzes auf den Restwert der Abschreibungen.
- Anwendung der Methode der Ziffern (Summe der Ziffern).
- Anpassung an einen vom Steuerzahler formulierten und von den Steuerbehörden akzeptierten Plan.
- Der Steuerpflichtige muss diesen Betrag begründen.
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
Folgende Aufwendungen gelten nicht als steuerlich abzugsfähig:
- Lohngleichheit (oder spezifische Lohnzahlungen).
- Der Anteil der Körperschaftsteuer. (Die CT ist für Rechnungslegungszwecke abzugsfähig, aber nicht für die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer).
- Geldbußen, Strafen, Verwaltungszuschläge.
- Spielverluste.
- Gaben und Spenden. (Aufwendungen, die nicht unbedingt notwendig für das Unternehmen sind).
Kriterium: Periodengerechte Bestandsbewertung (FIFO, LIFO, etc.) ist zulässig.
Ende des Steuerzeitraums (Periodenfremde Steuern)
Der Steuerzeitraum endet, wenn:
- Ein Unternehmen erlischt.
- Ein Wechsel des Wohnsitzes der spanischen Firma erfolgt.
- Im Ausland die Umwandlung der Rechtsform des Unternehmens stattfindet und dadurch die Steuerpflicht entfällt.
Steuersatz und Gebühr
- Steuersatz: 30 % auf 25 % (abhängig von der Art des Unternehmens).
- Umfassende Gebühr: Der Betrag wird berechnet, indem der Steuersatz auf die Bemessungsgrundlage angewendet wird.
Erbschaft- und Schenkungsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones)
Territorialer Anwendungsbereich
Dies ist eine Steuer (Abgabe), die den Autonomen Gemeinschaften (CCAA) sowohl für die Erfassung, Verwaltung als auch die Kontrolle zugewiesen wird, ungeachtet der Tatsache, dass sie dem Zentralstaat entspricht. Die Verantwortung für die Steuern liegt beim Staat. Aktiviert durch das Gesetz der Autonomen Gemeinschaften (Gesetz 21/2001).
Steuerbare Umsätze (Steuertatbestand)
- Erwerb von Gütern und Rechten durch Erbschaft (*mortis causa*).
- Erwerb durch Schenkung oder andere unentgeltliche Rechtsgeschäfte (*inter vivos*).
- Wahrnehmung von Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen durch Begünstigte (unentgeltlich).
Steuerpflichtiger
- Für Akquisitionen *mortis causa*.
- Für Gewinne aus Schenkungen und anderen *inter vivos* Übertragungen.
- Für Begünstigte von Lebensversicherungen.
- Persönliche Steuerpflicht: Gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien.
- Reale Steuerpflicht: Besteuerung von in Spanien erworbenen Gütern.
Steuerbemessungsgrundlage
Nachlässe (Estates)
Realwert der erworbenen Güter und Rechte abzüglich abzugsfähiger Lasten:
- Zeitweilige oder ständige Lasten, die den Wert der Immobilie tatsächlich mindern.
- Hypothekenschulden, die tatsächlich auf diese Güter entfallen.
Abzugsfähige Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten aus Steuern, Sozialversicherung, Kosten der letzten Krankheit, Bestattungskosten.
Schenkungen (Inter Vivos)
Realwert (real und unverfallbar) abzüglich abzugsfähiger Schuldenlasten und Selbstbehalte, die auf die übertragenen Güter fallen.
Lebensversicherung
Beträge, die vom Begünstigten erhalten werden. *Motiv der Finanzbehörden: Vermeidung von Ungleichheiten.*
Ermittlung der Grundlage und Ermäßigungen
Die Steuerverwaltung ermittelt die Grundlage unter der direkten Schätzung. Bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer gibt es nur den Eingang (Gewinn), nicht den Ausgang (Verlust). Der Eingangswert = besteuert; Höhe des Gewinns. Das Problem ist die Bewertung von Vermögenswerten.
Ermäßigungen (Reducciones)
Zuerst durch den Staat und dann durch die Autonomen Gemeinschaften.
Mortis Causa (einschließlich Lebensversicherung)
- Abschlag nach dem Grad der Verwandtschaft (Gruppe I bis IV).
- Reduzierte Ermäßigung für Empfänger von Lebensversicherungen.
- Reduzierung für Eigentum und Rechte, die einer unternehmerischen Tätigkeit zugewiesen sind (Voraussetzung: kein bloßer Besitz von Eigentum oder Portfolio).
- Erwerb des Hauptwohnsitzes.
Inter Vivos (Schenkungen)
- Für den Erwerb eines Aufenthaltstitels oder Schenkung des Hauses.
- Übertragung von Anteilen an einem Einzelunternehmen an Ehepartner, Nachkommen oder Adoptierte.
Fälligkeit
Zahlbar vor dem Tod des Erblassers oder des Versicherten oder beim Kauf/Todeserklärung des Abwesenden.
Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF)
Steuertatbestand und Einkommenskomponenten
Der Steuertatbestand ist die Erhebung der Einkommensteuer auf das Einkommen des Steuerzahlers. Komponenten des Einkommens:
- Einkünfte aus Arbeit.
- Kapitalerträge.
- Einkünfte aus wirtschaftlichen Aktivitäten.
- Gewinne und Verluste aus Vermögen.
Das Einkommen wird im Allgemeinen als Allgemeines Einkommen und Spar-Einkommen klassifiziert. Sofern nicht anders nachgewiesen, wird die Bereitstellung von Gütern, Rechten oder Dienstleistungen im Bereich der Einkommenserzielung aus Arbeit oder Kapital vermutet.
Steuerfreie Erträge (Beispiele)
- Hilfe für AIDS-Aufklärung.
- Stipendien.
- Preise für Literatur, Wissenschaft und Kunst.
- Preise des Roten Kreuzes.
- Staatliche Goldbarren.
Steuerzahler
- Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf spanischem Territorium haben.
- Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, aber unter die Umstände des Artikels 10 dieses Gesetzes fallen (z. B. Mitglieder spanischer diplomatischer Missionen).
Methoden zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage
- Geschätzte direkte Methode.
- Geschätzte objektive Methode für bestimmte Wirtschaftszweige.
Klassifizierung der Einkünfte
1. Einkünfte aus persönlicher Arbeit
Umfassen:
- Löhne und Gehälter, Arbeitslosengeld.
- Vergütung im Zusammenhang mit Repräsentationsausgaben.
- Tagegelder und Zulagen für Reisekosten.
- Beiträge, die an Pensionspläne gezahlt werden.
- Beiträge, die vom Arbeitgeber zur Erfüllung von Pensionsverpflichtungen gezahlt werden.
2. Kapitalerträge
Umfassen:
- Einkünfte aus Immobilien (rustikal und urban), die nicht von den wirtschaftlichen Aktivitäten des Steuerpflichtigen betroffen sind.
- Einkünfte, die aus Kapital stammen und in der Regel von anderen Sachen oder Rechten, die der Steuerzahler hält, generiert werden, sofern sie nicht wirtschaftlichen Aktivitäten zugeordnet werden.
3. Erträge aus Immobilienkapital
- Die Abtretung von Rechten an Grundstücken gegen eine Gebühr (in Geld oder Sachleistungen, z. B. Nießbrauch, Mieten).
- Einkünfte aus dem Besitz von ländlichen und städtischen Immobilien oder dinglichen Rechten, die auf sie fallen.
4. Spar-Einkommen (Renta Ahorro)
Gezählt als vollständige Rückgabe des vom Käufer zu zahlenden Betrags (ohne Mehrwertsteuer).
5. Investitionen und Kosten
- Investitionen: Eigentum und wirtschaftliche Rechte; Gewinne, die aus Fonds stammen, die an Dritte übertragen werden; Ressourcen, die am Eigenkapital von Unternehmen beteiligt sind.
- Kosten und Abschläge: Lagerverwaltung und Wertpapiere; Beeinträchtigung des Eigentums oder der Rechte, aus denen die Einnahmen stammen.
Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit
Die Entschädigungen, die von einer Person stammen, die die Kontrolle über die Produktionsmittel hat (Einzelunternehmer).
Leasing von Immobilien als wirtschaftliche Tätigkeit, wenn:
- Lokale für die Durchführung der Verwaltung der Tätigkeit vorhanden sind.
- Eine Person ganztägig durch Vertrag beschäftigt ist.
Kapitalgegenstände der wirtschaftlichen Aktivität:
- Eigenschaften, die die Aktivität entwickeln.
- Eigentum für wirtschaftliche und kulturelle Dienstleistungen des Personals im Dienst der Aktivität.
- Alle sonstigen Investitionsgüter, die für den Erhalt der jeweiligen Renditen notwendig sind.
Die Ermittlung erfolgt durch direkte Schätzung (BI) oder objektive Schätzung.
Zuweisung von Erträgen
Zuweisung von Erträgen im internationalen Steuerwettbewerb, Transparenz-Regime, Aufteilung der Einnahmen aus dem Verkauf der Bildrechte, Besteuerung von Partnern oder Teilnehmern von kollektiven Investment-Institutionen in Steueroasen.
Besteuerungsgrundlage (BI)
Allgemeines Einkommen (Renta General)
Erträge und Gewinne/Verluste, die nicht als Spar-Einkommen gelten.
Spar-Einkommen (Renta Ahorro)
- Die Erträge aus Kapitalanlagen.
- Gewinne und Verluste, die sich während der Übertragung von Vermögenswerten ergeben.
Berechnung der BI
Die allgemeine BI ist der Saldo aus der Integration und Verrechnung von Retouren und Reklamationen (Einkünften) sowie der positive Saldo aus der Integration und Verrechnung von Gewinnen und Verlusten.
Ermäßigungen (Reducciones)
Die Kürzungen sind das Minimum, das nicht der Steuer unterliegt. Sie werden zuerst auf die allgemeine BI angewendet. Die BI kann nie negativ sein. Dies wird als Integrations- und Lohnersatzleistungen bezeichnet.
Wichtige Ermäßigungen:
- Beiträge und die Beiträge zum Sozialsystem.
- Ermäßigungen für Behinderte.
- Kürzungen für Beiträge zum Schutz des kulturellen Erbes.
- Reduzierte Ausgleichsmaßnahmen (Renten).
Zu versteuerndes Einkommen und Steuersatz
- Allgemeine BL: Das Ergebnis der Anwendung der vorherigen Kürzungen auf die allgemeine Steuerbasis.
- Spar-BL: Wird durch die Reduzierung der Bemessungsgrundlage des Sparens im Rahmen des Restbetrags ermittelt.
Der Steuersatz ist progressiv (staatliche und autonome Verbindlichkeiten).
Liquide Aktie (Liquidationsquote)
Abzug für internationale Doppelbesteuerung
- Die tatsächliche Höhe der im Ausland entrichteten Steuer (aufgrund einer identischen oder analogen Steuer).
- Das Ergebnis der Anwendung des durchschnittlichen effektiven Steuersatzes auf den Teil des im Ausland besteuerten Einkommens.
Abzug für Mutterschaft
Frauen mit Kindern unter drei Jahren, die selbstständig arbeiten oder angestellt sind: 1.200 Euro pro Jahr pro Kind unter drei Jahren. Gilt auch bei Adoption oder Pflegefamilien in den ersten drei Jahren nach Eintragung.
Kosten und zusätzliche Ermäßigungen
Abzugsfähige Kosten:
Gehalt, Wohnung, Auto, Sozialversicherungsbeiträge, Ausgaben des Staatsanwalts, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Rechtsverteidigung im Job.
Zusätzliche Ermäßigungen:
- Für Personen über 65 Jahre.
- Für Behinderte (große Reduktion).
- Für Arbeitslose, die anderswo nach Arbeit suchen.
Permanente Differenzen (Steuerliche Behandlung)
Posten, die dauerhaft anders behandelt werden (oft nicht abzugsfähig):
- Spenden.
- Bußgelder.
- Zahlungen im Eigenkapital (Dividenden).