Staatenbund: Definition, Merkmale und Abgrenzung zum Bundesstaat

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Staatenbund: Definition und Merkmale

Konzept des Staatenbundes

Laut García Pelayo ist der Staatenbund ein Verhältnis zwischen Staaten, das durch ein internationales Abkommen mit der Absicht der Ewigkeit geschaffen wird. Dieses Abkommen führt zu einer Macht, die von den Mitgliedstaaten ausgeübt wird und nicht unmittelbar auf den Einzelnen wirkt.

Rechtliche Einordnung und Bedeutung

Aus historischer Sicht besteht eine fließende Natur oder bloße Allianz zwischen der Liga und dem Bundesstaat. In jedem Fall gehört der Staatenbund in erster Linie zum Völkerrecht, da er keine unmittelbare Macht über die Bürger eines jeden Staates ausübt. Im Zweifelsfall hat das Gesetz des jeweiligen Staates Vorrang.

Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist die Untersuchung des Staatenbundes aus zwei Gründen interessant: Er ist oft der historische Hintergrund für den Bundesstaat und dient dazu, den Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat zu verdeutlichen.

Grundzüge der Organisation des Staatenbundes

  1. Zweck des Staatenbundes

    Der Staatenbund verfolgt die innere und äußere Sicherheit der Mitgliedstaaten. Das ius belli (Kriegsrecht) zwischen den Mitgliedern ist ausgeschlossen. Ein Eingreifen des Bundes gegen Dritte ist nur in besonderen Fällen vorgesehen.

  2. Organe und Entscheidungsfindung

    Das Schlüsselorgan des Bundes ist ein Kongress oder eine Diät, bestehend aus Vertretern der zuständigen Stellen der einzelnen teilnehmenden Staaten. Diese Vertreter sind an verbindliche Anweisungen (Instruktionen) ihrer Regierungen gebunden. Konföderale Entscheidungen werden einstimmig oder zumindest mit der Zustimmung von zwei Dritteln oder drei Vierteln der Mitglieder getroffen. Die Entscheidungen des Bundes sind nicht unmittelbar für Individuen verbindlich, sondern richten sich an die Mitgliedstaaten. Um geltendes Recht für die Bürger zu werden, ist die Umsetzung durch die Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten erforderlich.

  3. Wichtige Unterschiede zum Bundesstaat

    Es gibt drei wesentliche Unterschiede zwischen einem Staatenbund und einem Bundesstaat:

    • Im Bundesstaat hat die „Föderation“ oder der Zentralstaat eine eigene, von der Souveränität der Mitgliedstaaten getrennte Souveränität. Im Staatenbund (Konföderation) behält jeder Mitgliedstaat seine volle Souveränität. Die Staaten bleiben im weitesten Sinne souverän.
    • Im Bundesstaat übt die Zentralregierung durch ihre eigenen Machtträger (föderale Organe) eine direkte Gewalt über die Bürger im ganzen Land aus, ohne die Intervention der Mitgliedstaaten. Im Staatenbund sind Entscheidungen nicht unmittelbar für die Bürger verbindlich, sondern richten sich an die Mitgliedstaaten.
    • Im Bundesstaat sind die wesentlichen Grundlagen der föderalen Beziehungen in einer formellen Verfassungsurkunde etabliert; es gibt eine föderale Staatsverfassung. Dies ist beim Staatenbund nicht der Fall.

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