Staatsrechtliche Grundlagen: Intervention, Exekutive und Legislative

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Intervention des Bundesrates: Definition und Merkmale

Die Intervention des Bundesrates ist ein politischer Akt, der das Eingreifen des Bundes in die Angelegenheiten einer föderalen Einheit unterstützt. Sie zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Zeitlichkeit
  • Außergewöhnlichkeit
  • Spezifität

Voraussetzungen für die Intervention

Die Intervention kann unter bestimmten Annahmen oder Gründen erfolgen:

Verteidigung des Staates

  • I - Aufrechterhaltung der nationalen Integrität.
  • II - Abwehr ausländischer Invasionen oder des Eindringens einer föderalen Einheit in eine andere.

Schutz des Föderativen Prinzips

  • III - Beendigung schwerer Störungen der öffentlichen Ordnung.
  • IV - Gewährleistung der freien Ausübung der Befugnisse der föderalen Einheiten.

Verteidigung der Staatsfinanzen

  • V - Reorganisation der Finanzen einer föderalen Einheit:
    • a) Zahlung von Schulden für mehr als zwei aufeinanderfolgende Jahre, ausgenommen höhere Gewalt.
    • b) Nichtlieferung der verfassungsmäßig den Gemeinden zustehenden Steuereinnahmen innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen.

Verteidigung der Verfassungsordnung

  • VI - Sicherstellung der Durchsetzung von Bundesrecht oder -ordnung.

Artikel 36: Bedingungen für das Interventionsdekret

Das Dekret der Intervention hängt von folgenden Bedingungen ab:

  • I - Im Falle von Art. 34, IV: Antrag der Legislative und Exekutive, wenn diese koerziert oder behindert werden, oder Beschlagnahme durch den Obersten Gerichtshof, wenn der Zwang gegen die Justiz ausgeübt wird.
  • II - Im Falle von Ungehorsam gegenüber einem Gerichtsurteil oder Beschluss: Antrag des Obersten Gerichtshofs, des Obersten Gerichtshofs der Justiz oder des Obersten Wahlgerichts.
  • III - Amtsenthebung durch den Obersten Gerichtshof des Generalstaatsanwalts im Falle von Art. 34, VII, und im Falle der Weigerung, Bundesgesetze durchzusetzen.

§ 1: Inhalt und Vorlage des Dekrets

Das Dekret der Maßnahme muss den Umfang, die Dauer und die Bedingungen der Ausführung angeben und, sofern zutreffend, den Intervenienten ernennen. Es muss dem Kongress oder der gesetzgebenden Versammlung des Staates innerhalb von vierundzwanzig Stunden vorgelegt werden.

§ 2: Sondersitzung der Legislative

Befindet sich die Legislative nicht in Sitzung, so wird der Kongress oder die gesetzgebende Versammlung des Staates innerhalb desselben Zeitraums eine Sondersitzung abhalten.

§ 3: Wiederherstellung der Normalität

In den Fällen von Art. 34, VI, VII, oder Art. 35, VI: Nach Aufhebung der Überprüfung durch den Kongress oder die gesetzgebende Versammlung wird das Dekret die Normalität wiederherstellen, beschränkt auf die Aussetzung der Durchsetzung des Gesetzes, wenn diese Maßnahme ausreicht, um die Ordnung wiederherzustellen.

§ 4: Rückkehr der Behörden nach Intervention

Nach Beendigung der Interventionsgründe kehren die aus ihren Positionen entfernten Behörden in ihre Ämter zurück, es sei denn, dies ist gesetzlich eingeschränkt.

Die Exekutive und der Präsident

Rollen der Exekutive

Die Exekutive umfasst folgende Rollen:

  • Staatsoberhaupt
  • Regierungschef
  • Leiter der Administration

Vergehen des Präsidenten

Vergehen des Präsidenten können sein:

  • Gemeine Verbrechen
  • Funktionale politische Straftaten

Artikel 84: Delegation von Befugnissen

Der Präsident kann die in den Abschnitten VI, XII und XXV, erster Teil, genannten Aufgaben an Staatsminister, das Büro des Generalstaatsanwalts oder das Büro des Generalanwalts delegieren, wobei die jeweiligen Delegationen die festgelegten Grenzen einhalten müssen.

Artikel 86: Anklage gegen den Präsidenten

Wird die Anklage gegen den Präsidenten der Republik von zwei Dritteln des Repräsentantenhauses zugelassen, so wird er bei gewöhnlichen Straftaten vor den Obersten Gerichtshof oder bei strafrechtlicher Haftung vor den Senat gestellt.

Die Legislative: Struktur und Funktionen

Definition der Legislative

Die Legislative ist ein kollektives Organ, dessen Mitglieder vom Volk gewählt werden, um die Funktion der Gesetzgebung und andere Aufgaben auszuüben, die von der Lehre oft zusätzlich zur Kontrolle genannt werden.

Funktionen des Parlaments

Die Hauptfunktionen des Parlaments sind:

  • Vertretung
  • Gesetzgebung
  • Rechtsvorschriften
  • Kontrolle der Legitimität staatlichen Handelns

Atypische Funktionen

Zu den atypischen Funktionen gehören Verwaltungsvorschriften, z.B. Personalpolitik (Besetzung von Positionen und Gehälter).

Zuständigkeiten des Kongresses

Der Kongress hat folgende Zuständigkeiten:

  • Kompetenz zur Gesetzgebung
  • Kompetenz zur Beratung (nicht delegierbar)

Direktorium des Kongresses

Das Direktorium des Kongresses hat ein Mandat von zwei Jahren.

Parlamentarische Ausschüsse

Parlamentarische Ausschüsse sind spezialisierte Organe, die eine technische Funktion erfüllen und Stellungnahmen zu Vorschlägen abgeben, bevor diese im Parlament behandelt werden.

Dauer der Ausschüsse

  • Permanent (z.B. Ausschuss für Verfassung und Justiz)
  • Temporär (z.B. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse - CPI)

Zusammensetzung der Ausschüsse

  • Exklusiv (Mitglieder eines Hauses)
  • Gemischt (Mitglieder beider Häuser)

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