Die Staatsanwaltschaft: Rolle, Organisation und Aufgaben
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 5,33 KB
Die Staatsanwaltschaft: Definition und Rolle
Die Staatsanwaltschaft (oft als „MF“ abgekürzt) ist eine Institution, die für die Förderung der Gerechtigkeit in der Verteidigung der Legalität, der Rechte der Bürger und des öffentlichen Interesses zuständig ist. Sie schützt Beteiligte durch das Recht, von Amts wegen oder auf Antrag, und gewährleistet die Unabhängigkeit der Gerichte. Zudem sichert sie die Befriedigung des gesellschaftlichen Interesses vor Gericht.
Ihre Kernaufgabe ist eine unparteiische richterliche Tätigkeit, die materiellen oder prozessualen Schutz bewirkt. Dies umfasst insbesondere die Unterstützung der Anklage in Strafverfahren. Sie ist auch berechtigt, Grundrechte zu schützen und zu verteidigen, agiert als wichtiger Akteur in allen Schutzprozessen, verteidigt Opfer oder Benachteiligte (auch in Ersatzverfahren) und übernimmt die Verteidigung von Kindern, Unfähigen und Schwachen. Generell dient sie dem durch das Gesetz geschützten öffentlichen Interesse im Rahmen eines Verfahrens.
Die Position der Staatsanwaltschaft im Rechtssystem
Die subjektive Dimension der Staatsanwaltschaft ist Gegenstand der Lehre, die diskutiert, ob sie eine Einrichtung der Exekutive oder der Justiz ist. Heute wird ihre Abhängigkeit von der Exekutive oft behauptet, jedoch nicht ihre volle gerichtliche Unabhängigkeit. Denn obwohl ihre Tätigkeit gerichtliche Auswirkungen hat, übt oder genießt sie nicht die volle richterliche Unabhängigkeit. Aus diesem Grund ist es der Staatsanwaltschaft ausdrücklich verboten, aus der Haft heraus Beschlüsse zu fassen, die Grundrechte einschränken.
Organisation der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist in die Justiz integriert und verfügt über funktionelle Autonomie bei der Ausübung ihrer Mission durch ihre eigenen Organe. Sie unterliegt den Grundsätzen der Einheit des Handelns und der hierarchischen Unterordnung sowie in allen Fällen der Rechtmäßigkeit und Unparteilichkeit.
Grundlegende Prinzipien der Staatsanwaltschaft
a) Legalität und Opportunitätsprinzip
Der Grundsatz der Legalität besagt, dass die Staatsanwaltschaft an die Verfassung, Gesetze und sonstige Vorschriften gebunden ist. Sie muss Berichte und Wahrnehmungen prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen gegen schuldhaftes Handeln ergreifen, wie es die Gesetze vorsehen.
Wenn ein Mitglied der Staatsanwaltschaft einen Befehl eines Vorgesetzten für rechtswidrig hält, kann es seinen Dissens äußern und die Aufmerksamkeit der vorgesetzten Behörde darauf lenken. Der Bericht der vorgesetzten Behörde ist jedoch nicht bindend, da das Prinzip der hierarchischen Unterordnung gilt und das nachgeordnete Mitglied dem Befehl Folge leisten muss.
b) Unparteilichkeit
Nach diesem Prinzip handelt die Staatsanwaltschaft mit voller Objektivität und Unabhängigkeit bei der Verteidigung der ihr anvertrauten Interessen. Die Staatsanwaltschaft verteidigt nicht nur Rechte oder Interessen, sondern auch andere als vermögenswerte und gesellschaftlich relevante öffentliche Interessen. Ihre Leistung ist typisch für eine unparteiische Partei.
Kernaufgaben der Staatsanwaltschaft
A) Objektiver Schutz der Rechtsordnung
Die Staatsanwaltschaft wird oft als „Hüterin des Rechts“ oder als Verteidigerin der Rechtmäßigkeit, sowohl der verfassungsmäßigen als auch der gesetzlichen, definiert.
a) Verteidigung der Verfassung
Es obliegt ihr, „die Achtung der verfassungsmäßigen Einrichtungen sowie der Grundrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten“, „in Gerichtsverfahren zu intervenieren“ und „Verfassungsbeschwerden sowie Eingriffe in CT-Verfahren zur Verteidigung der Legalität einzubringen“. Ihre Rolle als „oberste Verteidigerin der Verfassung“ muss auf Legitimität basieren.
b) Schutz der allgemeinen Gesetzgebung
Die Staatsanwaltschaft verteidigt Gesetze, um gesellschaftlich relevante Eigentums- oder öffentliche Interessen zu schützen, sowohl im Verfahrensrecht als auch in zwingenden materiellen und öffentlichen Interessen.
B) Subjektiver Schutz der Bürgerrechte
Aus subjektiver Sicht, d.h. im Hinblick auf die Rechte der Bürger, ist die Staatsanwaltschaft zuständig für:
- Ausübung der Jugendgerichtsbarkeit und Erfüllung der ihr durch besondere Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben, wobei sie ihre Handlungen stets am Wohl des Kindes ausrichtet;
- Intervention in Zivilsachen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, bei sozialen Interessen oder wenn Kinder, Unfähige oder Hilflose betroffen sind, die nicht durch die üblichen Mechanismen der Vertretung versorgt werden können;
- Gewährleistung des verfahrensrechtlichen Schutzes von Opfern und Förderung wirksamer Hilfsmechanismen;
- Verhinderung illegaler Verhaftungen;
- Besuch von Haftanstalten;
- Förderung des „Habeas Corpus“-Prinzips.
C) Maßnahmen zur Aufgabenerfüllung
Um die oben genannten Aufgaben zu erfüllen, sammelt die Staatsanwaltschaft Informationen aus allen Verfahren, erteilt Aufträge und Weisungen an die Kriminalpolizei, führt präventive Festnahmen durch und erstellt umfassende Berichte vor „Preliminary Proceedings“ (Vorermittlungen) des Untersuchungsrichters nach Erhalt einer Beschwerde.