Stadtplanung: Instrumente und Vorschriften

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Teilbebauungsplan (Management)

Der Teilbebauungsplan ist ein Planungsinstrument der vierten Ebene. Er dient der detaillierten räumlichen Planung auf jeder Ebene und definiert die Gesamt- und Städtebauplanung. Er legt fest, ob ein Plan oder ein Teilbebauungsplan (PAU) Anwendung findet.

Die Neufassung des Teilbebauungsplans betrifft bebaubares Land und wird durch die detaillierte Planung einer Partei entwickelt. Er umfasst folgende Aspekte:

  • a) Zuordnung und Gewichtung der detaillierten Nutzungen und Gebäudetypologien.
  • b) Definition der Bereiche und Teilung in Ausführungseinheiten.
  • c) Ausweisung von Flächen für Parks, Gärten und Erholungsgebiete (mind. 18 m² pro Wohnung oder 100 m² Wohnfläche, mind. 10 % der Gesamtfläche).
  • d) Festlegung von Flächen für Kulturzentren und Bildungseinrichtungen (mind. 10 m² pro Wohnung oder 100 m² Wohnfläche).
  • e) Standorte für religiöse Einrichtungen, Gesundheitszentren und andere Dienstleistungen von öffentlichem Interesse.
  • f) Festlegung und Merkmale des Kommunikationsnetzes, Ausrichtungen und Schutzzonen (ein Stellplatz pro 100 m² Gebäudefläche).
  • g) Merkmale und Layout von Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom, Telefon, Gas).
  • h) Wirtschaftliche Bewertung der Durchführung von Dienstleistungen und Urbanisierung.
  • i) Stufenplan für die Entwicklung, einschließlich Fristen für die Aufgabenverteilung, Urbanisierung und Baugenehmigungen.

Sonderplan Innere Reform (PERI)

Der PERI ist ein ähnliches Instrument wie der Teilbebauungsplan und dient dem Management von städtischen Grundstücken.

Programm für städtebauliche Maßnahmen (PAU)

Das PAU dient dazu, Bauland außerhalb des Zeitplans in Bauland umzuwandeln. Der Inhalt ähnelt dem von Plänen für geplante Entwicklungsflächen. Es umfasst:

  • Allgemeine Definition der maximal bebaubaren Fläche.
  • Allgemeine Definition der internen Verbindungen zwischen Sektoren und dem Rest des Landes.
  • Finanz- und Wirtschaftsstudie des Investitionsprogramms.

Weitere Regelungen

  • Ergänzende Regeln: Ergänzen Aspekte des Managements, die im Stadtplan nicht ausreichend definiert sind.
  • Subsidiäre Regeln auf Provinzebene: Gelten für Gemeinden ohne allgemeinen Plan.
  • Detailstudien: Dienen der Anpassung und Entwicklung bestimmter Aspekte des Designs.
  • Kataloge: Dienen dem Schutz, der Erhaltung und Verbesserung von Parks, Gärten und anderen Elementen.

Sonderpläne

Sonderpläne sind monothematische oder sektorale Pläne, die einen bestimmten Aspekt der städtischen und territorialen Realität behandeln. Es gibt verschiedene Arten:

  1. Entwicklung der grundlegenden Infrastruktur.
  2. Verwaltung von historischen Stätten und Landschaften.
  3. Andere ähnliche Zwecke.

Genehmigungsverfahren und Änderung der Pläne

Jede Planungsfigur unterliegt einem Genehmigungsverfahren. Das Verfahren umfasst in der Regel zwei Genehmigungen (vorläufig und endgültig) mit einer Phase der öffentlichen Information. Die Planung kann nur auf öffentliche Initiative hin erfolgen. Die Regeln sind auf unbestimmte Zeit gültig, können aber bei Bedarf geändert oder ersetzt werden (z.B. durch einen neuen Gesamtplan).

Durchführung der Planung und Sachenrecht

Die rechtliche Durchsetzung dient der Umwandlung von Grundstücken in Wohnanlagen gemäß der Stadtplanung. Sie beinhaltet die Übertragung von Eigentumsstrukturen und die gerechte Verteilung von Nutzen und Lasten zwischen den Grundbesitzern.

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