Staatsformen und Institutionen

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Der Staat

Der Staat: Eine übergeordnete Verwaltungseinheit, die ein Gebiet und seine Bevölkerung umfasst und Autorität ausübt.

Funktionen der Staatsverwaltung

  • Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
  • Verteidigung des Territoriums
  • Internationale Beziehungen
  • Ausarbeitung von Rechtsvorschriften

Arten von Staaten

Wohlfahrtsstaat

Wenn die Regierung in Wirtschaft und Gesellschaft eingreift, um den Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen (existiert hauptsächlich in entwickelten Ländern).

Demokratischer Staat

Drei Hauptmerkmale:

  • Beteiligung der Bürger: Alle Bürger über 18 Jahre können wählen und sich einer Partei anschließen, die den Gesetzen gehorcht. Es müssen regelmäßige Wahlen stattfinden, die fair und transparent sind.
  • Gewaltenteilung: Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung), Judikative (Richter).
  • Rechtsstaat: Gesetze müssen von allen respektiert werden.

Diktaturen

Eine Person oder eine Gruppe von Personen konzentriert die Staatsgewalt in ihren Händen. Dies kann zu einem Staatsstreich oder einer Revolution führen.

Laizistischer Staat

Es gibt eine vollständige Trennung zwischen Staat und Religion.

Konfessioneller Staat

Eine Religion ist weit verbreitet und genießt Privilegien.

Theokratie

Eine offizielle Religion, deren heilige Bücher die Gesetze bestimmen.

Monarchie

Ein Staat, dessen Oberhaupt ein König ist.

Republik

Der Chef ist ein Präsident.

Zentralstaat

Lokale und regionale Institutionen sind vom Staat abhängig.

Dezentraler Staat

Regionen haben eigene Organe mit maximaler Befugnis.

Die Verfassung (Spanien)

  • Spanien ist ein demokratischer Staat.
  • Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive, Judikative.
  • Politische Freiheit und Gleichheit.
  • Dezentraler Staat: Zentralstaat (Regierung), Städte (Rathaus), Provinzen (Diputación) und autonome Regionen (Parlament).
  • Bürgerrechte: grundlegende politische und soziale Rechte.

Staatliche Institutionen Spaniens

  • Der König: Staatsoberhaupt und Moderator.
  • Cortes Generales: Zweikammerparlament (Abgeordnetenhaus und Senat), Gesetzgebungskompetenz, allgemeines Wahlrecht.
  • Die Regierung: Besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern, Exekutive.
  • Justiz: Rechtsdurchsetzung, gebildet durch Gerichte.

Europäische Union

  • Rat der Europäischen Union: Wichtigstes Entscheidungsorgan.
  • Europäisches Parlament: Von den Bürgern gewählt, vertritt die EU-Bürger.
  • Europäische Kommission: Besteht aus einem Präsidenten und Kommissaren der Mitgliedstaaten, Exekutive.
  • Europäischer Rat: Treffen der Staats- und Regierungschefs 2 Mal im Jahr, legt die politische Richtung fest.
  • Gerichtshof der Europäischen Union: Überwacht die Einhaltung des EU-Rechts.

Wirtschaftliche Institutionen

  • Rechnungshof: Überwachung und Prüfung der Ausgaben.
  • Europäische Zentralbank: Verwaltung der Geldpolitik.
  • Europäische Investitionsbank: Bereitstellung von Finanzmitteln/Fonds.

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