Spezialisierte Soziale Dienste: Zielgruppen, Funktionen & Angebote
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Spezialisierte Soziale Dienste: Zielgruppen und Angebote
5.2 Spezialisierte Soziale Dienste (SSSS) sind Dienste, die sich auf bestimmte Bevölkerungsgruppen konzentrieren, um deren soziale Bedürfnisse zu erfüllen.
a) SSSS für Kinder und Jugendliche
Ziel ist die Entwicklung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung dieser Bevölkerungsgruppe, um ein normales Leben zu fördern und zu schützen. Dies beinhaltet die Förderung von Wachstum und harmonischer Entwicklung, die Behebung von Funktionsstörungen und die Ergreifung von Korrekturmaßnahmen, wenn gemeinschaftliche Institutionen keine Lösung bieten können.
Empfänger sind Kinder unter 14 Jahren, vorzugsweise solche, die in sozial gefährdeten Verhältnissen leben. Zu den Funktionen gehören die Stärkung und Förderung der kulturellen und psychosozialen Entwicklung in Zusammenarbeit mit anderen sozialen Ressourcen. Früherkennung und Betreuung von Problemen, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen, insbesondere in dysfunktionalen psychosozialen Bereichen, sowie deren Ausgleich und Korrektur. Der Nachweis von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Missbrauch oder unsachgemäßer Pflege sind, sowie der Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch jeglicher Art. Zur Umsetzung werden Kindertagesstätten, Schutzräume, Familienberatungsstellen und finanzielle Hilfen geschaffen und gefördert.
b) SSSS für Jugendliche
Ziel ist die Normalisierung des Lebens von Jugendlichen in einem hohen Risiko der Ausgrenzung, die Verhinderung von Problemen und die Integration junger Menschen. Diese Dienste richten sich an Menschen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren, die aufgrund ihrer familiären Situation und sozialen Notlage gefährdet sind.
Zu den Funktionen gehört die Entwicklung persönlicher, beruflicher, kultureller und Freizeitangebote in Zusammenarbeit mit den allgemeinen Diensten für Jugendliche. Stärkung und gegebenenfalls Verwaltung von Einrichtungen für Jugendliche mit Problemen des Zusammenlebens. Zur Erfüllung dieser Zwecke gibt es Tagesstätten, Schutzräume, Wohnungen und betreutes Wohnen sowie finanzielle Unterstützung.
c) SSSS für Senioren (3. Lebensalter)
Ziel ist die Erweiterung und Normalisierung des Lebens älterer Menschen, die Verhinderung von Ausgrenzung und die Förderung der Integration, vorzugsweise durch die Aufrechterhaltung des Lebens in ihrem gewohnten Umfeld in Abstimmung mit häuslichen Pflegediensten. Diese Dienste richten sich an Menschen über 60 Jahren und deren Ehepartner oder Personen, die in der Regel zusammenleben, unabhängig von ihrem Alter. Zur Erfüllung dieser Zwecke gibt es Tagesstätten, Schutzräume und wirtschaftliche Unterstützung.
d) SSSS für Menschen mit Behinderung
Ziel ist die soziale Integration von Menschen mit Behinderung, die Förderung der Prävention von Behinderung, die frühzeitige umfassende Behandlung, Rehabilitation und berufliche Integration ohne Entwurzelung aus dem familiären Umfeld, wann immer möglich. Begünstigte sind Personen, deren Chancen auf Beschäftigung und soziale Integration aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften körperlichen, geistigen oder sensorischen Beeinträchtigung verringert sind.
Zu den Aufgaben gehören die Diagnose, Beratung und Bewertung von Menschen mit Behinderungen. Unterstützung der Familien von Menschen mit Behinderungen, die Förderung und Erleichterung der Integration in reguläre soziale Ressourcen. Berufliche Verwertung und Förderung der Beschäftigung. Zur Erfüllung dieser Zwecke können Dienstleistungen zur Prävention, Diagnose und Beurteilung gefördert, entwickelt und durchgeführt werden. Frühkindliche Entwicklungsdienste und therapeutische Unterstützung für die Integration. Tagesstätten, Geldleistungen und berufliche Zentren.
e) SSSS für Drogenabhängige
Ziele sind die Planung, Koordinierung und Entwicklung von Programmen zur Vorbeugung, Behandlung und sozialen Integration von Drogenabhängigen in Zusammenarbeit mit den zuständigen psychiatrischen Diensten sowie die Anpassung der Personalausstattung und Ausstattung an die Bedürfnisse dieser Planung. Zu den Aufgaben gehören Prävention, Beratung, Unterstützung der Familien und Behandlung. Tagesstätten, Ziel der sozialen Integration und der Zusammenarbeit mit Zentren für Sucht.
f) SSSS zur Prävention, Unterstützung und sozialen Reintegration von Straftätern
Ziel ist die Entwicklung von Maßnahmen zur Prävention von Kriminalität, die soziale Wiedereingliederung von Häftlingen und ehemaligen Häftlingen sowie die Fürsorge für ihre Familien. Anspruchsberechtigt sind Personen, deren soziales Umfeld die Begehung strafbarer Handlungen fördert, entweder im Gefängnis oder außerhalb, sowie Familien, denen Mittel für den Lebensunterhalt fehlen. Die Funktionen sind die Verhütung von Kriminalität. Die Sensibilisierung der Planung bis zur sozialen Solidarität zu entwickeln und die erforderlichen Mittel für die Häftlinge, ehemalige Häftlinge und ihre Familien zu sorgen, um Isolation zu verhindern und soziale Integration zu fördern. Dazu gibt es Beratungsstellen, Schutzräume und Anpassung in der Regel eine andere Hilfe bei der sozialen Integration der Empfängerländer ab.
g) SSSS für Frauen
Ziel ist die Normalisierung des Lebens von Frauen in einem hohen Risiko der Ausgrenzung aufgrund ihres Geschlechts, die Verhinderung von Problemen und die Integration von Frauen. Diese Vorteile können Frauen im Allgemeinen und insbesondere diejenigen in bestimmten Fällen von Diskriminierung oder Bedürftigkeit in Anspruch nehmen. Die Funktionen sind die Erforschung und Untersuchung der Ursachen der Marginalisierung dieser besonderen Fälle, um Kampagnen soziale Solidarität mit den oben beschriebenen Ziele zu fördern und als Ganzes das Problem der weiblichen Prostitution gerichtet. Dazu bieten Dienstleistungen und Beratungs-und Beratungsstellen.