Staatsformen im Überblick: Autoritäre, Rechts- und Sozialstaaten

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III. Staatsformen: Definitionen und Merkmale

A) Der Autoritäre Staat

Die Staatsgewalt ist unbegrenzt und erkennt keinerlei Kontrolle oder kritische Einrichtungen an. Das Monopol der staatlichen Autorität manifestiert sich in der Unfähigkeit der Bürger, politische Tätigkeiten auszuüben oder an politischen „Fragen“ teilzunehmen. Auch die unabhängige Justiz ist völlig wehrlos gegen staatliche Übergriffe.

Formen des Autoritären Staates

A.1. Der Absolutistische Staat

Diese Form trat zu Beginn der Neuzeit auf. Beispiele sind die Herrschaft von Philipp II. in Spanien, Heinrich VIII. in England und Ludwig XIV. in Frankreich. Die souveräne Macht ist nahezu unbegrenzt und unterliegt keinerlei Beschränkungen. Es gibt keine Möglichkeit, legale Opposition gegen die Ausübung der königlichen Macht oder gegen Befehle zu bilden.

A.2. Der Totalitäre Staat

Der Staat kontrolliert alle Lebensbereiche des Subjekts. Er kontrolliert Institutionen, die nicht direkt staatlich sind, sowie das private Leben des Einzelnen, einschließlich Überzeugungen, Medien und religiöser Praktiken.

B) Die Rechtsstaatlichkeit (Der Rechtsstaat)

Die Staatsgewalt unterliegt der Rechtsstaatlichkeit. Politische Macht darf nur innerhalb der durch die Rechtsprechung festgelegten Grenzen von Herrschern und Untertanen ausgeübt werden. Das oberste Ziel ist es, die Rechte des Einzelnen vor Missbrauch durch die Autorität zu schützen.

Charakteristische Merkmale des Rechtsstaates

  • Existenz einer Verfassung: Sie ist das höchste Gesetz, das die Struktur und das Funktionieren des Rechtsstaates festlegt. Die Verfassung enthält die allgemeinen Regeln, Institutionen und Verfahren für die Machtausübung sowie die Beziehungen zwischen diesen Stellen und den Rechten der Einzelpersonen. Sie spiegelt die Grundprinzipien des Staates wider und identifiziert die zu schützenden individuellen und kollektiven Rechte.
  • Gewaltenteilung (Aufteilung der Zuständigkeiten): Montesquieu gilt als der Philosoph, der diese Vorstellung einführte, um den Missbrauch politischer Macht zu verhindern. Dies beinhaltet die Einführung von Mechanismen zur Korrektur und Kontrolle der Machtausübung.

Verteilung der Zuständigkeiten (Gewalten)

  • Die Legislative (Parlament): Erlässt Gesetze und kontrolliert die Exekutive.
  • Die Exekutive (Regierung): Setzt Gesetze um und leitet die Staatsverwaltung.
  • Die Judikative (Gerichte): Wendet das Recht an, bestraft Verstöße und gewährleistet die Verfassungsmäßigkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze.

C) Der Soziale Rechtsstaat (Sozialstaat)

Dies ist die typische Staatsform in demokratischen Ländern. Die Bürger nehmen direkt an der Wahl politischer Vertreter teil und haben in einigen Fällen das Recht, Vertreter aller drei Gewalten zu wählen sowie an Geschworenengerichten teilzunehmen, wie es die Verfassung vorsieht.

Anforderungen für die Bildung Sozialer Rechtsstaaten

  • Die Aufgabe oder Ablehnung von Gewalt gegen den Einzelnen.
  • Das Gewaltmonopol des Staates und seiner Spezialorgane.
  • Die Lösung von Konflikten zwischen Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen oder Klassen durch zivile (rechtliche) Mittel.
  • Die Existenz von Grenzen für die Ausübung der Herrschaft, die explizit im Gesetz festgelegt sind.
  • Die Legitimität der öffentlichen Gewalt durch die Verfassung.
  • Die Rolle des „politischen Individuums“ oder Bürgers durch genaue Mechanismen der Beteiligung an staatlichen Institutionen und symbolische Identifikation mit ihnen.

Ein wesentliches Merkmal ist die Erkenntnis, dass individuelle und kollektive Freiheiten notwendig sind. Dies erfordert, dass der Staat als Garant der Rechte gerecht handelt. Damit die Herrschaft gerecht ist, muss sie die Ungleichheiten beseitigen, die das System selbst erzeugt.

Dank der Arbeiterbewegung des neunzehnten Jahrhunderts wurde erkannt: Damit unsere Freiheiten effektiv sind, muss soziale Gleichheit unter den Bürgern herrschen. Zu diesem Zweck greift der Staat direkt in die Realisierung der Rechte ein. Die wichtigste Funktion des Staates ist es, individuelle Rechte zu schützen und gleichzeitig den materiellen Wohlstand und die wirtschaftliche Sicherheit der Bürger zu fördern. Diese neue Konfiguration des Staates ist bekannt als der Wohlfahrtsstaat.

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