Staatsmonopole und Steuerschuldner: Arten und Haftung

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Staatsmonopole: Definition und Klassifikation

Ein **Staatsmonopol** tritt auf, wenn der Staat in der Regel direkt die Befugnis hat, ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung zu kaufen, zu produzieren, zu vertreiben oder zu verkaufen. Dabei ist es allen anderen untersagt, diese Tätigkeit auszuüben. Staatsmonopole dienen dazu, die Erbringung einer Dienstleistung und die Einnahmen des Staates zu gewährleisten.

Klassifikation von Staatsmonopolen

  • Nicht-fiskalische Monopole: Diese werden mit dem vorrangigen Ziel geschaffen, die Bereitstellung und Verbesserung der Realisierung eines öffentlichen sozialen Dienstes zu gewährleisten (z. B. RENFE, das staatliche Eisenbahnunternehmen Spaniens).
  • Fiskalische Monopole: Diese werden als öffentliche Einrichtung mit dem Zweck der Erzielung von Einnahmen geschaffen (z. B. Lotterien).

Einkunftsarten aus Staatsmonopolen

  • Steuer: Der Staat erhebt eine Steuer auf die Herstellung, den Verkauf, den Verbrauch von Waren oder die Nutzung von Dienstleistungen, die einem staatlichen Monopol unterliegen.
  • Vermögensrechtlich: Der Staat verwaltet direkt ein Monopol oder ist am Gesellschaftskapital des Unternehmens beteiligt, dem die Verwaltung des Monopols übertragen wurde.

Haftung für Steuerschulden

Gesamtschuldnerische Haftung (RS)

Wenn der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann die Finanzbehörde den Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, ohne dass es erforderlich ist, die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners nachzuweisen. Der Gesamtschuldner haftet *unmittelbar* neben dem Hauptschuldner.

Wichtige Hinweise zur gesamtschuldnerischen Haftung:

  • Der vollständige Text der Vereinbarung über die Erklärung der Haftung muss angegeben werden.
  • Rechtsmittel, Fristen und Formvorschriften sind zu beachten.

Subsidiäre Haftung (RSUB)

Um die subsidiäre Haftung geltend zu machen, muss zunächst die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners und gegebenenfalls der Gesamtschuldner festgestellt werden. Der subsidiäre Haftungsträger haftet *nachrangig* zum Hauptschuldner.

Voraussetzungen für subsidiäre Haftung

  • Geschäftsführer von Unternehmen, die Steuerverstöße begangen haben.
  • Verantwortliche von juristischen Personen, die ihre Tätigkeit eingestellt haben.
  • Erben und Nachlassverwalter.
  • Erwerber von Immobilien, die mit Steuerschulden belastet sind.
  • Kommissionäre und Zollagenten, die im Namen und auf Rechnung ihrer Auftraggeber handeln.
  • Vertragspartner in Bezug auf Erstattungen und Auswirkungen auf die Praxis.

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