Staatliche Institutionen und Verwaltung in Frankreich

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Beratungseinrichtungen der Regierung

Die Regierung verfügt über mehrere Beratungseinrichtungen. Die wichtigsten sind:

  • Der Staatsrat: Bestehend aus leitenden Beamten, erfüllt er folgende Funktionen:
    • Berichterstattung: Er erstellt Berichte zu Gesetzesentwürfen und Verordnungen. Dies ist obligatorisch, wenn ein Gesetz durch ein Dekret entwickelt werden soll. Die Regierung muss den Rat bei Rechtsfragen in bestimmten Bereichen konsultieren.
    • Oberstes Verwaltungsgericht: Er fungiert als letzte Instanz bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der fünf Oberverwaltungsgerichte.
  • Wirtschafts- und Sozialrat: Bestehend aus Vertretern verschiedener Berufsgruppen, berät er Regierung und Parlament in Wirtschaftsfragen. Die Regierung ist verpflichtet, seine Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen für Wirtschafts- und Sozialpläne einzuholen (ausgenommen Finanzgesetze).

Die französische Verwaltung

Seit Beginn der V. Republik ist die Verwaltung sowohl Subjekt als auch Objekt der öffentlichen Ordnung. Im Rahmen des Wohlfahrtsstaates hat sich ihre Rolle durch den Einfluss der Europäischen Union gewandelt. Die Rationalisierung der Strukturen ist ein Hauptziel der V. Republik.

Große Ministerien wurden geschaffen, um die soziale Nachfrage zu befriedigen und die ländliche Wirtschaft umzustrukturieren. Dabei standen drei Ideen im Fokus: Mensch, Raum und Produkt. Eine zentrale Reform war die Einführung des „Mission-Managements“: Um neue Probleme effizient zu lösen, wurden spezifische Strukturen geschaffen, anstatt bestehende zu reformieren. Diese Missionen bestehen aus kleinen Teams hochqualifizierter Mitarbeiter.

Sozialisation und Modernisierung

Die Verwaltung dient zudem der Auswahl und Sozialisation der politischen Elite. Durch Elite-Hochschulen und Einrichtungen bildet sie den Nachwuchs für Regierungsämter aus. In den 1970er Jahren wurde die Beziehung zu den Bürgern durch den Vermittler (ähnlich dem Bürgerbeauftragten) gestärkt und die Transparenz erhöht. Seit 1980 liegt der Fokus auf der sozialen Effizienz des öffentlichen Dienstes, der Motivation der Mitarbeiter und der territorialen Verlagerung von Dienstleistungen.

Das französische Parlament

Das französische Parlament besteht aus zwei Kammern: der Nationalversammlung (direkt gewählt) und dem Senat (indirekt gewählt). Beide Häuser verfügen über ungleiche Befugnisse. Parlamentarier genießen klassische Vorrechte: Verantwortungslosigkeit, Immunität und Vergütung. Die Mitgliedschaft im Parlament ist mit anderen staatlichen Ämtern oder privaten Berufen weitgehend unvereinbar.

Wahl der Nationalversammlung und des Senats

Die 577 Abgeordneten der Nationalversammlung werden nach einem Mehrheitswahlrecht in zwei Wahlgängen gewählt:

  • Erster Wahlgang: Erforderlich ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei mindestens 25 % der Wahlberechtigten erreicht werden müssen.
  • Zweiter Wahlgang: Es genügt die einfache Mehrheit. Um in die Stichwahl zu gelangen, muss ein Kandidat im ersten Wahlgang mindestens 12,5 % der Stimmen erhalten haben.

Kandidaten müssen mindestens 23 Jahre alt sein. Das Wahlsystem wird oft für die daraus resultierende Unterrepräsentation kleinerer Parteien kritisiert, jedoch für die Bildung stabiler Mehrheiten verteidigt.

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