Sportverwaltung Asturien: Zuständigkeiten & Förderung
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1. Befugnisse des Fürstentums Asturien im Sportbereich
a) Zuständigkeiten der Sportverwaltung des Fürstentums Asturien
Die Ausübung der Befugnisse im Bereich des Sports wurde den Autonomen Gemeinschaften (CC. AA.) durch das Autonomiestatut (Teil I: Die Befugnisse des Fürstentums Asturien, Artikel 10.1) übertragen. Das Fürstentum Asturien besitzt die ausschließliche Zuständigkeit in folgenden detaillierten Bereichen:
- Sport und Freizeit.
b) Der Regierungsrat
Als oberstes Organ der Sportverwaltung des Fürstentums Asturien hat der Regierungsrat folgende Befugnisse:
- Festlegung der allgemeinen Leitlinien für die Planung und Durchführung der Sportpolitik Asturiens;
- Ausbau der Zusammenarbeit mit der staatlichen und kommunalen Verwaltung;
- Bestätigung der Baupläne und Verbesserung der Einrichtungen und Sportanlagen für öffentliche Nutzung.
c) Zuständigkeiten des Ministeriums für Kultur und Tourismus
Dem Ministerium für Kultur und Tourismus, vertreten durch die Generaldirektion für Sport, obliegen folgende Befugnisse:
- Entwicklung der Sporttechniker-Ausbildung in Zusammenarbeit mit staatlichen und autonomen Einrichtungen.
- Festlegung der Anforderungen an öffentliche Sportanlagen und Durchführung einer Bestandsaufnahme dieser Einrichtungen.
- Förderung der Forschung sowie der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung im Sport in Asturien.
- Bewertung offizieller Wettkämpfe und Anerkennung verschiedener Sportarten.
- Genehmigung und Aufhebung der Gründung von Sportverbänden in Asturien sowie Genehmigung ihrer Satzungen und Reglemente.
- Entwicklung von Kriterien für die Überwachung der Budgets der asturischen Sportverbände.
- Genehmigung der Ausgaben und Budgets der asturischen Sportverbände sowie Bestimmung des Schicksals ihres Vermögens in Fällen von Auflösung.
2.2. Bereich Sportaktivitäten und Sportförderung
Dieser Bereich umfasst folgende Aufgaben:
- Beziehungen zu Sportvereinen und -verbänden in Asturien;
- Förderung des Schulsports;
- Entwicklung des professionellen Sports und des Hochleistungssports;
- Förderung und Organisation von Sportveranstaltungen;
- Planung und Terminierung von Sportaktivitäten;
- Sportbeziehungen zu lokalen Behörden und staatlichen Einrichtungen;
- Management der durch den Sport geförderten Verbandsausbildung.