Staatsaufbau und Funktionen: Ministerrat, Rechnungshof & Kompetenzen

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Der Ministerrat und die Regierung

Die Regierung ist das Organ, das die Innen- und Außenpolitik, die zivile Verwaltung und die militärische Verteidigung des Staates leitet. Sie bildet die Exekutive und die gesetzgebende Autorität in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen. Das Treffen der gesamten Regierung, unter der Leitung des Präsidenten, wird als Ministerrat bezeichnet.

Befugnisse des Ministerpräsidenten

Der Ministerpräsident hat folgende Befugnisse:

  • Einberufung und Vorsitz im Kabinett.
  • Vorschlag an den König zur Ernennung und Abberufung der übrigen Regierungsmitglieder.
  • Leitung der Regierungsmaßnahmen und Koordination der Aktivitäten der anderen Mitglieder.
  • Direkte Leitung der Verteidigungspolitik.
  • Unterstützung der Aktionen des Königs.
  • Beantragung eines Vertrauensvotums beim Kongress.
  • Vorschlag an den König zur Auflösung des Parlaments oder einer seiner Kammern.
  • Erstellung, Änderung und Löschung von Abteilungen und Staatssekretariaten.
  • Einreichung von Verfassungsbeschwerden.

Regierungsdelegierte in Autonomen Gemeinschaften

Die Regierungsdelegierten vertreten die Regierung in den wichtigsten Autonomen Gemeinschaften. Die Rolle des Delegierten ist es, die freie Ausübung der Rechte und Freiheiten zu schützen sowie die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dies geschieht durch die Unterdelegation der Regierung und die Leitung der staatlichen Einrichtungen und Sicherheitskräfte, die der funktionalen Abhängigkeit des Innenministeriums unterliegen.

Autonome Einrichtungen

Autonome Einrichtungen sind einem Ministerium unterstellt und primär mit administrativen Aufgaben betraut. Sie besitzen Rechtspersönlichkeit und handeln im Rahmen des Verwaltungsrechts.

Öffentliche Wirtschaftseinheiten (ÖWE)

Öffentliche Wirtschaftseinheiten sind Tochtergesellschaften eines Ministeriums oder einer autonomen Einrichtung. Sie sind mit der Bereitstellung und Verwaltung von Dienstleistungen oder der Produktion öffentlicher Güter beauftragt. Sie unterliegen dem Privatrecht. Das Personal unterliegt dem Arbeitsrecht, und die Finanzierung erfolgt in erster Linie durch Einnahmen aus dem operativen Geschäft.

Der Staatsrat (Consejo de Estado)

Die Stellungnahmen des Staatsrats sind unverbindlich, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Der Staatsrat wird in folgenden Angelegenheiten konsultiert: Projekte von Exekutivverordnungen, Entwürfe internationaler Verträge, Transfers an die Regionen und staatliche Angelegenheiten von besonderer Bedeutung.

Der Wirtschafts- und Sozialrat (WSR)

Der WSR ist ein Regierungsbeirat für sozioökonomische und Beschäftigungsfragen, der Angelegenheiten im Rahmen des Ministeriums für Arbeit und Soziales behandelt. Die Hauptaufgaben sind:

  • Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und Verordnungsentwürfen, die wirtschafts- und beschäftigungspolitische Fragen regeln.
  • Ausarbeitung von Studien und Berichten über sozioökonomische Themen.

Interne Finanzkontrolle des Staates

Die interne Kontrolle wird vor der Ausführung der Ausgaben durch eine öffentliche Verwaltungsstelle durchgeführt. Sie dient dazu, festzustellen, ob die wirtschaftlichen und finanziellen Maßnahmen der Verwaltung in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen für Verträge und Rechnungslegung nach Landesrecht durchgeführt wurden.

Der Rechnungshof

Der Rechnungshof ist ein Organ, das von den Gerichten abhängt und für die Untersuchung und Kontrolle der staatlichen Finanzbuchführung zuständig ist. Er setzt sich aus 12 Direktoren zusammen, die von den Gerichten bestellt werden. Seine Funktionen sind:

  • Externe Prüfung und laufende Kontrolle der Wirtschafts- und Finanzlage.
  • Feststellung der Verantwortung und Rechenschaftspflicht.

Funktionen der gesetzgebenden Versammlung (Parlament)

Die gesetzgebende Versammlung (auch Einkammerparlament, Generalrat oder Cortes genannt) hat folgende wesentliche Aufgaben:

  • Ausübung der gesetzgebenden Gewalt.
  • Kontrolle der Regierung (Exekutivrat).
  • Behandlung konstitutioneller Anträge.
  • Ernennung der designierten Senatoren der Autonomen Gemeinschaft.
  • Wahl des Präsidenten der Gemeinschaft aus ihren Mitgliedern.

Arten von Kompetenzen (Zuständigkeiten)

a) Exklusive Kompetenzen

Dies sind die legislativen und exekutiven Befugnisse in Angelegenheiten, die sich vollständig auf den Staat oder die Autonome Region beziehen.

  • Staatliche Exklusivkompetenzen: Bereiche, in denen keine Intervention der Autonomen Gemeinschaften vorgesehen ist (z. B. Justiz, Verteidigung, allgemeine oder Landesgrenzen).
  • Exklusivkompetenzen der Autonomen Gemeinschaften: Bereiche, in denen keine staatliche Intervention vorgesehen ist und die in ihren Statuten von der Landesregierung festgelegt wurden.

b) Geteilte (Gemeinsame) Kompetenzen

Sie entstehen, wenn dem Staat und den Autonomen Regionen unterschiedliche Zuständigkeiten für dasselbe Thema zugewiesen werden, wobei verschiedene Funktionen vorgesehen sind, für die keine Einmischung erlaubt ist. Dies betrifft die Entwicklung bzw. Umsetzung des Grundgesetzes und der ausschließlichen Gesetzgebung des Staates durch die Regionen (z. B. Zivil-, Straf- und Arbeitsrecht).

c) Konkurrierende Kompetenzen

Sie entstehen, wenn Staat und Gemeinden denselben Regelungen unterliegen, wobei beide alle Arten von Kompetenzen auf komplementärer Basis ausüben.

Finanzierung der Staatsregierung

Die Finanzierung der Staatsregierung erfolgt durch:

  1. Steuern, die der Staat durch eigene Steuerhoheit erhebt.
  2. Eigene Steuern, Gebühren und besondere Beiträge.
  3. Transfers aus dem territorialen Ausgleichsfonds und andere Zuweisungen aus dem allgemeinen Haushalt des Staates.
  4. Erträge aus eigenem Vermögen und Einkommen des Privatrechts.
  5. Erlöse aus Kreditgeschäften.

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