Staatliche Gewalt und Merkmale politischer Macht

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Grundlagen der staatlichen und politischen Macht

Behörde: Diese Verantwortung wurde denjenigen übertragen, die ein Amt innehaben, da diesem Amt die Aufgabe übertragen wurde, Menschen auszubilden und bereitzustellen. Vom Standpunkt des Staates aus kann dies allgemein als die Macht angesehen werden, die von einer befugten Person durch ein Organ oder bestimmte Grundfunktionen ausgeübt wird.

Gesamtstaat: Er besteht aus einer allgemeinen Politik oder Praxis der Ausübung von Staatsmacht. Im engeren Sinne bezeichnet er normalerweise die Gesamtheit der Exekutive (Minister), denen die Verfassung die Staatsfunktion überträgt. Diese besteht aus einem Vorsitzenden sowie einer variablen Anzahl an Mitgliedern und übt die politische Macht über eine Gesellschaft aus.

Politische Macht: Politische Macht ist eine logische Konsequenz aus der Ausübung von Tätigkeiten durch Personen, die Ämter in einem repräsentativen Regierungssystem innehaben. In demokratischen Systemen wird die politische Macht mit der Exekutive und der Legislative identifiziert. Der dritte Zweig der Regierung, die Justiz, steht in einem anderen System, da ihre Legitimität nicht direkt durch die Stimme des Volkes wie bei den anderen beiden Mächten zustande kommt, sondern durch die gewissenhafte Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Merkmale der politischen Macht:

  • Souveränität: Sie erkennt keine höhere Instanz über sich an.
  • Unteilbarkeit: Eine Spaltung würde die Macht zerstören.
  • Legitimität: Sie genießt die Zustimmung und Akzeptanz der Menschen.
  • Legalität: Sie hält sich an die Rechtsstaatlichkeit.
  • Zwangsgewalt: Der Staat verfügt über Instrumente, um Entscheidungen mit Kraft durchzusetzen.
  • Exklusivität: Die Ausübung von Macht ist ein charakteristisches Merkmal des Staates.
  • Unbeschränktheit: Bestehende gesetzliche Normen schränken sie nicht ein.

Funktionen der politischen Macht:

  • Kreative Rolle: Der Präsident schafft Stellen innerhalb des Staates für bestimmte Funktionen.
  • Zuordnung von Funktionen: Eine Reihe von Aufgaben und Befugnissen eines Gerichts rechtfertigen dessen Existenz.
  • Koordinationsfunktion: Zuordnung bestimmter Gesetze zu jeder Ordnung.
  • Entscheidungsrolle: Der Staat entscheidet über Inhalt und Umfang des Gemeinwohls und seiner Ziele.

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