Der Staatshaushalt (PGE): Grundlagen und Verfahren
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PGE: Der Allgemeine Staatshaushalt
Der Allgemeine Staatshaushalt (Presupuestos Generales del Estado, PGE) ist ein zentrales Instrument der Wirtschaftspolitik. Er legt die erwarteten Einnahmen und die geplanten Ausgaben des öffentlichen Sektors fest und spiegelt die politischen Zielsetzungen der Regierung wider. Der Haushalt ist somit nicht nur ein Finanzplan, sondern auch ein politisches Programm.
8.2 Konzept und Rechtsgrundlage des PGE
Der Staatshaushalt (PGE) kann als der legislative Akt definiert werden, durch den der Höchstbetrag der Ausgaben genehmigt wird, die während eines Wirtschaftsjahres getätigt werden dürfen. Der PGE ist der jährliche Ausdruck dieser Genehmigung und wird durch ein Gesetz verabschiedet, das im Parlament (Cortes Generales) abgestimmt wird. Er umfasst die Verpflichtungen, die der Staat und seine autonomen Körperschaften anerkennen.
8.3 Merkmale des PGE
Der PGE weist folgende charakteristische Funktionen auf:
- Finanzielle Funktion: Er dient der detaillierten Darstellung der Einnahmen und Ausgaben des gesamten öffentlichen Sektors.
- Autorisierungs- und Kontrollfunktion: Er ist ein Instrument der Legislative zur Autorisierung und Kontrolle der Exekutive hinsichtlich staatlicher Verpflichtungen und Ausgaben. Diese Funktion hat zwei Aspekte:
- Juristisch-politischer Aspekt
- Juristisch-finanzieller Aspekt
8.4 Inhalt der PGE-Gesetzgebung
Die PGE-Gesetzgebung umfasst das jährliche Haushaltsgesetz sowie das Gesetz zur Haushaltsstabilität. Das Gesetz zur Haushaltsstabilität zielt darauf ab, zu verhindern, dass der Staat strukturell höhere Ausgaben als Einnahmen tätigt. Der Haushalt wird durch ein allgemeines jährliches Gesetz festgelegt und enthält die notwendigen Regelungen, damit das Finanzministerium den Entwurf jährlich erstellen kann.
8.4a Wesentliche Bestandteile des PGE
Das Gesetz über den Allgemeinen Staatshaushalt (PGE) enthält typischerweise:
- a) Den Haushalt des Zentralstaates.
- b) Die Haushaltspläne der autonomen Körperschaften der allgemeinen Staatsverwaltung.
- c) Den Haushalt der Sozialversicherung (Seguridad Social).
- d) Die Haushalte verschiedener öffentlicher Einrichtungen, wie z.B.:
- Rat für Nukleare Sicherheit (Consejo de Seguridad Nuclear)
- Wirtschafts- und Sozialrat (Consejo Económico y Social)
- Staatliche Steuerverwaltungsagentur (Agencia Estatal de Administración Tributaria)
- Instituto Cervantes
- Datenschutzagentur (Agencia Española de Protección de Datos)
- Spanisches Außenhandelsinstitut (ICEX España Exportación e Inversiones)
- Nationales Zentrum für Nachrichtendienste (Centro Nacional de Inteligencia)
- e) Haushaltsmittel für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und bestimmte staatliche Handelsunternehmen.
- f) Die Haushalte staatlicher Unternehmen des öffentlichen Sektors.
- g) Die Haushalte von Stiftungen des öffentlichen Sektors.
- h) Die Bilanzen von Handelsgesellschaften im Staatsbesitz.
Weitere Regelungsbereiche im Haushaltsgesetz
Das Haushaltsgesetz regelt üblicherweise folgende Bereiche:
- Genehmigung des Gesamthaushalts und seiner Änderungen.
- Vorschriften zur Haushaltsführung und zum Haushaltsmanagement.
- Regelungen zu den Ausgaben für aktives Personal und Pensionen (Beamtenversorgung, Renten).
- Bestimmungen zu Finanzoperationen (z.B. Staatsverschuldung).
- Steuervorschriften, die im Haushaltsjahr gelten oder angepasst werden.
- Finanzbeziehungen zu den Gebietskörperschaften (Autonome Gemeinschaften, lokale Entitäten).
- Regelungen zu Sozialbeiträgen und Leistungen der Sozialversicherung.
8.4b Begleitgesetze zum Staatshaushalt
In der Vergangenheit wurde das Gesetz zum Allgemeinen Staatshaushalt (PGE) häufig von einem sogenannten Begleitgesetz (Ley de Acompañamiento) flankiert. Dieses diente dazu, diverse steuerliche, administrative und soziale Maßnahmen umzusetzen. Es beinhaltete oft spezifische Steuerreformen, Änderungen in der gesetzlichen Regelung der sozialen Sicherheit sowie Anpassungen in Verwaltungsvorschriften und im öffentlichen Dienstrecht.
8.5 Der Haushaltszyklus des PGE
Der Haushaltszyklus ist der Prozess, den der Staatshaushalt von seiner Entstehung bis zu seiner abschließenden Kontrolle durchläuft. Er gliedert sich typischerweise in vier Hauptphasen: Ausarbeitung, Genehmigung, Durchführung und Kontrolle.
Ausarbeitung (Elaboración): Diese Phase liegt in der Verantwortung der Exekutive, d.h. der Regierung. Gemäß Artikel 134.1 der spanischen Verfassung ist die Regierung für die Ausarbeitung des Entwurfs des Allgemeinen Staatshaushalts zuständig. Dieser Entwurf wird von den einzelnen Ministerien unter Federführung des Finanzministeriums (Ministerio de Hacienda) vorbereitet. Nach Billigung durch das Kabinett (Ministerrat) wird der Haushaltsentwurf dem Parlament (Cortes Generales) zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.
Die weiteren Phasen (Genehmigung, Durchführung, Kontrolle) wurden im Originaltext nicht näher ausgeführt, sind aber integraler Bestandteil des Zyklus.
8.6 Prinzipien: Jährlichkeit, Vollständigkeit
Der PGE wird nach bestimmten Grundsätzen aufgestellt:
- Jährlichkeit: Der Haushalt wird für ein Haushaltsjahr (Kalenderjahr) aufgestellt und genehmigt.
- Vollständigkeit und Einheit: Er muss sämtliche voraussichtlichen Einnahmen und zulässigen Ausgaben des staatlichen öffentlichen Sektors für das jeweilige Haushaltsjahr umfassen und in einem einheitlichen Dokument dargestellt werden.
- Erfassung von Steuervergünstigungen: Im PGE werden auch die Auswirkungen von Steuervergünstigungen auf die staatlichen Einnahmen dokumentiert.
8.7 Ausarbeitung, Erörterung und Annahme des PGE
(Zu diesem Punkt lag im Originaldokument kein ausformulierter Inhalt vor. Die Aspekte Ausarbeitung und Annahme werden teilweise unter Punkt 8.5 Haushaltszyklus behandelt.)