Sprachkenntnisse, Zweisprachigkeit und Bildung im öffentlichen Dienst

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Sprachkenntnisse im öffentlichen Dienst

Spezifische Sprachkenntnisse für den Zugang zum öffentlichen Dienst müssen nicht im Widerspruch zum Grundsatz der Gleichheit stehen: Wenn die Verwaltung aufgrund eines verfassungsmäßigen Auftrags die Verwendung von zwei Sprachen sicherstellen muss, sind Sprachkenntnisse in den Kern des Eignungsprinzips zu integrieren, wie jede andere Wissensanforderung für die berufliche Tätigkeit. Beamte ohne die erforderlichen Sprachkenntnisse könnten dem verfassungsmäßigen Auftrag der Verwaltung nicht gerecht werden. //

Diese doppelte Sprachkompetenz erfordert eine differenzierte Antwort. Die Akkreditierung der Beherrschung der Amtssprache der autonomen Region kann ein echtes Hindernis für die Freizügigkeit und die Gleichheit jener spanischen Bürgerinnen und Bürger darstellen, die diese Sprache nicht beherrschen. Wenn man sich auf das Prinzip der Freiheit konzentriert, muss daher eine objektive Lösung gewählt werden, die die Verwirklichung des verfassungsmäßigen Auftrags der Amtssprachen sicherstellt und zugleich die Freizügigkeit und Gleichheit möglichst wenig einschränkt. //

Akkreditierung und organisatorische Verantwortung

Nicht alle Beamten und nicht alle Arbeitsplätze müssen regionale Sprachkenntnisse in gleicher Weise sicherstellen; vielmehr hat die Verwaltungsorganisation dies zu differenzieren, da nicht alle Stellen die gleiche Ausrichtung auf externe Kommunikation besitzen. Das schließt jedoch nicht aus, dass eine umfassende Politik zur Förderung des Verständnisses der Amtssprache für alle Beschäftigten dieser Verwaltungen sinnvoll und wünschenswert ist. Die Kenntnis der Sprache der autonomen Gemeinschaft ist für die Verwaltung als Ganzes relevant, nicht zwingend für jeden einzelnen Beamten. //

Diese Voraussetzung muss nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip geprüft werden. Im Lichte dieses Grundsatzes sind die Anforderungen an die Aufgaben und die Bedürfnisse der jeweiligen Kolleginnen und Kollegen oder des Arbeitsplatzes anzupassen. Es ist vorrangig, nicht-exklusive Verfahren vorzusehen (die Akkreditierung der Sprachkenntnisse kann gegebenenfalls a posteriori erfolgen) und die Anforderungen sollten im Verfahren zur Schaffung bzw. Besetzung von Stellen und nicht bei der ersten Einstellung erhoben werden. Ziel ist es, zu verhindern, dass eine Person den öffentlichen Dienst nicht antreten kann, nur weil sie an einem bestimmten Ort die erforderliche Sprache noch nicht beherrscht.

Sprachprofile und Personalverwaltung

Dies erfordert eindeutige und umfassende sprachliche Anforderungen und Qualifikationen. Gegenwärtig sind arbeitsrechtliche Regelungen eine grundlegende Technik zur Verwaltung der öffentlichen Beschäftigung, mit der das "sprachliche Profil" jeder Dienststelle festgelegt wird.

Bildung und offizielle Zweisprachigkeit

Der Bildungsbereich ist einer der sensibelsten Bereiche der öffentlichen Organisation, weil Mehrsprachigkeit ein wesentliches Mittel zum Erwerb und zur Verbesserung von Sprachkenntnissen ist und weil Schule ein primärer Ort für die Ausübung sprachlicher Rechte mit hohem symbolischen Wert für den öffentlich-rechtlichen Status der Sprachen darstellt. //

Die Verfassung von 1978 hat sich, anders als die von 1931, zu diesem Thema weitgehend ausgeschwiegen, abgesehen von einem kurzen Hinweis auf "die Förderung des Sprachunterrichts der Regionen" im Rahmen regionaler Zuständigkeiten. Diese Stille wird durch die allgemeinen Grundsätze und Beschränkungen des Art. 3 CE ergänzt.

Bei der Ausgestaltung eines mehrsprachigen Systems müssen die Sprachfreiheit und das Recht auf Bildung in Einklang gebracht werden. Beim sprachlichen Modell der Schule sind vor allem zwei Fragen zu entscheiden:

  • In welcher Sprache wird unterrichtet? (Verkehrssprache / Unterrichtssprache). Hier bestehen in der Regel keine besonderen Schwierigkeiten.
  • Welche Sprachen werden gelehrt? (unterrichtete oder vermittelte Sprachen). Für diese Frage schlagen wir zwei grundsätzliche Lösungsansätze vor:
  1. Trennungsmodell: Einrichtung eines dualen Ausbildungssystems, bei dem ein Schulnetz jeweils eine der Amtssprachen als Unterrichts- und Verkehrssprache verwendet und das andere Netz die andere Sprache. Wenn dieses System freiwillig ist, entspricht es einer freiheitsorientierten Lösung.
  2. Kombinationsmodell / Zweisprachigkeit: Ein integriertes Modell, bei dem beide Ko-Amtssprachen innerhalb eines Schulnetzwerks oder bestimmter Schulzweige als Vehikelsprachen gleichzeitig verwendet werden. Dieses Modell bedeutet eine teilweise Einschränkung der Wahlfreiheit der Unterrichtssprache, stellt aber sicher, dass beide Sprachen systematisch vermittelt werden.

Beide Lösungen haben Vor- und Nachteile; ihre Anwendbarkeit hängt von den jeweiligen regionalen, sozialen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen ab. Entscheidend ist, dass die Bildungspolitik die sprachlichen Rechte wahrt, den Erwerb von Sprachkompetenzen fördert und die Verhältnismäßigkeit gegenüber Freiheit und Gleichheit gewährleistet.

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