Standortanalyse, Steuern und Mehrwertsteuer in Spanien: Ein umfassender Leitfaden
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Standortanalyse
Lage:
- Marktnachfrage: Analyse des Interesses an dem Produkt am Standort, Analyse der potenziellen Kundenresonanz, Wettbewerb, etc.
- Lieferung von Rohstoffen: Bewertung der Materialqualität, Kosten, etc.
- Kommunikation und Transport: Einfacher Zugang zur Website und gute Kommunikation mit Kunden und Lieferanten.
- Infrastruktur: Verfügbarkeit und Kosten von Strom, Wasser und Telefon.
Die Kosten für Bau und Solarenergie variieren je nach Standort.
- Gesetzgebung: Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften und Einschränkungen, Steuern, Handel, Soziales, Förderungen, etc.
- Investitionen und Finanzierung: Suche nach Investitionsstandorten mit einfachem Zugang zu Finanzinstituten und Optionen für neue Unternehmen.
- Wirtschaftliche Entwicklung der Region: Beurteilung der zukünftigen Entwicklung der Region als Indikator für Prognosen.
Grundlagen der Steueranmeldung
- Steuerpflichtige: Der Grund, warum die Steuer erhoben wird.
- Besteuerungsgrundlage: Der Betrag, auf den der Steuersatz angewendet wird.
- Zu zahlende Bemessungsgrundlage: Ergebnis der Subtraktion gesetzlich zulässiger Abzüge von der Bemessungsgrundlage.
- Steuersatz: Der angewendete Prozentsatz.
- Steuergebühr: Bemessungsgrundlage * Steuersatz; der zu zahlende Betrag ohne Boni oder Abzüge.
- Steuerschuld: Der Betrag, der nach Abzug von Prämien und Zusatzabgaben zu melden ist.
- Zahlungspflichtiger: Die natürliche oder juristische Person, die die Steuer zahlt.
- Steuerpflichtiger: Der Gegenstand, für den die Steuer erhoben wird.
Steuerrecht: Eine Abgabe
Die Einnahmen des öffentlichen Sektors. Steuern sind steuerliche Vorteile, für die gezahlt wird. Beiträge: Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung durch eine besondere Abgabe. Steuern sind Einnahmen der Regierung ohne direkte Gegenleistung für den Steuerzahler.
A. Direkte Steuern (auf Einkommen bezogen):
- Einkommensteuer natürlicher Personen (Einkommensteuer): Persönlich. Aufgeteilt in:
- Einkünfte aus Arbeit (Beschäftigung)
- Einkünfte aus Immobilien
- Einkünfte aus Kapital
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
- Kapitalgewinne und -verluste
- Direkte Veranlagung: Berechnung des Gewinns anhand der Geschäftsbücher und Buchführung.
- Objektive Veranlagung: Festlegung eines Betrags auf den Umsatz, der unabhängig von den Kosten versteuert wird, wenn keine Buchführungspflicht besteht.
- Körperschaftsteuer (IS): Auf das Einkommen von Unternehmen mit positiven Leistungen. Der Steuersatz beträgt:
- KMU: 25 % bis zu 90.151,82 € und 30 % für den Restbetrag sowie andere Unternehmen.
- Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten (IAE): Zur Förderung der Gründung von mehr KMU, wird von der Stadt erhoben und betrifft Künstler und einige Einzelunternehmer.
B. Indirekte Steuern (nach Verbrauch):
- Indirekte Steuern werden auf den Konsum von Produkten erhoben, die als schädlich für die Gesellschaft gelten (z. B. Tabak, Alkohol und Kohlenwasserstoffe).
- Mehrwertsteuer (MwSt.): Steuer in europäischen Ländern. Betrifft:
- Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch Unternehmer und Fachleute
- Erwerb von Gegenständen, Einfuhr von Waren
MwSt-Sätze:
- Ermäßigter Satz von 4 % (Superermäßigt): Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Käse, Eier, Gemüse, Obst und unverarbeitete Knollen. Gilt auch für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Werbung, Humanarzneimittel, Rollstühle und Prothesen für Behinderte sowie Wohnbauförderung (VPO).
- Ermäßigter Satz von 8 % (Teilzeit): Obwohl die Liste lang ist, sind die wichtigsten Waren und Dienstleistungen, die nicht unter den stark ermäßigten Mehrwertsteuersatz fallen, Personenbeförderung, Hoteldienstleistungen, Eintrittskarten für Veranstaltungen, Bestattungen, Friseure, Zahnärzte, Bauleistungen, Häuser und Zubehör für die Diagnose oder Linderung von Krankheiten.
- Allgemeiner Satz von 18 %: Der allgemeine Steuersatz gilt für die meisten Produkte und Dienstleistungen: Kleidung, Schuhe, Möbel, Haushaltsgeräte, Heimwerkerbedarf, Tabak, Alkohol usw.
Mehrwertsteuer:
- Gesamt-MwSt.: Vom Käufer gezahlte Mehrwertsteuer.
- Ausgangs-Mehrwertsteuerbetrag: Mehrwertsteuer, die der Verkäufer (Unternehmen) in Rechnung stellt und abführt.