Städtische Hierarchie in Spanien und die Europäische Integration

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**Städtische Hierarchie in Spanien**

Die Weltstadt

Städte an der Spitze der Hierarchie des urbanen Systems. Ihre Bevölkerung überschreitet 2,5 Millionen Einwohner. Sie führen spezielle Funktionen im tertiären Sektor und in der Industrie auf höchster Ebene aus. Innerhalb der Metropole gibt es eine Hierarchie von Funktionen, die von der Größe und dem Umfang ihres Einflussbereichs abhängt.

Nationale Metropolen

Madrid und Barcelona. Ihre Bevölkerung überschreitet 4 Millionen Einwohner. Ihr Einflussbereich erstreckt sich über das ganze Land und sie fungieren als Verbindungsstelle zwischen dem europäischen städtischen System auf globaler Ebene und dem lokalen spanischen System.

Regionale Metropolen

Die Ballungsgebiete von Málaga, Sevilla, Valencia, Bilbao und Zaragoza haben eine Bevölkerung zwischen 1,5 Millionen und 500.000 Einwohnern und bieten vor allem leitende Verwaltungs- und Handelsdienstleistungen an. Sie unterhalten intensive Beziehungen zu den nationalen Metropolen.

Subregionale Metropolen oder Metropolen zweiter Ordnung

Städte wie Alicante, Murcia, Oviedo, Valladolid und A Coruña mit 250.000 bis 500.000 Einwohnern. Sie verfügen über einige hochspezialisierte Dienstleistungen. Ihr Einflussbereich ist subregional oder regional. Sie unterhalten enge Beziehungen zu den jeweiligen regionalen Hauptstädten.

Mittelstädte

Landeshauptstädte mit einer Bevölkerungszahl zwischen 50.000 und 250.000 Einwohnern. Ihre Funktionen sind weniger spezialisiert und umfassen Handels- und Dienstleistungsgruppen.

Kleinstädte oder *Villas*

Städte mit weniger als 50.000 Einwohnern. Ihre Funktionen sind viel weniger spezialisiert und umfassen Handel, Verwaltung und einige spezialisierte Einrichtungen. Ihr Einflussbereich ist lokal.

**Europäische Integration: Ein Überblick**

Frühe Schritte und die Gründung der EWG

Die ersten Schritte in Richtung des europäischen Einigungswerks begannen nach dem Zweiten Weltkrieg in den 1950er Jahren. Mit den Verträgen von Paris und Rom wurden die Grundlagen für die wirtschaftliche Integration gelegt. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde von der Bundesrepublik Deutschland, den Benelux-Staaten, Frankreich und Italien gegründet. Die Mitgliedsstaaten einigten sich auf die Schaffung eines Einheitlichen Marktes mit freiem Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr.

Erweiterung und Vertiefung in den 1970er und 1980er Jahren

In den 1970er Jahren wurde die EWG um Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich erweitert. In den 1980er Jahren folgten Griechenland, Spanien und Portugal. Die Einheitliche Europäische Akte trat in Kraft. Ihre Ziele waren die institutionelle Reform, die Stärkung des Europäischen Parlaments, die Vollendung des EU-Binnenmarktes und die Verringerung der Entwicklungsunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.

Der Vertrag von Maastricht und die Gründung der EU

1992 wurde in Maastricht der Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet. Die EWG wurde in Europäische Union (EU) umbenannt. Der Vertrag legte drei Säulen fest:

  • Die Europäische Gemeinschaft
  • Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
  • Die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres

1993 wurde der Binnenmarkt endgültig verwirklicht.

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